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Call-Eckdaten
Unterstützung der grünen und digitalen Transformation des Energie-Ökosystems und Verbesserung seiner Widerstandsfähigkeit durch die Entwicklung und Erprobung von AI-IoT Edge-Cloud- und Plattformlösungen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-01-15
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 18.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Im Rahmen der Aktion sollten Lösungen entwickelt werden, die darauf abzielen, die Integration erneuerbarer Energiequellen sowie die lokale Erzeugung und den Verbrauch von Energie und die Verarbeitung von Daten zu verbessern, indem quelloffene, umweltfreundliche, leicht aufrüstbare und energieeffiziente Cloud-Edge-Lösungen entwickelt und in großem Maßstab erprobt werden. Der Anwendungsbereich sollte das bidirektionale Aufladen von Elektrofahrzeugen, intelligente Gebäude und Wohnungen umfassen, ist aber nicht darauf beschränkt. Es wird erwartet, dass die Lösungen auf gemeinsam vereinbarten offenen Standards basieren. Sie sollten so weit wie möglich auf der gemeinsamen europäischen Cloud-Edge-Infrastruktur aufbauen und die entstehenden gemeinsamen europäischen Datenräume in den Bereichen Energie und Mobilität nutzen und zu ihnen beitragen. Darüber hinaus sollten sie ein stärker dezentralisiertes Umfeld für Netzflexibilität und Energiedienstleistungen unterstützen, das sich auf digitale Befähiger wie künstliche Intelligenz, Schwarmcomputer und IoT stützt.
- Die Validierung sollte an mindestens drei Pilotstandorten in mindestens drei Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern erfolgen und könnte im Rahmen der "finanziellen Unterstützung für Dritte" eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für zusätzliche Dienstleistungen umfassen, für die bis zu 10 % des Gesamtbudgets verwendet werden, um weitere Nutzer und Anbieter, insbesondere KMU, zu gewinnen. Die Modalitäten des offenen Aufrufs werden vom Konsortium auf der Grundlage des konkreten Bedarfs des Projekts festgelegt. Die geeignete Ebene der Datenlokalisierung und -verarbeitung (Cloud, Edge, Far Edge usw.) sollte on-the-fly durch KI-Algorithmen festgelegt werden, um Latenz, Energieverbrauch, Sicherheit und andere wichtige Parameter zu optimieren. Die Lösungen müssen kritische Betriebsfähigkeiten wie niedrige Batteriespannung, Fehlertoleranz und raue Wetterbedingungen nachweisen, um einen stabilen Betrieb zu gewährleisten.
- Um die Interoperabilität zwischen den Lösungen und mit anderen europäischen IoT-Forschungs- und Innovationsbemühungen im Energiesektor und in anderen Sektoren sowie die Integration in das Netz zu gewährleisten, wird das Projekt operative End-to-End-Architekturen, digitale Plattformen und andere Datenaustauschinfrastrukturen für das Energiesystem nutzen, die im Rahmen laufender EU-Programme und anderer relevanter Initiativen entwickelt werden. Vorzugsweise sollten semantisch interoperable Interaktionen, wie sie durch die ETSI-SAREF-Ontologien ermöglicht werden, genutzt werden. Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur Erprobung, Einführung und Weiterentwicklung der einschlägigen Normen beitragen.
- Die Lösungen sollten einen glaubwürdigen Plan für die Markteinführung der entwickelten Lösungen in der gesamten EU in möglichst unterschiedlichen Regionen und Stromnetzen (in Bezug auf Klima, Größe und Wirtschaftszweige) enthalten und es Dritten, insbesondere KMU, ermöglichen, die entwickelten Lösungen als Grundlage für den Aufbau ihrer innovativen datengesteuerten Energiedienstleistungen für Energieverbraucher auf der Grundlage der entwickelten Lösung zu nutzen. Diese Lösungen sollten gegebenenfalls mit der Test- und Versuchseinrichtung (TEF) für den Energiesektor zusammenarbeiten.
- Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Allianz für die Innovation im Bereich des Internets der Dinge" (AIOTI) und zu anderen einschlägigen Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
- Wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans zur Digitalisierung der Energie.
- Innovation bei datengesteuerten Energiedienstleistungen durch Dritte durch rasche Verbreitung, Marktakzeptanz und Validierung unter kritischen Betriebsbedingungen in einem realen Umfeld transparenter, zugänglicher und zuverlässiger, hochgradig verteilter offener Plattformen, Rahmen und Mechanismen für den Datenaustausch und die Datenspeicherung zur Unterstützung innovativer Dienstleistungen (für Flexibilität, Integration erneuerbarer Energien usw.) in der gesamten EU auf der Grundlage von mit Open Source entwickelten Lösungen.
- Validierung der Anwendung digitaler Spitzentechnologie (Cloud-Edge-Kontinuum, Edge-Intelligenz, KI/ML (föderiertes Lernen), IoT) in einem dezentraleren Umfeld im Energiesektor in großem Maßstab.
- Vollständiger Satz einschlägiger, gemeinsam vereinbarter digitaler Normen, die auf den Energiesektor anwendbar sind, durch Erweiterung und Aktualisierung bestehender Normen und neue Normen, die Normungslücken schließen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 für digitale Energielösungen erreichen, ausgehend von digitalen Lösungen für allgemeine Zwecke von mindestens TRL 5-6.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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