Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Unterstützung für die Organisation von EU-US-Symposien im Bereich der Verkehrsforschung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D5-01-19
Termine
Öffnung
13.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die EU und die USA sind beide weltweit führend in der Verkehrsforschung. Auf beiden Seiten wächst die Bereitschaft, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich der Verkehrsforschung zu verbessern und auszuweiten.
Call-Ziele
Im Jahr 2013 wurde eine Durchführungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem US-Ministerium für Verkehr und Technologie (DoT) für kooperative Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Technologie und Innovation für alle Verkehrsträger unterzeichnet. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit und Kooperation zwischen der EU und den USA im Bereich Forschung und Innovation für alle vier Verkehrsträger, einschließlich multimodaler Aktivitäten, zu fördern. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die sich aus Beamten der GD MOVE und der FTE für die EU-Seite zusammensetzt, um gemeinsame Aktivitäten zu ermitteln, auszuarbeiten und zu koordinieren.
In diesem Zusammenhang werden jährlich EU-US-Verkehrsforschungssymposien gemeinsam von der Europäischen Kommission einerseits und vom US DoT und dem Transportation Research Board (TRB) andererseits organisiert. Die Organisation der Symposien wird im jährlichen Wechsel von der Europäischen Kommission und den USA übernommen.
Die Symposien fördern das gemeinsame Verständnis, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, die Effizienz und die transatlantische Zusammenarbeit innerhalb der internationalen Verkehrsforschungsgemeinschaft und beschleunigen gleichzeitig die Innovationen im Verkehrssektor in den EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern und den Vereinigten Staaten.
In den letzten Jahren fanden bereits sechs Symposien statt, die sich mit Themen wie "Urban City Logistics" (Washington, 2013), "Transport Research Implementation" (Paris, 2014), "Automated Road Vehicles" (Washington, 2015), "Infrastructure Resilience" (Brüssel 2016), "Decarbonizing transport for a sustainable future: mitigating climate change" (Washington, 2017), "Socio-economic Impacts of Automated and Connected Vehicles" (Brüssel, Juni 2018).
Ziel dieser Aktion ist es, die Europäische Kommission bei der Organisation der künftigen jährlichen Symposien in den Jahren 2024 (Washington), 2025 (Brüssel), 2026 (Washington) und 2027 (Brüssel) zu unterstützen. Bei den Symposien handelt es sich um geschlossene Veranstaltungen mit 50 Experten - 25 aus den USA und 25 aus der EU -, die vom US-Verteidigungsministerium bzw. der Europäischen Kommission ausgewählt werden. Während der dreitägigen Veranstaltung werden diese Experten zusammengebracht, um strategische F&I-Empfehlungen im Zusammenhang mit dem gemeinsam vom US DoT und der Europäischen Kommission gewählten Thema des jeweiligen Symposiums zu ermitteln, zu diskutieren und auszuarbeiten.
Die Maßnahme muss die Einbeziehung aller relevanten europäischen Akteure - Forscher, Industrie, Nutzer, Innovationsführer usw. - und die Zusammenarbeit mit ihnen vorsehen. - die den Verkehrssektor vertreten, in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Europäischen Kommission in den zuständigen Generaldirektionen. Je nach dem für die künftigen Symposien gewählten Thema ist eine Konsultation der wichtigsten Akteure des Verkehrssektors in Europa, einschließlich der verschiedenen europäischen Technologieplattformen im Verkehrsbereich und der einschlägigen Partnerschaften von Horizont Europa, vorgesehen.
Die Aktion wird mit den beiden EG-Dienststellen zusammenarbeiten müssen, um die Gesamtplanung jedes Symposiums festzulegen, die Abfassung eines Weißbuchs und von Berichten über die Konferenzbeiträge zu unterstützen, die Struktur der Sitzungen der Veranstaltung zu entwerfen, die Beiträge der Sachverständigen zu verwalten (25 EU-Sachverständige, von denen drei einem Planungsausschuss mit ihren US-Kollegen angehören) und die Reise- und Aufenthaltskosten der EU-Sachverständigen, Kommunikationsmaterial usw. zu decken. In den Jahren, in denen die Symposien in Brüssel stattfinden, wird auch die Gesamtorganisation der Symposien übernommen, einschließlich der Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsortes, der Übernahme der Kosten für den Veranstaltungsort, der Logistik, der Reise- und Aufenthaltskosten der EU-Sachverständigen, des Kommunikationsmaterials usw.
Die Liste der europäischen Experten, die zu den Symposien eingeladen werden, wird vom Projekt nach Rücksprache mit den Interessengruppen vorgeschlagen und von der Kommission endgültig festgelegt.
Die Ergebnisse dieser Symposien werden dazu beitragen, eine gemeinsame Vision für das künftige Verkehrswesen zu definieren und die Grundlage für Aktivitäten von gegenseitigem Interesse und Nutzen für alle Verkehrsträger zu schaffen, einschließlich der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit der EU im Rahmen des Internationalen Ausschusses der TRB (ICC).
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) auf dem Gebiet der Verkehrsforschung und -innovation.
- Organisation von EU-US-Verkehrsforschungssymposien mit hoher Sichtbarkeit, politischer und strategischer Bedeutung für den Verkehrssektor und die EU-Politik in diesem Bereich.
- Effektivere Verbindungen und Austausch zwischen Forschungs- und Innovationsakteuren und politischen Entscheidungsträgern aus der EU und den USA.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 5(835kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren