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Call-Eckdaten
Biodiversität, Wirtschaft und Finanzen: Erschließung von Finanzströmen zur Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-9 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 5.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen und andere ähnliche Initiativen sind im Gange und sollen dazu beitragen, Investitionen in Richtung nachhaltigerer Ergebnisse zu lenken, die mit den Zielen des Europäischen Green Deal übereinstimmen. Sie bieten eine einzigartige Gelegenheit, Investitionen in Naturkapital und Projekte, die wesentlich zur biologischen Vielfalt beitragen, sowie in andere Herausforderungen wie naturbasierte Lösungen und die Wiederherstellung von Ökosystemen, die zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beitragen, zu erhöhen. |
Call-Ziele | Die Natur erbringt alle möglichen wichtigen Leistungen für unsere Gesellschaft: saubere Luft und sauberes Wasser, Lebensmittel, Bestäubung, Kohlenstoffbindung und Bestäubung, Tourismus und Freizeitaktivitäten, geistige und körperliche Gesundheit und viele andere Funktionen. In vielen Fällen ist die Natur auch die wirksamste Versicherungspolice - sie schützt uns vor Überschwemmungen, Erdrutschen, Bränden oder extremer Hitze. Wir stehen jedoch vor einer beispiellosen Krise des Verlusts der biologischen Vielfalt, die eine ernsthafte Bedrohung für unser künftiges Wohlergehen darstellt. 75 % der Umwelt an Land und etwa 66 % der Meeresumwelt sind durch menschliche Eingriffe erheblich verändert worden. Nahezu 1 Million Arten sind durch menschliche Aktivitäten vom Aussterben bedroht. Der Verlust von sauberer Luft, trinkbarem Wasser, bestäubenden Insekten, Wäldern und Arten stellt eine ebenso große Gefahr für das Überleben der Arten dar wie der Klimawandel. Der Verlust der biologischen Vielfalt erhöht die Herausforderung, den Klimawandel zu begrenzen, da gesunde Ökosysteme auf natürliche Weise Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufnehmen. Gleichzeitig deuten die Forschungsergebnisse darauf hin, dass die Erhaltung und wirksame Bewirtschaftung und Pflege von mindestens 30 % des Planeten an den für die biologische Vielfalt wichtigsten Orten bis zu 80 % der Pflanzen- und Tierarten schützen und 60 % der Kohlenstoffvorräte und 66 % des sauberen Wassers auf dem Planeten sichern könnte. Der jüngste IPCC-Bericht ergänzt diese Aussage: Die Erhaltung von etwa 30 % bis 50 % des Planeten wird auch für die Erhaltung der Widerstandsfähigkeit der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen auf globaler Ebene entscheidend sein. Im UNEP-Bericht über den Stand der Finanzen für die Natur heißt es, dass sich die Investitionen in die NBS bis 2030 verdreifachen und bis 2050 vervierfachen müssen, wenn die Welt ihre Ziele in Bezug auf den Klimawandel, die biologische Vielfalt und die Wiederherstellung von Land erreichen will. Wie im selben Bericht hervorgehoben wird, sind weitere Untersuchungen darüber erforderlich, wie die private Finanzierung gestärkt werden kann und welche Investitionsmöglichkeiten es gibt, die noch nicht ausgeschöpft sind. Die Mobilisierung privater Investitionen, insbesondere zur Unterstützung der Ausweitung der NBS und des Marktes für NBS in der Europäischen Union, ist von entscheidender Bedeutung, da der Markt durch kleinere Projekte gekennzeichnet ist, die überwiegend durch Zuschüsse des öffentlichen Sektors finanziert werden. Das/die Projekt(e) sollte(n):
Die Maßnahmen sollten von Anfang an verschiedene Arten von wissenschaftlichem Fachwissen in den Sozial- und Geisteswissenschaften, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, sowie wissenschaftliches Fachwissen über biologische Vielfalt und Naturkapital zusammenführen. Die Aktionen sollten eine Bündelung von Aktivitäten mit dem/den Projekt(en) desselben Themas und relevanten Themen der nachhaltigen Finanzierung und der Bewertung von Ökosystemleistungen vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen sowie gemeinsame Aktivitäten und gemeinsame Ergebnisse vorsehen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals und insbesondere mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und dem 2030-Klimazielplan wird der erfolgreiche Vorschlag dazu beitragen, die Finanzströme freizusetzen, die für die Umkehrung des Biodiversitätsverlustes erforderlich sind, und die Taxonomie der nachhaltigen Finanzierung besser umzusetzen. Damit wird ein Beitrag zur durchgängigen Berücksichtigung der Biodiversität, der Ökosystemleistungen und des Naturkapitals in der Gesellschaft und der Wirtschaft geleistet und es werden Ansätze entwickelt, die transformative Veränderungen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ermöglichen, auch durch den Einsatz naturbasierter Lösungen (NBS). Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1 (kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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