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Call-Eckdaten
Technologien für eine nachhaltige, kosteneffiziente und kohlenstoffarme nachgeschaltete Verarbeitung und Produktion von Materialien für Batterien (Batt4EU-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 2: Sektorenübergreifende Lösungen für die Klimawende
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-01-01
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 21.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollen Forschungs- und Innovationstätigkeiten mit Schwerpunkt auf einer verbesserten Produktion, Raffination und Rückgewinnung von Batteriemetallen und -materialien bei gleichzeitiger Minimierung der Umweltauswirkungen der nachgelagerten Verarbeitung abdecken.
Call-Ziele
- Entwicklung nachhaltiger und kosteneffizienter Verarbeitungsverfahren für batteriegerechte Werkstoffe und Komponenten, die entweder aus Primär- oder Sekundärströmen stammen, sowie neuartiger Technologien für die Verarbeitung von Batteriemetallen, die eine Verringerung des Kohlendioxidausstoßes und anderer Emissionen bei gleichzeitiger Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz ermöglichen; dadurch wird eine vertikale Integration in die Batterieproduktion ermöglicht.
- Entwicklung und Demonstration von Technologien zur Verbesserung der Produktion von Metallen und Werkstoffen in Batteriequalität, ihrer Raffination und/oder ihres Recyclings mit einem effizienten und stabilen Reagenzienkreislauf, die auf den Einsatz von Chemikalien mit geringem Verbrauch abzielen und die Umweltauswirkungen solcher Prozesse verringern und gleichzeitig die Rückgewinnungsrate/den Grad und die Ausbeute verbessern, wobei die SRIA-Ziele und -KPIs, die Ziele des "Green Deal" und gegebenenfalls die vorgeschlagene Batterieverordnung zu berücksichtigen sind.
- Strategien für eine abfall- und abfallfreie Verwertung der bei den Raffinerieprozessen anfallenden Abfälle durch: Verbesserung der Wiederverwendung von Abfällen, sofern ZRM vorhanden sind; Verbesserung der Nachhaltigkeit von Batteriematerialien durch Verringerung des Einsatzes von Chemikalien und des Energieverbrauchs bei der nachgeschalteten Verarbeitung unter Berücksichtigung der Ziele der vorgeschlagenen Batterieverordnung, bewertet durch Ökobilanzen oder ähnliche Ansätze; Anwendung sicherer und umweltverträglicher Entsorgungsmethoden für die Materialien, die nicht recycelt werden können.
- Vorabbewertung von Recyclingkonzepten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus und ihrer Auswirkungen auf die Sicherheit (im Einklang mit dem von der Kommission festzulegenden Rahmen für die Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Werkstoffen, der in dem Vorschlag als Referenz herangezogen werden sollte) und Untersuchung technischer und wirtschaftlicher Gesamtlösungen für Rückgewinnungssysteme, um Kosten, Umweltauswirkungen und Systemverluste zu minimieren.
- Verbesserung des Verständnisses der physikalisch-chemischen Mechanismen für nachhaltigere hydrometallurgische Schritte, um signifikante Prozessverbesserungen vorzuschlagen, mit denen die Menge an Abwasser und chemischen Reagenzien erheblich reduziert werden kann.
- Einführung eines kontinuierlichen Prozesses für die Synthese von aktiven Kathodenmaterialien und Vorläufern in größerem Maßstab.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz umfassen (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan).
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, zu welchen Kapiteln des Strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen werden.
Die Projekte können mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion unter dem Thema HORIZON-CL5-2022-D2-01-08 zusammenarbeiten und/oder dazu beitragen.
Die internationale Zusammenarbeit mit Afrika, dem Mittelmeerraum und den Vereinigten Staaten wird gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die im Rahmen dieses Themas durchgeführt werden, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Eine stärkere, widerstandsfähigere und wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaftsbasis, die für den grünen und digitalen Wandel gerüstet ist, indem die strategische Abhängigkeit von Drittländern bei wichtigen Rohstoffen durch die Förderung der Ressourceneffizienz verringert wird.
- Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch das Angebot nachhaltiger, sicherer, energieeffizienter und kohlenstoff-, wasser- und biodiversitätsarmer Produktionstechnologien und skalierbarer Lösungen für Batteriematerialien sowie durch die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten und Kreislaufmodelle für die europäische Industrie.
- Zwischenprodukte in Batteriequalität, die auf nachhaltige und sozialverträgliche Weise entwickelt, hergestellt und veredelt/gereinigt werden und die Wettbewerbsfähigkeit und den Wert der europäischen Batterie- und Mobilitätsindustrie verbessern.
- Nachgewiesene technische Machbarkeit der nachgelagerten Verarbeitung von batteriegerechten Materialien in größerem Maßstab, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Machbarkeit, der Sicherheit, der Gesundheit und der regulatorischen Ziele.
- Eine stärkere europäische Batterieherstellungsindustrie durch die Umsetzung kontinuierlicher prozessbezogener Bedingungen in größerem Maßstab mit verringerten Kohlenstoffemissionen, erhöhter Energieeffizienz und effizienterer Ressourcennutzung (z. B. durch die Kombination von Sekundärmaterialien mit der bestehenden Primärverarbeitung).
- Nutzung europäischer Primär- und Sekundärmaterialquellen nach dem Bergbau (oder nach der Gewinnung, z. B. von geothermischen Flüssigkeiten), wie z. B. Abfälle (z. B. als Quelle für Nickel, Kobalt und Lithium) oder ungenutzte Batterierohstoffvorkommen, und Erweiterung der lokalen Raffineriekapazitäten für batterietaugliche Materialien, um die Abhängigkeit von importierten Materialien zu verringern und die Versorgungsrisiken zu begrenzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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