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Call-Eckdaten
Verhaltensänderungen und Governance für einen systemischen Wandel hin zur Klimaresilienz
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 1: Klimawissenschaften und Antworten für die Transformation zur Klimaneutralität | |
Call Nummer | HORIZON-CL5-2023-D1-01-09 | |
Termine | Öffnung 13.12.2022 | Deadline 18.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 8.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Unabhängig davon, wie erfolgreich unsere Bemühungen zur Abschwächung des weiteren Klimawandels sein werden, sind einige Auswirkungen unvermeidbar oder werden in Zukunft unvermeidbar sein, und wir werden uns an eine wärmere Welt anpassen müssen. Die Frage ist, unter welchen Bedingungen diese Anpassung erfolgen wird. Mit der neuen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und der kürzlich gestarteten Mission zur Anpassung an den Klimawandel hat Europa festgelegt, dass die Richtung dieses Wandels in einer systemischen Transformation hin zu Klimaneutralität und Widerstandsfähigkeit bis 2050 bestehen wird. Da Nationen, Regionen, Städte und lokale Gemeinschaften nun ihre Visionen und Wege zur Klimaneutralität und Resilienz entwickeln, kommt der Rolle von Verhaltensänderungen, Governance und organisatorischer Innovation bei der Verwirklichung der systemischen Veränderungen, die erforderlich sind, um in einer härteren Klimazukunft die Resilienz gegenüber Ereignissen und Gefahren, die potenziell auf den Klimawandel zurückzuführen sind, wiederzuerlangen, zunehmende Bedeutung zu. Ziel dieses Themas ist es, ein besseres Verständnis für Verhaltensänderungen zu erlangen und herauszufinden, wie diese verstärkt und mit der Steuerung der verschiedenen Triebkräfte und/oder Hindernisse für klimafreundliches/klimaresistentes Verhalten (einschließlich EU-, nationaler und lokaler Politik) verbunden werden können, um das Ziel der Klimaneutralität und -resilienz bis 2050 zu erreichen. Die Rolle individueller oder gemeinschaftlicher Verhaltensänderungen bei diesem gesellschaftlichen Wandel ist als eingebettet in Veränderungen der informationellen, politischen, wirtschaftlichen und technologischen Systeme zu betrachten. Der Wandel individueller Werte und gemeinschaftlicher Verhaltensweisen muss als integraler Bestandteil gesellschaftlicher Veränderungen in der Governance gesehen werden, was eine Kombination aus kulturellem Wandel und sich ändernden sozialen Normen sowie Interventionen von Institutionen und durch Markt, Kommunikation und Medien voraussetzt. In diesem Rahmen werden Projekte gefordert, die das Verständnis für folgende Aspekte verbessern:
Die Projekte sollten sich auf alle relevanten Aspekte der Gesellschaft in ihren Wechselwirkungen mit biophysikalischen und Klimaanpassungskomponenten konzentrieren, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - relevante Wirtschaftssektoren, Bildung sowie Höher- und Umschulung. Darüber hinaus werden partizipatorische Ansätze zur Mitgestaltung auf politischer, gemeinschaftlicher und individueller Ebene, einschließlich der direkten Einbeziehung von Bürgern, neuen nachhaltigkeitsorientierten Unternehmensorganisationen und gesellschaftlichen Akteuren, wo dies im Hinblick auf soziale Innovation relevant ist, dringend empfohlen, um solide Ergebnisse zu erzielen. Die Projekte sollten die Dimension der Lebensstile und Gewohnheiten und die damit verbundenen Faktoren, Motivatoren und Hindernisse untersuchen und sich der Rolle des Geschlechts und der Vielfalt in der Bevölkerung und in Bevölkerungsgruppen bewusst sein sowie der Frage nachgehen, wie verschiedene Ressourcen und Machtverhältnisse die Entscheidungen der Menschen und ihre Bereitschaft zur Verhaltensänderung beeinflussen können. Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zu den Aktivitäten der Mission zur Anpassung an den Klimawandel leisten und sich eng mit ihnen abstimmen. Sie werden nachdrücklich ermutigt, die Ergebnisse der Mission zur Anpassung an den Klimawandel und des Copernicus Climate Change Service als Testumgebung zu nutzen, um ihre Erkenntnisse zu untermauern. Schließlich werden die Projekte aufgefordert, die folgenden Ergebnisse zu entwickeln:
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1 (664kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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