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Call-Eckdaten
Zur Umsetzung des Aktionsprogramms für die Binnenschifffahrt mit Schwerpunkt auf der grünen und vernetzten Binnenschifffahrt
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-17
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Herausforderungen des Europäischen Green Deal und von NAIADES III erfordern einen bahnbrechenden Aktionsplan für den innovativen Systemwandel aus einer ganzheitlichen Perspektive, um drastische Emissionsreduktions- und Verkehrsverlagerungsziele zu erreichen. Diese Elemente führen zu:
- einer Veränderung der Eigentumsstruktur und der Geschäftsmodelle (z. B. Energie als Dienstleistung, Leasing),
- intensiver horizontale und vertikale Zusammenarbeit, Schiffe mit (nahezu) emissionsfreien Technologien und Energieträgern (z. B. Batterien, Brennstoffzellen, synthetische Kraftstoffe und saubere Verbrennung),
- standardisierter und modulare Hardware und Schiffskonstruktion sowie fortschrittliche IT-Lösungen für die vernetzte Binnenschifffahrt,
- synchromodaler Planung,
- sicherer und autonome Navigation und intelligente Schifffahrt.
Auch die erforderliche Infrastruktur, Vorschriften und Anreize müssen berücksichtigt werden. Und schließlich werden die Akzeptanz und das Engagement der Endnutzer entscheidend sein, um diese Veränderungen zu erleichtern.
Im Binnenschifffahrtssektor sind gezielte Folgekoordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen erforderlich, insbesondere zur Unterstützung der Umsetzung von NAIADES III. Diese Maßnahmen werden sich mit der Ökologisierung, der Digitalisierung und der Nutzung der Ergebnisse aus verwandten Projekten befassen. Darüber hinaus sollten die Maßnahmen eine Brücke zwischen Forschung, Innovation und der Übernahme und Einführung im Binnenschifffahrtssektor in Abstimmung mit dem breiteren Schifffahrts- und Logistiksektor schlagen.
Eine spezielle Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme wird als europäische Plattform und Katalysator fungieren, indem sie die erforderlichen Fachkenntnisse, Disziplinen und Interessengruppen zusammenbringt. Synergien und die Zusammenarbeit mit anderen Sektoren und Verkehrsträgern werden dabei eine entscheidende Rolle spielen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte behandeln:
- Identifizierung und Analyse von Hindernissen und Möglichkeiten für die Entwicklung, Umsetzung und Einführung emissionsarmer und emissionsfreier Innovationen sowie digitaler Lösungen für den Binnenschifffahrtssektor in enger Zusammenarbeit mit einschlägigen Projekten und Initiativen, einschließlich solcher, die auf den Schifffahrtssektor im weiteren Sinne abzielen. In dieser Hinsicht wird ein besonderer Schwerpunkt auf der Dekarbonisierung und der Verbesserung der Umweltleistung der Binnenschifffahrt liegen, insbesondere in städtischen und geschützten Gebieten, sowie auf der Zukunftssicherung der Infrastruktur und der Gewährleistung der Kompatibilität mit digitalen und automatisierten Entwicklungen in einem sich verändernden Klima.
- Entwicklung eines Umsetzungsplans in enger Zusammenarbeit mit der Industrie, der eine Bewertung der Gesamtbetriebskosten beinhaltet. Die von den Vorreitern gezogenen Lehren werden in die Bewertung einfließen. Darüber hinaus muss das Engagement der Industrie in Form von Investitionen mit zusätzlichen Mitteln, die im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zur Verfügung stehen könnten, kombiniert werden, um ein spezielles Finanzinstrument für die Kofinanzierung der Einführung emissionsfreier, automatisierter Schiffe mit innovativen Modellen der öffentlich-privaten Zusammenarbeit für die Einführung zu schaffen.
- Die Entwicklung und Validierung eines digitalen Zwillings zur Unterstützung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu politischen Maßnahmen und Vorschriften. Der digitale Zwilling ermöglicht die quantitative Simulation verschiedener Szenarien und Optionen, um den Beitrag der NAIADES-III-Maßnahmen und der Emissionsreduzierungen zum Anteil der Verkehrsträger sowie die Auswirkungen für die verschiedenen beteiligten Akteure zu bewerten.
- Die Konsolidierung des Wissensnetzwerks für die Binnenschifffahrt, das zuvor mit Unterstützung von H2020 eingerichtet wurde und 2023 ausläuft. Die Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme wird auf den Ergebnissen früherer Arbeiten aufbauen und die multidisziplinären Anforderungen und die Komplexität des Themas widerspiegeln, wobei eine Koordinierung mit den breiteren Wasser-, Landverkehrs- und Logistikkreisen erfolgen wird. Sie wird die geeigneten Maßnahmen ermitteln und die erforderlichen Mittel und Instrumente festlegen.
- Entwicklung eines F&E&I-Fahrplans und eines Umsetzungsplans in Abstimmung mit der Technologieplattform für die Binnenschifffahrt unter Einbindung aller Beteiligten.
- Überwachung der F&E&I-Projekte der Binnenschifffahrt im Rahmen der einschlägigen europäischen Programme und ihrer Auswirkungen in Abstimmung mit der Technologieplattform für die Binnenschifffahrt.
Diese Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme wird eine aktive Beteiligung der wichtigsten industriellen Akteure, der Technologieplattform für die Binnenschifffahrt, der Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder, der Industrieverbände und der Flusskommissionen gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung einer Binnenschifffahrtspolitik, um die Umsetzung grüner und digitaler, gewässerschonender und umweltfreundlicher Lösungen zu gewährleisten.
- Ermittlung bewährter Praktiken und Förderung ihrer Übernahme sowie schnellere Modernisierung der Binnenflotte.
- Aufbau eines tragfähigen Finanzierungsinstrumentariums zur Förderung von Investitionen in emissionsfreie, digitalisierte und vernetzte Schiffe.
- Vorschlag für ein europäisches Kennzeichnungssystem für EU-Wasserstraßen.
- Schätzung der potenziellen Verkehrsverlagerung auf die Binnenschifffahrt mit den Auswirkungen der einzelnen Naiades III-Maßnahmen auf die Verkehrsverlagerung.
- Bereitstellung einer Plattform für Wissensaustausch, Diskussion und Förderung der Umsetzung innovativer Naiades III-Aktionen
- Zusammenarbeit mit der Waterborne Technology Platform und dem Binnenschifffahrtssektor; Verstärkung der Koordinierung zwischen nationaler, EU- und industrieller Forschung im gesamten Binnenschifffahrtssektor und der breiteren Logistikkette in Zusammenarbeit mit relevanten internationalen Organisationen, um die Einführung der entwickelten Lösungen zu verbessern und einen Beitrag zu den EU-F&I- und Einführungsprogrammen zu leisten.
- Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Binnenschifffahrt unter direkter Einbeziehung der Endnutzer und Beitrag zu zukunftssicheren Entwicklungen in den Bereichen Arbeitskräfte, Infrastruktur, Digitalisierung und Automatisierung, die mit dem Klimawandel vereinbar sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
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