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Call-Eckdaten
Wasserstoffbetriebene Luftfahrt
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung | |
Call Nummer | HORIZON-CL5-2023-D5-01-07 | |
Termine | Öffnung 13.12.2022 | Deadline 20.04.2023 17:00 |
Förderquote | 70% (NPO:100%) | |
Budget des Calls | € 20.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die wasserstoffbetriebene kommerzielle Luftfahrt befindet sich heute auf einem vielversprechenden Weg zur Klimaneutralität bis 2050, wobei die europäische Industrie das Jahr 2035 als voraussichtliches Datum für die Inbetriebnahme des ersten wasserstoffbetriebenen Verkehrsflugzeugs angibt. Während sich die Horizont-Europa-Partnerschaft für sauberen Wasserstoff auf die Produktionsseite konzentriert (z. B. auf die Entwicklung neuer Brennstoffzellen und Wasserstoffspeichertechnologien), befasst sich die Partnerschaft für saubere Luftfahrt mit der Integration und Demonstration bahnbrechender Technologien, einschließlich solcher für die wasserstoffbetriebene Luftfahrt und spätere Flugzeugarchitekturen. In der dazwischen liegenden Phase gibt es jedoch eine deutliche Forschungs- und Innovationslücke. Diese Lücke betrifft vor allem die Demonstration der Wasserstoffbetankung und -versorgung von der Bodeninfrastruktur des Luftverkehrs bis zum Flugzeug und die anschließende Demonstration der Flugzeugbewegungen am Boden (z. B. Rollen). Insbesondere die Wasserstoffbetankung ist mit erheblichen betrieblichen Problemen, Sicherheitsrisiken und anderen Hindernissen (z. B. Skalierbarkeit) sowohl auf der Ebene der Bodeninfrastruktur des Luftverkehrs als auch auf der Ebene der Flugzeuge verbunden. Dies hat das Potenzial, einen Engpass für Europa zu schaffen, um auf dem Weg zur Klimaneutralität, zu geringeren Emissionen und zur Verringerung der Abhängigkeit Europas von Öl und fossilen Brennstoffen voranzukommen, was klare Ziele der Versailler Erklärung und von REPowerEU sind. Gleichzeitig müssen dringend Demonstrationspiloten für wasserstoffbetriebene Flugzeuge am Boden gestartet werden, damit bis 2035 ein vollständiger Betrieb wasserstoffbetriebener Flugzeuge in der EU erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang sollten aufbauend auf bewährten Verfahren, Studien und Forschungsprojekten (z. B. Horizont-2020-Projekte für grüne Flughäfen, Horizont 2020 ENABLE-H2) sowie anderen politischen Initiativen (z. B. Fit for 55 und ReFuelEU Aviation) Maßnahmen zu allen folgenden Aspekten getroffen werden:
Die EU-Wasserstoffstrategie räumt erneuerbarem Wasserstoff Vorrang ein (kohlenstoffarmer Wasserstoff wird als Übergangstechnologie betrachtet) und sollte bei der Ausarbeitung der Vorschläge berücksichtigt werden, wobei u. a. zu klären ist, wie der Wasserstoff hergestellt und geliefert werden soll. Das Thema zielt darauf ab, Synergien mit den Horizont-Europa-Partnerschaften "Saubere Luftfahrt" und "Sauberer Wasserstoff" zu nutzen, um transformative Antriebstechnologien für Flugzeuge mit flüssigem Wasserstoff einzuführen, mit Blick auf zukünftige groß angelegte Demonstrationen und reale Flugzeugversuche in der späteren Phase der Partnerschaft "Saubere Luftfahrt". Die ausgewählten Vorschläge sollten während der Umsetzungsphase regelmäßig Informationen mit dem Technischen Ausschuss und dem Verwaltungsrat der Partnerschaften für saubere Luftfahrt bzw. sauberen Wasserstoff austauschen (gemäß Artikel 65 und 80 der KOM(2021) 87). Für Normungstätigkeiten und im Hinblick auf die künftige Zertifizierung von Flughäfen und Umschlagplätzen sowie von Luftfahrzeugen, einschließlich VTOL und UAV, wird die Beteiligung der EASA als notwendig erachtet, um Fragen der Zertifizierung von Flughäfen und Luftfahrzeugen zu behandeln. Die Beteiligung von Flughäfen, Verteilerzentren und Flugzeugherstellern an den Projektaktivitäten ist erforderlich. Da die Regional- und Kurzstreckenluftfahrt wahrscheinlich das erste Segment ist, das den Übergang zur wasserstoffbasierten Kraftstofftechnologie einleitet, wird die Beteiligung von Regional- und Inselflughäfen an dem Projekt von Vorteil sein. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen. Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Mobilität & Verkehr |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5 (835kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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