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Call-Eckdaten
Beschleunigung der klimaneutralen wasserstoffbetriebenen/elektrifizierten Luftfahrt
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung | |
Call Nummer | HORIZON-CL5-2023-D5-01-08 | |
Termine | Öffnung 13.12.2022 | Deadline 20.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 17.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Es wird erwartet, dass mit dem Vorschlag weitere transformative Technologien mit niedrigem TRL entwickelt werden, die das Potenzial haben, überprüft und für die weitere Entwicklung und Demonstration nach 2027 in Betracht gezogen zu werden, um einen Beitrag zur Klimaneutralität des Luftverkehrs bis 2050 zu leisten. |
Call-Ziele | Elektrifizierter Flugzeugantrieb ist der Einsatz von Elektromotoren für den Antrieb einer Teilmenge oder aller Antriebe. Wasserstoff- und elektrifizierte Flugzeugantriebe erweitern den Anwendungsbereich ausdrücklich auf Wasserstoffverbrennungsantriebe. Wasserstoff als Energieträger und Batterien als Energiespeicher haben das Potenzial, die CO2-Emissionen der Luftfahrt zu eliminieren und die Nicht-CO2-Emissionen zu reduzieren. Schlüsseltechnologien für das Thermo- und Energiemanagement von Flugzeugen wurden als Vorreiter für ihre Integration identifiziert. Das Thema ist auch offen für die Wasserstoff-Grundlagenforschung, die für die Luftfahrt relevant ist und mit einem der drei erwarteten Ergebnisse kombiniert werden kann, wie z. B:
Über die Entwicklung neuartiger Systeme hinaus kann das Thema auch die Entwicklung innovativer Steuerungskonzepte sowie Simulationswerkzeuge und Validierungsmethoden für Wasserstoff- und Elektroantriebe der Megawattklasse umfassen. Bei der Entwicklung spezieller Prüfstände (in einem TRL-Bereich innerhalb des Geltungsbereichs dieser Aufforderung) sollten Synergien mit dem CA genutzt werden (siehe Anmerkung). Das Thema zielt darauf ab, Synergien mit der Clean Aviation Partnerschaft zu nutzen, um transformative Wasserstoff- und elektrifizierte Antriebstechnologien für Flugzeuge zu entwickeln, die in der zweiten Phase der CA geprüft, ausgewählt und weiterentwickelt werden sollen. Die ausgewählten Vorschläge sollten während der Umsetzungsphase regelmäßig Informationen mit dem Technischen Ausschuss und dem Verwaltungsrat der Partnerschaften "Saubere Luftfahrt" und "Sauberer Wasserstoff" austauschen (im Einklang mit Artikel 65 und 80 der Verordnung KOM(2021) 87). Das Thema ist nicht offen für Wasserstoff und elektrifizierte Architekturen, ihre Integration und neue Flugzeugkonfigurationen, da diese ausschließlich im Rahmen der Clean Aviation-Partnerschaft behandelt werden (mit Ausnahme von Flugzeugtypen/Missionen, die nicht von der CA-Partnerschaft abgedeckt werden). Die Aktivitäten sollten Synergien mit der Clean Aviation (CA)-Partnerschaft nutzen, mit Blick auf ihre Überprüfung, Auswahl und Weiterentwicklung während der zweiten Phase der CA. Das Thema richtet sich in erster Linie an RTOs/Akademien/KMUs mit Anleitung und Unterstützung durch hochrangige Flugzeuglieferanten und -integratoren. Die Projekte sollten bei Aspekten, die die Integration von Wasserstoff erfordern, mit dem Gemeinsamen Unternehmen Clean Hydrogen zusammenarbeiten, und es wird erwartet, dass sie zu den Aktivitäten der TRUST-Datenbank und der Wasserstoff-Beobachtungsstelle beitragen und sich daran beteiligen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Die Projektergebnisse sollten sich auf transformative Technologien konzentrieren, die bestehende Technologielücken für einen wasserstoff- und elektrisch angetriebenen Flugzeugantrieb der Megawattklasse schließen. Die Projektergebnisse sollen zu einem der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 2-3 erreichen. Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Mobilität & Verkehr |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5 (835kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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