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Call-Eckdaten
Integration von erneuerbarer Wärme oder industrieller Abwärme in Wärme-Kälte-Umwandlungssysteme zur Erzeugung von Kälte für industrielle Prozesse
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D4-01-06
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Steigerung der Effizienz der Kühlsysteme und die Senkung der Kosten, die Kopplung der Kühlsysteme mit erneuerbaren Energiequellen und die Nutzung verfügbarer industrieller Abwärme (auch aus Rechenzentren) können dazu beitragen, die Umweltauswirkungen zu verringern und die Industriesektoren wettbewerbsfähiger und weniger abhängig von der Einfuhr fossiler Brennstoffe zu machen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle folgenden Entwicklungsbereiche abgedeckt werden:
- Ermittlung der industriellen Zielprozesse, die von den integrierten Kühlsystemen profitieren würden; Bewertung der Auswirkungen auf diese Prozesse im Hinblick auf Energieeinsparungen und die Verringerung von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der EU (und den assoziierten Staaten, sofern Daten verfügbar sind), um die Auswirkungen und die Reichweite der vielversprechendsten Lösungen in den nachfolgenden Optimierungs- und Demonstrationsphasen zu maximieren. Eine vorläufige Bewertung wird in der Vorschlagsphase erwartet.
- Verbesserung der Effizienz und Umweltfreundlichkeit von Kälteanlagen, z. B.: Verbesserung des Regelsystems und der Betriebsstrategien; Entwicklung interner Rückgewinnungssysteme für Kälteanlagen (z. B. Dampfkompressionsanlagen); umweltfreundliche Werkstoffe und Arbeitsflüssigkeiten sowie neuartige Wärmetauscher für Kälteanlagen (z. B. Absorptionssysteme). Optional: Kombination der Erzeugung und Nutzung von Wärme und Kälte.
- Integration und Demonstration des Kältesystems in einer industriellen Anwendung in mindestens einem Industriesektor, einschließlich der obligatorischen Integration von Solarthermie- oder Geothermieanlagen vor Ort oder in der Nähe, wobei der Platzbedarf möglichst gering gehalten werden sollte. Optional auch: Nutzung industrieller Abwärme; Wärmespeicherung; Kältetransport; Integration erneuerbarer elektrischer Energiequellen mit möglicher Flexibilität der Stromnachfrage als Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes; Integration eines Fernwärme- oder Fernkältenetzes.
- Ermittlung potenzieller Hindernisse für die Einführung integrierter Kühllösungen aufgrund von Schwankungen bei den thermischen erneuerbaren Energien, wobei insbesondere andere Abhilfemaßnahmen als gasbefeuerte Reservekraftwerke zu untersuchen sind, z. B. Versicherungsmechanismen zur Verringerung des finanziellen Risikos für das Unternehmen. Identifizierung nicht-technischer Hindernisse aufgrund des lokalen regulatorischen Rahmens in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern.
- Analyse der potenziellen industriellen Anwendungen und der damit verbundenen Vorteile (technisch, wirtschaftlich, klimatisch, ökologisch) integrierter Kühllösungen in mindestens vier verschiedenen industriellen Prozessen in der EU und (falls Daten verfügbar sind) in den assoziierten Staaten sowie, durch Extrapolation, auf globaler Ebene.
- Festlegung einer Verwertungsstrategie. Bei Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollte der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse ein überzeugendes Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten und die möglichen Finanzierungsquellen (insbesondere den Innovationsfonds) aufzeigen.
- Verbreitung des technischen und wirtschaftlichen Nutzens, insbesondere (aber nicht nur) in den Gemeinschaften der einschlägigen öffentlich-privaten Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa.
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Erwartete Ergebnisse
- Integration erneuerbarer thermischer Energiequellen oder industrieller Abwärme in energie-, emissions-, kosten- und raumeffizientere Umwandlungssysteme zur Erzeugung von Kälte für verschiedene Industriesektoren und -prozesse, Maximierung der Primärenergieeinsparungen und Verringerung der CO2-Emissionen im Vergleich zum derzeitigen Stand der Technik, wodurch die Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe verringert wird.
- Optional: Integration von Wärmespeichern, von erneuerbaren elektrischen Energiequellen; Integration von Fernwärme- oder Fernkältenetzen.
- Optional: kombinierte Erzeugung von Wärme und Kälte für industrielle Prozesse.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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