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Call-Eckdaten
Interdisziplinäre Bewertung der Veränderungen von Land- und Süßwasserökosystemen auf der Grundlage von Beobachtungsprogrammen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-4 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 8.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die Vorschläge sollten sich wie folgt auf Bereich A oder Bereich B beziehen. Der Bereich sollte auf dem Antrag deutlich angegeben werden. Bereich A: Verbesserung des Erhaltungszustands von Lebensräumen und Arten, die durch die Habitat- und/oder Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Erfolgreiche Vorschläge sollten:
Bereich B: Verbesserung des Erhaltungszustands der in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten jagdbaren Vogelarten. Erfolgreiche Vorschläge sollten:
Die Vorschläge sollten laufende oder künftige politische Entwicklungen genau verfolgen und mit ihnen in Einklang stehen, insbesondere mit den freiwilligen EU-Zielen zur Verbesserung des Zustands von Arten und Lebensräumen und zur Ausweitung von Schutzgebieten sowie mit dem bevorstehenden Kommissionsvorschlag für rechtsverbindliche Wiederherstellungsziele. In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Mittel für Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten vorgesehen werden. Es wird erwartet, dass sie mit einschlägigen Projekten wie EuropaBON, integrierten LIFE-Projekten und strategischen LIFE-Natur-Projekten sowie mit einschlägigen Projekten im Rahmen von Horizont Europa, z. B. HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-02: Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen, in Verbindung stehen Die Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt Biodiversa+ sollte bei Bedarf geprüft werden. Die mögliche Beteiligung der GFS würde dazu beitragen, dass die vorgeschlagenen Methoden die Einhaltung der Umweltvorschriften unterstützen können, insbesondere durch die Nutzung raumbezogener Informationen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der bestehenden EU-Naturschutzgesetzgebung (Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie) werden die Projektergebnisse zu den folgenden Auswirkungen des Ziels "biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen" beitragen: "Planung, Management und Erweiterung von terrestrischen und marinen Schutzgebieten und Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und Lösungen". Konkret werden die Projektergebnisse die Festlegung von Erhaltungszielen und -maßnahmen für EU-geschützte Lebensräume und Arten verbessern und damit auch sicherstellen, dass das Netz der Natura-2000-Gebiete die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands ermöglicht. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der einzelnen Projekte zu mindestens einem der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. |
weitere Förderkriterien | Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens ein Projekt aus dem Bereich A (Verbesserung des Erhaltungszustands der nach der Habitat- und/oder Vogelschutzrichtlinie geschützten Lebensräume und Arten), das den höchsten Rang einnimmt, und ein Projekt aus dem Bereich B (Verbesserung des Erhaltungszustands der in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten jagdbaren Vogelarten), das den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Aus den Vorschlägen muss klar hervorgehen, für welches Gebiet sie eingereicht werden. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1 (kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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