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Call-Eckdaten
Innovative kosteneffiziente Lösungen für Null-Emissions-Gebäude
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D4-01-01
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es soll gezeigt werden, dass qualitativ hochwertige und erschwingliche Null-Emissions-Gebäude im Einklang mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden realisiert und durchgesetzt werden können.
Call-Ziele
Da neue Gebäude bereits nahezu Null-Energie-Gebäude sein müssen, liegt der Schwerpunkt auf der Frage, wie Null-Emissionen, Null- oder Positiv-Energie-Standards erreicht werden können und wie die verkörperten Emissionen reduziert werden können, wobei nach Möglichkeit auch CO2 gespeichert werden kann (unter Verwendung von recycelten, kohlenstofffreien oder nachhaltig beschafften Baumaterialien, die als Kohlenstoffsenken dienen).
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Demonstration innovativer Baukonzepte und skalierbarer Lösungen auf der Grundlage integrierter bestehender Lösungen in standardisierten Paketen für einen kosteneffizienten Bau von (neuen) Null-Emissions-Gebäuden im Einklang mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
- Sicherstellen, dass die demonstrierten Ansätze:
- Ermöglichung der Erreichung von Null- oder positiven Energiestandards und der Verringerung der verkörperten Emissionen sowie der Speicherung von Kohlenstoff, soweit möglich, unter Verwendung von recycelten, kohlenstofffreien oder nachhaltig beschafften kohlenstoffspeichernden Baumaterialien.
- sich auf ausgereifte Bauprodukte und -materialien sowie technische Gebäudesysteme stützen und versuchen, anwendungs- und einsatzbereite Lösungen zu liefern, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erheblich zu verbessern.
- beziehen sich auf alle Komponenten von Gebäuden (Gebäudehülle, technische Gebäudesysteme, erneuerbare Energien vor Ort - z. B. BIPV - und ggf. Ladestationen für Elektrofahrzeuge).
- sind in lokalen und regionalen Wertschöpfungsketten für die Beschaffung von Gebäudekomponenten und für die Einbeziehung und Qualifizierung lokaler und regionaler Unternehmen verankert.
- sind auf den geltenden Rechtsrahmen zugeschnitten: EU-, nationale und (wo relevant) regionale und lokale Ebene.
- ein hohes Potenzial für eine europaweite Nachahmung haben, insbesondere durch KMU des Baugewerbes.
- Demonstrationen, die mindestens drei reale neue Bauprojekte umfassen, von denen mindestens eines auf öffentliche Gebäude ausgerichtet sein sollte.
- Sicherstellen, dass die Demonstrationen:
- Mindestens drei Länder mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen und architektonischen Mustern abdecken.
- lokale und regionale Wertschöpfungsketten, insbesondere KMU, auf der Grundlage partizipatorischer Ansätze einbeziehen, um die Akzeptanz der Innovation zu erhöhen.
- klare und gegebenenfalls quantifizierte und messbare Indikatoren für die erzielten Ergebnisse liefern.
- Ein ehrgeiziger EU-weiter Verbreitungsfahrplan, der sich an alle relevanten Akteure (insbesondere Unternehmen und Behörden) richtet, um:
- Förderung der vorgestellten innovativen Baukonzepte für Null-Emissions-Gebäude.
- Leitlinien und Empfehlungen zu bewährten Verfahren für emissionsfreies Bauen auszutauschen.
- den politischen Entscheidungsträgern auf EU-, nationaler und (gegebenenfalls) regionaler und lokaler Ebene Feedback zur Einführung innovativer und kosteneffizienter Lösungen für den Bau von Nullemissionsgebäuden zu geben.
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Erwartete Ergebnisse
- Größere Anzahl von Lösungen und Ansätzen für den Bau von Null-Emissions-Gebäuden.
- Gesteigerte Produktivität beim Bau im Vergleich zur Standardpraxis.
- Geringere verkörperte Emissionen und höhere Kohlenstoffspeicherung, verbesserte Energieleistung.
- Verbesserter Komfort, bessere Luftqualität in Innenräumen und bessere Umweltqualität in Innenräumen.
- Erhöhtes Bewusstsein für bewährte Praktiken des emissionsfreien Bauens.
- Verbesserte Kreislauffähigkeit des Bauens.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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