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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Fortgeschrittene Netzwerke zur Überwachung von Verkehrsemissionen

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung

Call Nummer

HORIZON-CL5-2023-D5-01-18

Termine

Öffnung
13.12.2022

Deadline
20.04.2023 17:00

Förderquote

70% (NPO:100%)

Budget des Calls

€ 10.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 5.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Verkehrsemissionen sind eine bekannte Ursache für die Luftverschmutzung und Lärmbelästigung in Europa und damit für negative Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere in städtischen Gebieten. Emissionen aus dem Straßenverkehr spielen eine wichtige Rolle, aber auch andere Verkehrsquellen können einen erheblichen Beitrag leisten, wenn sich Flughäfen, Häfen oder Bahnhöfe mit einem hohen Verkehrsaufkommen durch Diesellokomotiven innerhalb oder in der Nähe der Stadtgrenzen befinden. Darüber hinaus können Baumaschinen bei großen Baustellen in hohem Maße sowohl zu den Emissionen als auch zum Lärm beitragen.

Die langfristige Exposition gegenüber Luftschadstoffen aus dem Straßen-, Schienen- und Luftverkehr kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen wie Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen, Belästigung, kognitiven Beeinträchtigungen und psychischen Problemen führen. Die Lärmbelastung trägt ihren Teil zu diesen gesundheitlichen Auswirkungen bei und ist ein ebenso wichtiges Umweltproblem, das ebenfalls von Verkehrsmitteln (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) und von Industrieanlagen ausgeht. Neben dem Verbrennungsmotor kann er auch durch die Aerodynamik oder die Wechselwirkungen zwischen Reifen und Straße oder Rad und Schiene verursacht werden. Sie beeinträchtigen die Lebensqualität und das Wohlbefinden, so dass nach Lösungen gesucht werden muss, um diese beiden Formen der Umweltverschmutzung in den Griff zu bekommen und ihre schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt zu verringern.

Einige dieser Emissionen sind zwar reguliert, aber es hat sich gezeigt, dass sich die Leistung von Antriebs- und Nachbehandlungssystemen je nach Einsatzbedingungen oder im Laufe der Zeit aufgrund verschiedener Ursachen (schlechtes oder sogar betrügerisches Design, Manipulationen durch den Benutzer, schlechte Wartung, Katalysatorabbau ...) ändern kann. Daher besteht ein zunehmendes Interesse an der Überwachung dieser Schadstoff- und Lärmemissionen auf der Ebene des einzelnen Fahrzeugs und ihrer kumulativen Wirkung auf Stadtebene, um eine solide Grundlage für das Verständnis der Ursachen zu schaffen und erforderlichenfalls mit Durchsetzungs- oder Regulierungsmaßnahmen gegen unerwartet hohe Emissionen vorzugehen.

Bei den verkehrsbedingten Partikeln kann unterschieden werden zwischen abgasbedingten Partikeln, die infolge einer unvollständigen Verbrennung von Kraftstoffen und der Verflüchtigung von Schmierstoffen während des Verbrennungsvorgangs emittiert werden, und nicht abgasbedingten verkehrsbedingten Partikeln, die entweder aus nicht abgasbedingten verkehrsbedingten Quellen wie Bremsen-, Reifen-, Kupplungs- und Straßenbelagverschleiß entstehen oder bereits als abgelagertes Material in der Umwelt vorhanden sind und aufgrund verkehrsbedingter Turbulenzen wieder aufgewirbelt werden. Es wird davon ausgegangen, dass abgasbedingte und nicht abgasbedingte Quellen erheblich zu den gesamten verkehrsbedingten PM10-Emissionen beitragen, weshalb es wichtig ist, diese beiden Kategorien von Schadstoffemissionen zu überwachen und dabei ihren Beitrag zum PN zu unterscheiden.

Die Leitinitiative zum Beitrag des Verkehrs zur Umweltverschmutzung in der Aufforderung für 2019 umfasst mehrere Themen, die sich mit der Entwicklung von Technologien zur Überwachung einiger dieser Emissionen befassen, und es ist nun wichtig, diese Technologien in die Praxis zu übertragen und in Netze zu integrieren, die in der Lage sind, rund um die Uhr ohne Unterstützung zu arbeiten und Daten zu verwalten und zu melden, damit die Städte und nationalen Stellen die Durchsetzung der Vorschriften und die Überwachung des Fuhrparks gewährleisten und gegebenenfalls mit den Stellen auf EU-Ebene gemeinsam nutzen können.

Der Entwurf, die Erprobung und die Demonstration dieser Anwendungen werden in Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten, Bürgervereinigungen und Behörden entwickelt, um eine optimale Nutzung der Überwachungsdaten zu erreichen. Ein bürgerwissenschaftlicher Ansatz könnte für diese Aktivitäten geeignet sein.

Es wird erwartet, dass im Rahmen der Projekte Überwachungsstationen in der Nähe von mindestens fünf Häfen und fünf Flughäfen eingerichtet werden, die es beispielsweise ermöglichen, die Einhaltung von Vorschriften für den Kraftstoffverbrauch, korrekte Lärmminderungsverfahren, Beschränkungen für Flugzeugtypen usw. zu überwachen und durchzusetzen. Die Projekte sollten Synergien zwischen den überwachten Städten, Häfen und Flughäfen schaffen.

Gleichzeitig wurden in den jüngsten WHO-Leitlinien die spezifischen Risiken von Nanopartikeln anerkannt und erstmals quantifiziert, was als niedrige und hohe Partikelkonzentration gilt, und zwar in Form von Anzahl statt Masse. Es wurden auch Leitlinien zur Ausweitung der Datenerhebung auf ultrafeine Partikel bis zu einer Größe von mindestens 10 nm vorgelegt, um die Durchführung von epidemiologischen Studien und längerfristig die Festlegung neuer Grenzwerte zu ermöglichen.

Darüber hinaus nehmen neue Schadstoffe und Treibhausgase aufgrund der Einführung neuer Technologien zu. Distickstoffoxid beispielsweise ist sowohl ein sehr starkes Treibhausgas als auch ein Neurotoxikum mit negativen Auswirkungen auf Leber und Nieren und ist ein Nebenprodukt verschiedener Katalysatoren. Auch Ammoniak wirft ähnliche Probleme mit Nebenprodukten auf, insbesondere bei Fahrzeugen mit Methan- und SCR-Katalysatoren, da es zu hohen sekundären Partikelwerten führt. Daher wird die Überwachung dieser und anderer Chemikalien und ihrer Synergieeffekte immer wichtiger, um politische Entscheidungen zu untermauern und Daten für Modellierungen und Emissionskataster bereitzustellen.

Ein spezielles Thema in der Aufforderung zum Green Deal 2020 sah die Entwicklung von Messinstrumenten und -methoden für ultrafeine Partikel und Feinstaub in der Luft, deren Größe, Bestandteile, Quellenbeiträge und gasförmige Vorläufer vor. Für die Validierung des Systems und den Aufbau eines EU-weiten Netzes ist es von größter Bedeutung, dass die Ergebnisse europaweit verbreitet werden und möglichst viele unterschiedliche Standorte in Bezug auf die städtische Morphologie und die meteorologischen und Verschmutzungsbedingungen umfassen.

Die Einrichtung von Datenbanken über verkehrsbedingte Emissionen auf nationaler Ebene bzw. die Beteiligung an solchen Datenbanken könnte bevölkerungsbezogene Gesundheitsstudien über die Auswirkungen dieser Emissionen auf die menschliche Gesundheit unterstützen. Diese Datenbanken könnten beispielsweise detaillierte Informationen über die Verkehrsdichte, den Modal Split, die derzeitige Zusammensetzung der jeweiligen Straßenverkehrsflotte, insbesondere in städtischen Gebieten, und alle gesundheitsrelevanten Schadstoffe wie Partikel (PM10, PM2,5, PN), NOx, Benzol und UFP/EC/BC enthalten.

In Anbetracht dessen sollten die Vorschläge alle oben genannten Aspekte und Fragen behandeln, um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen.

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Erwartete Ergebnisse

Unterstützung des Aktionsplans "Null Verschmutzung" und seiner Überwachungsstrategie durch:

  • Überwachung von Schadstoff- (einschließlich verkehrsbedingter und nicht verkehrsbedingter Partikel) und Lärmemissionen von Straßenfahrzeugen an bestimmten Standorten in städtischen Gebieten mit hoher Verkehrsdichte, um mehrere Echtzeitsysteme und -datenbanken für die Überwachung der Luftqualität und des Umgebungslärms, die Durchsetzung von Maßnahmen gegen Manipulationen, die Marktüberwachung und die Unterstützung der Politik auf lokaler, nationaler und EU-Ebene zu speisen.
  • Überwachung von Schadstoff- (einschließlich verkehrsbedingter und verkehrsunabhängiger Partikel) und Lärmemissionen in der Umgebung von Häfen, Bahnhöfen oder Verkehrsknotenpunkten, Trockenhäfen und Flughäfen, um z. B. die Einhaltung von Kraftstoffverbrauchsvorschriften in bestimmten Schutzgebieten, korrekte Lärmminderungsverfahren, Flugzeugtypbeschränkungen usw. zu überwachen und durchzusetzen
  • Erstellung von Echtzeitkarten und -netzen in mindestens acht Städten mit mindestens drei Stationen zur Messung der Luftqualität und des Lärms in jeder Stadt (mindestens fünf Stationen in Häfen und fünf Stationen in Flughäfen sind erforderlich), die in der Lage sind, Lärm und die Anzahl fester Partikel (PN bis zu 10 nm gemäß den WHO-Empfehlungen) sowie andere neu auftretende Schadstoffe und Treibhausgase zusätzlich zu den derzeit regulierten zu messen und die Auswirkungen naturbasierter Lösungen (wie Straßenbäume, grüne Gebäudefassaden, Stadtparks usw.) zu deren Minderung zu ermitteln.
  • Unterstützung lokaler, regionaler und nationaler Pläne zur Emissions- und Lärmreduzierung (einschließlich dynamischer Pläne auf der Grundlage intelligenter Verkehrsmanagementsysteme, die in der Lage sind, das Verhalten von Fahrern und automatisierten Fahrzeugen zu beeinflussen) durch die Bereitstellung unterstützender Echtzeitdaten und die Einbeziehung der Auswirkungen des Straßen-, Schienen-, Hafen- und Flughafenverkehrs in die Managementstrategie.
  • Unterstützung von Gesundheitsstudien über die Auswirkungen von ultrafeinen Partikeln gemäß den jüngsten WHO-Leitlinien
  • Förderung des Bewusstseins und des Engagements der Bürger für die Strategie "Null Verschmutzung" (auch durch einen bürgerwissenschaftlichen Ansatz)
  • Empfehlungen für den Einsatz naturbasierter Lösungen zur Minderung der städtischen Luftverschmutzung und Lärmbelästigung und Beitrag zu den Standardisierungsbemühungen für Sensor- und Überwachungstechnologien.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.


Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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