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Call-Eckdaten
Unterstützung des Einsatzes von F&I-Ergebnissen für die Eindämmung des Klimawandels. Synergieeffekte mit dem ETS-Innovationsfonds
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 2: Sektorenübergreifende Lösungen für die Klimawende
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-01-07
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
18.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, technologisch, finanziell und betrieblich ausgereifte Projekte aus Horizont 2020 zu fördern und zu erleichtern, damit sie die Einführungsphase erreichen, indem Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen, insbesondere dem ETS-Innovationsfonds, entwickelt werden.
Call-Ziele
Das Thema zielt darauf ab, vier separate Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) zu unterstützen, die sich jeweils auf einen der folgenden Bereiche konzentrieren:
- Kohlenstoffarme Technologien in energieintensiven Industrien,
- Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung (CCUS).
- Erneuerbare Energieerzeugung.
- Energiespeicherung und Wasserstoff.
Für jede einzelne CSA sollten die Konsortien Partner aus mindestens drei verschiedenen Horizont-2020-Projekten umfassen, die ausgereifte technologische Innovationen mit hohem Potenzial für den Einsatz im Rahmen der IF entwickelt haben. Je nach dem spezifischen Sektor, auf den sich das Konsortium konzentriert, und je nach der Anzahl der Horizont-2020-Projekte, die bereits ein angemessenes Reifestadium erreicht haben, wird jedoch eine höhere Anzahl von Horizont-2020-Projekten pro einzelnem Konsortium bevorzugt.
Jede CSA sollte als Endergebnis eine Reihe von soliden Vorschlägen (einschließlich detaillierter Pläne für Skalierbarkeit, Kommerzialisierung und Finanzierungsmodelle) erstellen, die der IF vorgelegt werden.
Die Konsortien sollten (entweder durch interne Kompetenzen in den Konsortien oder durch Outsourcing) das erforderliche Fachwissen für die Ausarbeitung solider Vorschläge mobilisieren, wobei die Bewertungskriterien der ETS IF zu berücksichtigen sind: 1) Projektreife, 2) THG-Emissionsvermeidungspotenzial, 3) Innovationsgrad, 4) Grad der technischen, finanziellen und operativen Synergien innerhalb des Konsortiums.
Jeder Vorschlag sollte auch zur Entwicklung und Umsetzung einer kontinuierlichen Innovationspipeline von Horizont 2020-Innovationen bis zur Einführung beitragen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge:
- mit den wichtigsten F&I-Organisationen und Industrieverbänden in ihren jeweiligen Bereichen zusammenarbeiten, einschließlich der öffentlich-privaten Partnerschaften von Horizont Europa wie Processes4Planet, Clean Steel, Clean Hydrogen Joint Undertaking und Clean Energy Transition/Batt4EU.
- ausreichende Ressourcen für die Zusammenarbeit zwischen den in den verschiedenen Bereichen ausgewählten Vorschlägen bereitstellen; insbesondere für die Organisation gemeinsamer Aktivitäten zur Förderung der Mobilisierung des für die Ausarbeitung solider IF-Vorschläge erforderlichen finanziellen und technischen Fachwissens.
- gemeinsame offene Veranstaltungen in ihrem spezifischen Bereich mit wichtigen Interessengruppen aus der Industrie organisieren um Erfahrungen auszutauschen und Synergien zwischen Horizont Europa und der IF zu fördern (z. B. Organisation offener Workshops zur Verbreitung von Schlüsselinformationen mit einer größeren Gruppe von Horizont 2020-Projekten).
- Mit der IF zusammenarbeiten, um Ratschläge einzuholen und Feedback zu den Erfahrungen mit EU-Innovationsfinanzierungsmöglichkeiten zu geben und einen schriftlichen Bericht zu erstellen, in dem der Prozess und die Erfolge in dem jeweiligen spezifischen Bereich detailliert beschrieben werden.
Während sich das Thema in erster Linie auf die Unterstützung der Projektpipeline von Horizont 2020 bis zum Innovationsfonds konzentriert, ist der Umfang dieses Themas nicht auf den Innovationsfonds beschränkt, und die Förderung von Projekten für die Einführung einschließlich anderer relevanter Finanzierungsmittel entweder auf EU- oder auf nationaler/regionaler Ebene (wie Regional- und Kohäsionsfonds, Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit, wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse) ist ebenfalls wünschenswert.
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Erwartete Ergebnisse
- Weiterentwicklung der Innovationspipeline von der Systemdemonstration bis zur Einführungsphase für Innovationen in der EU und den assoziierten Ländern.
- Entwicklung wissenschaftlich fundierter, ausgereifter Vorschläge für die Einführung technologischer Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
- Schaffung von Synergien zwischen verschiedenen EU-F&I-Finanzierungsprogrammen.
- Beitrag zum REPowerEU-Plan sowie zu den allgemeinen EU-Klimazielen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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