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Call-Eckdaten
Innovative Lösungen für die kosteneffiziente Dekarbonisierung von Gebäuden durch Energieeffizienz und Elektrifizierung
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D4-01-05
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den EU-Prioritäten für Gebäude und das Energiesystem und der Notwendigkeit, die Energieabhängigkeit Europas zu verringern, sollen hochgradig kosteneffiziente, integrierte und reproduzierbare Lösungen für die Dekarbonisierung des Wärmeenergiebedarfs von Gebäuden (d. h. Heizung und Kühlung) durch Elektrifizierung entwickelt und demonstriert werden, wobei die strikte Anwendung des Grundsatzes "Energieeffizienz zuerst" gewährleistet werden soll.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Entwicklung und Demonstration innovativer und integrierter Lösungen für die Elektrifizierung des thermischen Energiebedarfs von Gebäuden im Einklang mit der "Electrify Europe"-Schiene von REPowerEU (z. B. Wärmepumpen), mit hohem Replikationspotenzial in ganz Europa.
- Sicherstellen, dass die entwickelten Lösungen:
- effektiv mit konventionellen Energieeffizienzmaßnahmen kombiniert werden können (z. B. solche, die die Leistung der Gebäudehülle verbessern).
- optimal in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen vor Ort oder in der Nähe eingesetzt werden können.
- innovative, intelligente Steuerungstechniken, die die Leistung und Effizienz der Heiz-/Kühlsysteme auf der Grundlage aller relevanten Parameter optimieren, umfassen; z. B. dynamischer Strompreis (aktuelle und künftige Prognosen), Wetter (aktuelle Temperatur und Sonneneinstrahlung sowie künftige Prognosen, Widerstandsfähigkeit gegen extreme Wetterereignisse), thermischer Komfort, Ladezustand der elektrochemischen Speicher usw.
- interoperable Schnittstellen aufweisen und sich auf Normen stützen, die es ermöglichen, Informationen über ihren Betrieb zu erfassen und zu speichern und mit anderen Systemen (z. B. Gebäudeenergiemanagementsystemen oder Gebäudeautomations- und -steuerungssystemen) zu kommunizieren, um eine autonome oder Ferninspektion der Systeme (Zustand, Leistung und Fehler) zu ermöglichen.
- eine verstärkte Nutzung von lokal (vor Ort und in der Nähe) erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energiequellen und elektrochemischer Speicherung ermöglichen bei gleichzeitiger Bereitstellung von Energieflexibilität als Beitrag zur Stabilität des Stromnetzes.
- Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus minimieren und die Kreislaufwirtschaft verbessern (z. B. Reparierbarkeit, modulare Bauweise für selektiven Austausch und Aufrüstung, Wiederverwertbarkeit von Materialien, Verwendung von Wärmekreislaufflüssigkeiten mit geringem Treibhauspotenzial), während sie ihre Leistung beibehalten bzw. verbessern.
- kosteneffizient sind(Anschaffung, Installation, Betrieb und Wartung).
- in hohem Maße reproduzierbar sind, sowohl bei Neubauten als auch bei der Renovierung von Wohngebäuden (einzelne Häuser, Apartments oder Wohnungen), z. B. für den direkten Ersatz von Heizkesseln für fossile Brennstoffe.
- Demonstration der entwickelten Lösungen in mindestens fünf realen Neubau- und Renovierungsprojekten, von denen mindestens zwei Renovierungen von Wohngebäuden (Mehrfamilienhäuser oder Einzelhäuser) und mindestens eines die Renovierung von Nichtwohngebäuden sind.
- Stellen Sie sicher, dass die Demonstration:
- mindestens drei Länder mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen umfasst, davon mindestens ein Land mit einem Energiemix, der stark von russischen Lieferungen fossiler Brennstoffe abhängig ist.
- die lokalen und regionalen Wertschöpfungsketten, insbesondere KMU, auf der Grundlage partizipativer Ansätze einbezieht, um die Akzeptanz der Innovation zu erhöhen.
- die zuständigen Behörden mit einbezieht, um eine optimale Abstimmung mit den Energiestrategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten.
- durch eine ehrgeizige 5-Jahres-Replikationsstrategie für die aufgezeigten Lösungen ergänzt wird, die während und nach der Projektlaufzeit umgesetzt werden soll.
- zu klaren und gegebenenfalls quantifizierten und messbaren Indikatoren für die erzielten Ergebnisse führt.
- Bereitstellung von Leitlinien und Empfehlungen für Praktiker sowie Festlegung und Umsetzung ehrgeiziger Verbreitungsmaßnahmen, um die vorgestellten Ansätze zu fördern und ihre Nachahmung zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
- Verstärkte Anwendung des Grundsatzes der Energieeffizienz bei Bau und Renovierung von Gebäuden.
- Verstärkte Dekarbonisierung des Wärmeenergiebedarfs von Gebäuden durch Elektrifizierung.
- Verbesserte Energieleistung von Gebäuden und (intelligentes) Energiemanagement, was zu einer verstärkten Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie und lokaler Energiespeicherung führt.
- Mehr kosteneffiziente und kommerziell verfügbare Lösungen für die Elektrifizierung des Wärmeenergiebedarfs von Gebäuden, mit deutlich geringeren Kosten pro Gebäudeeinheit und erheblichem Potenzial für die Masseneinführung in Europa.
- Verbesserter Beitrag von Gebäuden zur Stabilität des Stromnetzes durch das Angebot von Energieflexibilitätsdiensten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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