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    Förderregion/Länder
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    Themen
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    Stichwort
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  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Demonstrationen zur Beschleunigung der Umstellung auf die sichere Verwendung neuer nachhaltiger, klimaneutraler Kraftstoffe im Schiffsverkehr (ZEWT-Partnerschaft)

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung
Call NummerHORIZON-CL5-2023-D5-01-12
TermineÖffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote70% (NPO:100%)
Budget des Calls € 34.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projektzwischen € 8.000.000,00 und € 13.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Während kleinere Demonstrationen von Schiffen, die mit potenziell nachhaltigen, klimaneutralen Kraftstoffen betrieben werden, im Schifffahrtssektor bereits durchgeführt wurden, fehlen groß angelegte Demonstrationen, insbesondere mit anspruchsvolleren Kraftstoffen wie Wasserstoff und Ammoniak, für die ein lückenloser grenzüberschreitender Betrieb, Sicherheit, Umweltauswirkungen, Risiken und deren Abschwächung noch aussteht. Die Bewertung der Ergebnisse solcher groß angelegten Demonstrationen ist notwendig, um die breitere Einführung nachhaltiger, klimaneutraler Kraftstoffe in der Schifffahrt anzustoßen.

Call-Ziele

Die Einführung nachhaltiger klimaneutraler Kraftstoffe in der Schifffahrt wird wiederum nur möglich sein, wenn die noch ausstehenden Herausforderungen des täglichen Betriebs gelöst werden, z. B. Bunkerung, Lagerung, Umschlag und Betrieb an Bord müssen sich als sicher erweisen. Nachhaltige klimaneutrale Kraftstoffe bringen potenzielle neue Sicherheitsaspekte wie Toxizität, unterschiedliche Flammpunkte oder Brandgefahren mit sich, die es zu lösen gilt.

Die Betriebsleistung und Effizienz des Gesamtsystems im Vollbetrieb muss nachgewiesen werden, insbesondere im Hinblick auf die Luftverschmutzung (NOx, SOx, PM, Methan- oder Ammoniakschlupf, Ruß usw.) und die Treibhausgasemissionen. Die Systeme, Prozesse und Komponenten, die für den Umgang mit und die Nutzung von nachhaltigen, klimaneutralen Brennstoffen erforderlich sind, werden ebenfalls demonstriert. Kontinuierliche Emissions- und Leistungsüberwachungssysteme und deren Integration sind eine zusätzliche Herausforderung, die berücksichtigt werden sollte, einschließlich der Überwachung von Emissionsprofilen und der Identifizierung von Betriebsmustern, die eine Optimierung erfordern, sowie die Identifizierung und das Management potenzieller Kompromisse.

Die intelligente Digitalisierung bietet auch neue Möglichkeiten zur Erleichterung der effizienten, sauberen und sicheren Verwendung klimaneutraler nachhaltiger Kraftstoffe, indem sie beispielsweise ein fortschrittliches Emissionsmanagement für Motoren ermöglicht.

Die Tätigkeiten werden auch die pränormative Forschung und Entwicklung unterstützen, die erforderlich ist, um die routinemäßige Einführung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe (SAF) zu erleichtern.

Die Demonstration unter Betriebsbedingungen wird angestrebt. Die Herausforderung besteht darin, das Vertrauen in und die Akzeptanz von nachhaltigen, klimaneutralen Kraftstoffen zu erhöhen, für die eine vollständige betriebliche Demonstration noch aussteht, z. B. grüner Wasserstoff, grünes Ammoniak, grünes Methanol, nachhaltige flüssige und gasförmige fortschrittliche Biokraftstoffe und andere fortschrittliche Bioenergie-Zwischenprodukte und synthetische erneuerbare Energieträger sowie die damit verbundenen Energiesysteme.

Die Projekte sollen alle folgenden Aspekte entweder für a) die Binnenschifffahrt oder b) die Seeschifffahrt behandeln:

  • Entwicklung, Validierung und Demonstration eines nachhaltigen, klimaneutralen Treibstoffsystems an Bord, im vollständigen transnationalen Betrieb, einschließlich Treibstoffverteilung, Bunkerung, Treibstofflagerung, Energieumwandlung und möglicher Reststoffbehandlung. Gefordert ist eine Mindestleistung von 1 MW (für die gesamte oder teilweise Stromversorgung des Schiffes), die über den Stand der Technik hinausgeht und die Erreichung der Ziele von FuelEU Maritime 2040 demonstriert. Die Demonstration höherer Leistungen, die für ein breiteres Spektrum von Anwendungen geeignet sind, wird gefördert. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Ressourcen wird für die Option a) Binnenschifffahrt erwartet, dass die Demonstration auf mehr als einem Schiffstyp durchgeführt wird, für die Option b) Seeverkehr ist es fakultativ, mehr als ein Schiff zu demonstrieren. Die Verwendung von erneuerbaren kohlenstoffarmen Kraftstoffen als Ersatz für konventionelle öl-/gasbasierte Energieumwandlungstechnologien sollte nicht in Betracht gezogen werden.
  • Nachweis der Anwendbarkeit nachhaltiger, klimaneutraler Kraftstoffe, insbesondere unter Berücksichtigung strengerer Umwelterwartungen und -vorschriften, wie sie für Fahrgastschiffe, die Binnenschifffahrt und andere ökologisch sensible Regionen gelten.
  • Bereitstellung validierter Risiko- und Sicherheitsbewertungen, Maßnahmen zur Risikominderung und Demonstration zur Unterstützung der Entwicklung von Sicherheitsbestimmungen in Regelungsvorschlägen sowohl in der EU als auch potenziell im Rahmen der IMO, der ISO und der Binnenschifffahrtsregelungen und unter Berücksichtigung von Betriebsbedingungen wie z. B. Ladungsumschlagaktivitäten.
  • Demonstration der Fähigkeit innovativer, intelligenter Digitalisierung zur Erleichterung der sicheren, sauberen und effizienten Nutzung nachhaltiger, klimaneutraler Kraftstoffe an Bord.
  • Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse für Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollte einen überzeugenden Business Case und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) unter Angabe der möglichen Finanzierungsquellen (z. B. des Innovationsfonds) enthalten.
  • In den Vorschlägen sollten relevante Synergien mit einschlägigen Horizont-Europa-Aktivitäten geplant und vorgeschlagen werden, z. B. mit der Mission "Saubere Ozeane", der ko-programmierten Partnerschaft "Batterien" und dem Gemeinsamen Unternehmen "Sauberer Wasserstoff" - Ergebnisse und Aktivitäten, die sich aus Projekten unter den Themen HORIZON-CL5-2021-D5-01-07 oder HORIZON-CL5-2021-D5-01-14 ergeben.

Die Projekte sollen entweder a) die Binnenschifffahrt oder b) Anwendungen im Seeverkehr betreffen.

Um beide Bereiche abzudecken, werden in jedem Bereich die am höchsten eingestuften Projekte ausgewählt, die die Mindestpunktzahl überschreiten. Die nachfolgenden Projekte werden auf der Grundlage ihrer Punktzahl eingestuft und ausgewählt. Aus den Vorschlägen muss klar hervorgehen, ob der Schwerpunkt des Antrags auf Bereich a) Binnenschifffahrt oder Bereich b) Seeverkehr liegt.

Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.

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Erwartete Ergebnisse
  • Demonstration eines nachhaltigen, klimaneutralen Treibstoffsystems in vollem Umfang an Bord, einschließlich Treibstoffverteilung, Bunkerung, Treibstofflagerung, Energieumwandlung und möglichem Umgang mit Rückständen in einer realistischen Betriebsumgebung an Bord;
  • Überprüfbare KPIs zum Nachweis der Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Auswirkungen der demonstrierten Lösungen;
  • Zu den nachzuweisenden KPIs gehören: Optimierung der Schiffsleistung; Spezifität des Bunkerns (Ausrüstung, Sicherheit, Betrieb, Durchflussmenge); Effizienz des Energieverbrauchs im Schiffsverkehr; Verringerung der globalen Treibhausgasemissionen; Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen auf der Grundlage einer Well-to-Wake-Bewertung und Verringerung der Luftverschmutzungsemissionen (insbesondere SOx, NOx, CO, PM, Schwarzkohle) in einer Reihe von Betriebsszenarien.
  • Beschleunigung des Übergangs zu einem klimaneutralen oder emissionsfreien See- und Binnenschiffsbetrieb, indem die breitere Einführung nachhaltiger, klimaneutraler Kraftstoffe in größerem Maßstab und für Schiffe, die eine längere Autonomie benötigen, erleichtert wird. Der Schwerpunkt liegt auf Kraftstoffen, bei denen an Bord noch erhebliche Herausforderungen zu bewältigen sind, wobei die spezifischen Anforderungen an die Lieferkette zu berücksichtigen sind, um den Bedürfnissen des Seeverkehrs und der Binnenschifffahrt, insbesondere der Schifffahrt mit häufigem Ladungsumschlag, gerecht zu werden.
  • Nachweis der Möglichkeiten der intelligenten Digitalisierung, um die Verwendung nachhaltiger, klimaneutraler Schiffskraftstoffe an Bord zu erleichtern.
  • Nachweis der Erreichung der im Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Verordnung über Kraftstoffe für den Seeverkehr (KOM/2021/562) festgelegten Ziele für 2040.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.


Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).

Zusatzinformationen

Themen
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Mobilität & Verkehr
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5 (835kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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