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Call-Eckdaten
Abwärmenutzung von Rechenzentren
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung | |
Call Nummer | HORIZON-CL5-2023-D3-01-09 | |
Termine | Öffnung 13.12.2022 | Deadline 30.03.2023 17:00 |
Förderquote | 70% (NPO:100%) | |
Budget des Calls | € 12.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 6.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Der Wiederverwendung der Abwärme von Rechenzentren stehen zwei Haupthindernisse entgegen:
Die Kombination von Abwärmenutzung und Wärmespeicherung würde es den Rechenzentren ermöglichen, ihre Abwärme im Winter besser zu verwerten (z. B. in Form von Wohnraumheizung) und gleichzeitig diese Wärme in wärmeren Perioden zu speichern. Aus wirtschaftlicher Sicht kann der Anstieg der Abwärme, die vom Rechenzentrum in den entsprechenden Jahreszeiten verwertet und verkauft werden kann, die zusätzlichen Kosten für die Kühlung in den Sommermonaten teilweise kompensieren. Solche Technologien können später auch in anderen Branchen eingesetzt werden, in denen große Mengen an Wärme mit niedriger Temperatur und geringer Dichte anfallen. Die ausgewählten Projekte werden Technologien zur saisonalen Wärmespeicherung im Rahmen eines integrierten Pilotprojekts erproben und weiterentwickeln, das mindestens die folgenden Technologien umfasst:
Aus Effizienzgründen sollte die Speichertechnologie in der Lage sein, die Wärme über einen langen Zeitraum (bis zu 6 Monate) zu speichern, und zwar mit möglichst geringen Energieverlusten und mit möglichst wenigen Verdichterstufen. Die Speichertechnologie sollte zudem ungefährlich sein und in der Nähe von Wohngebieten eingesetzt werden können, ohne diese zu gefährden. Darüber hinaus sollte ein besonderes Augenmerk auf die cyber-physikalische Sicherheit des kombinierten Speicher- und Rückgabesystems gelegt werden. Optional könnte das Projekt Wärmepumpenhersteller einbeziehen, um die Vorteile der Wärmepumpentechnologie für die gesamte Wärmespeicheranlage zu untersuchen. Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse für Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollte einen überzeugenden Business Case und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan, Finanzmodell) mit Angabe der möglichen Finanzierungsquellen (insbesondere des Innovationsfonds) enthalten. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
Speicherlösungen mit hohem Wirkungsgrad, geringer Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen und geringem Flächenbedarf werden als vorteilhaft angesehen. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen. Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3 (1046kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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