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Call-Eckdaten
Aufbau von Wissen über eine naturverträgliche Wirtschaft und Unterstützung ihrer Verbreitung
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-10 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 25.01.2023 | |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 5.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Naturbasierte Lösungen können eine besonders wichtige Rolle bei der Nutzung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials der Natur spielen, indem sie bestehende und neue Marktsektoren entwickeln, in deren Mittelpunkt "naturbasierte Unternehmen" stehen. Solche innovativen Unternehmen nutzen die Natur (und die Ökosystemleistungen) als Input, um positive Ergebnisse für die Natur zu liefern - Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsplätze, die nachhaltig, zukunftsorientiert und widerstandsfähiger sind. |
Call-Ziele | In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 heißt es, dass "Industrie und Wirtschaft Auswirkungen auf die Natur haben, aber auch wichtige Innovationen, Partnerschaften und Fachwissen hervorbringen, die dazu beitragen können, den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen". Aus Sicht des Privatsektors ist die Einbeziehung von Naturkapital und Biodiversitätsaspekten in ihre Entscheidungsprozesse wirtschaftlich sinnvoll, da dies die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen erhöhen und Investitionsrisiken minimieren kann. Gleichzeitig können wirtschaftliche Aktivitäten, die darauf abzielen, den Verlust der biologischen Vielfalt rückgängig zu machen, positive Ergebnisse für die Gesellschaft schaffen, wie etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in ländlichen, postindustriellen und benachteiligten Gebieten, und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt- und Klimastressoren stärken, was zu einem fairen und grünen Übergang und Aufschwung im Einklang mit dem europäischen Green Deal beiträgt. Dem Weltwirtschaftsforum zufolge kann ein naturfreundlicher Aufschwung schätzungsweise 10 Billionen Dollar an Geschäftsmöglichkeiten freisetzen, indem er drei wirtschaftliche Ökosysteme umgestaltet, die für fast 80 % der Naturverluste verantwortlich sind, und dabei bis 2030 395 Millionen widerstandsfähige Arbeitsplätze schafft. Die naturverträgliche Wirtschaft, in der solche Unternehmen gedeihen können, steckt jedoch noch in den Kinderschuhen, und es sind günstige Rahmenbedingungen erforderlich, um die Marktbedingungen zu verbessern und Investitionen freizusetzen. Der Markt stößt auf viele spezifische Schwierigkeiten, die auf die Marktfragmentierung, das frühe Entwicklungsstadium und die Schwierigkeit zurückzuführen sind, das erforderliche Wissen, die Fähigkeiten und die Governance-Strukturen für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung von "lebendigen Lösungen" wie naturbasierten Lösungen zusammenzubringen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, die Investitionen in naturbasierte Lösungen um ein Vielfaches zu erhöhen. Die Aktion sollte:
Sonstige Bedingungen: Die Aktionen sollten eine Bündelung der Aktivitäten mit den Projekten des Horizon 2020 und Horizon Europe Natural Capital Accounting und Projektportfolios für naturbasierte Lösungen und den entsprechenden Task Forces sowie mit allen Horizon Europe relevanten Projekten zu naturbasierten Lösungen und Bioökonomie vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen sowie gemeinsame Aktivitäten und gemeinsame Ergebnisse vorsehen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, insbesondere der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den überarbeiteten Klimazielen, wird der erfolgreiche Vorschlag die Entwicklung von Politiken und Marktbedingungen unterstützen, um die Umsetzung von naturfreundlichen Wirtschaftstätigkeiten mit besonderem Schwerpunkt auf naturbasierten Lösungen zu erweitern und zu beschleunigen. Es wird das Mainstreaming von Biodiversität, Ökosystemleistungen und der Bewertung von Naturkapital in Gesellschaft und Wirtschaft fördern. Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1 (kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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