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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Verlust der biologischen Vielfalt und Verbesserung der Ökosystemleistungen in städtischen und stadtnahen Gebieten

Call Nummer

HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-11

Termine

Öffnung
22.12.2022

Deadline
28.03.2023 17:00

Termin - 2. Stufe

Öffnung
25.01.2023

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 5.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 5.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Städte und ihre stadtnahen Gebiete spielen eine wichtige Rolle beim Schutz und bei der Verbesserung der Natur und des Beitrags der Natur für die Menschen in städtischen Gebieten in der gesamten EU, z. B. in Bezug auf Gesundheit, Wohlbefinden und Klimaresistenz. Sie spielen auch eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der globalen und EU-Ziele und -Politiken im Bereich der biologischen Vielfalt, wie im Entwurf 1 des Globalen Biodiversitätsrahmens (GBR) für die Zeit nach 2020 und in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sowie im Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, das Ziele für städtische und stadtnahe Ökosysteme festlegt, anerkannt wird.

Gleichzeitig setzen sich Städte für die Anerkennung ihrer zentralen Rolle(n) bei der Verwirklichung eines ehrgeizigen GBR ein, wobei mehr als 200 subnationale Behörden die Edinburgh-Erklärung unterzeichnet haben: als Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden für Flächennutzung und Stadtentwicklung durch ihre gesetzliche Rolle in der Raumplanung; als Eigentümer, Verwalter oder Anteilseigner von (grauen und grünen) Flächen und Infrastrukturen, wie z. B. Industriebrachen und öffentlichen Räumen, einschließlich Natur- und Schutzgebieten; als Mitinitiatoren und Kofinanzierer lokaler grüner Initiativen, vom städtischen Gärtnern über die Entpflasterung von Hauseingängen bis hin zur Umsetzung groß angelegter naturbasierten Lösungen.

Es mangelt jedoch an Wissen und Know-how in folgenden Bereichen:

  • wie der Zustand und die Leistungen von Ökosystemen in städtischen und stadtnahen Gebieten zu bewerten sind und welchen Beitrag sie zur Bewältigung der Herausforderungen der Städte leisten,
  • wie der Schutz, die Renaturierung und die Wiedervernetzung von naturbasierten Lösungen und der grünen und blauen Infrastruktur am besten geplant und priorisiert werden können, um die Ökosystemleistungen zu optimieren und die politischen Prioritäten der Stadt zu berücksichtigen, ohne dabei jemanden zurückzulassen, wie dies im europäischen Green Deal betont wird (z. B. Förderung der städtischen und regionalen Widerstandsfähigkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der räumlichen Gerechtigkeit, um größere Ungleichheit zu vermeiden),
  • wie verschiedene Renaturierungsmaßnahmen und -interventionen kombiniert, miteinander verbunden und verwaltet werden können und welche Größenordnung diese Maßnahmen haben - von einer Einzelmaßnahme bis hin zu einem städtischen und funktionalen Stadtgebiet -, um Kompromisse und Nachteile zu minimieren und den Nutzen auf kostengünstige und effiziente Weise zu optimieren.

Die erfolgreiche Einreichung sollte:

  • Aufbauend auf der Arbeit der Horizont-2020-Projekte und ihrer Taskforces eine Bestandsaufnahme des Zustands der bestehenden städtischen und stadtnahen Ökosysteme und ihrer Leistungen vornehmen und direkte (städtischer Entwicklungsdruck usw.) und indirekte Faktoren für den Verlust von Biodiversität und Ökosystemleistungen auf lokaler Ebene (Politik, Raumordnungsvorschriften, finanzielle Anreize, Landbewirtschaftungspraktiken usw.) ermitteln;
  • Eine replizierbare Methodik für Städte und städtische Gebiete in ganz Europa entwickeln, um gemeinsam Wege, eine gemeinsame langfristige Vision, eine integrierte Strategie mit politischen Maßnahmen und einen Aktionsplan (z. B. mit Zuständigkeiten, Zeitplan und Finanzierung) zur Erreichung der Ziele für die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme zu entwickeln, wie sie im Vorschlag der Kommission für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur formuliert sind;
  • Die notwendigen Kartierungs- und Bewertungsmethoden und wirtschaftliche und gemeinschaftliche Governance-Modelle in die Methodologie einbeziehen, um gemeinsam folgendes zu entwickeln und zu priorisieren:
    • eine Kombination kostengünstiger und effizienter Lösungen zu entwickeln und zu priorisieren, die es ermöglichen, die Strategie gemeinsam umzusetzen und die Umsetzung gemeinsam zu überwachen; 
    • innovative Lösungen und Governance-Modelle, um die Strategien systematisch in die öffentlichen und privaten Entscheidungsprozesse sowie in die Entscheidungsprozesse der Menschen zu integrieren, wie z. B. öffentliches Beschaffungswesen, Verkehrs- und Klimapolitik, Raumordnungsvorschriften, Landmanagemententscheidungen, Marktanreize usw.;
    • iii. innovative Finanzierungs- und Geschäftsmodelle;
  • Die Methodik in einer repräsentativen Auswahl von Städten in der gesamten EU mit lokalen Akteuren aus der gesamten Gesellschaft gemeinsam entwickeln und erproben, um die Übernahme der entwickelten Modelle und Instrumente in der gesamten EU und in den EU-Regionen zu ermöglichen und so den territorialen Zusammenhalt der EU zu unterstützen;
  • Verschiedener Abteilungen lokaler Behörden, lokaler Forschungs- und technischer Organisationen, großer Stadt-/Landverwalter oder Nutzer, einschließlich Landwirte, Bürger, einschließlich gefährdeter Gruppen, KMU wie naturbasierte Unternehmen usw. in den Teststädten einbinden. Zu diesem Zweck könnte der Ansatz der Bürgerwissenschaft genutzt werden;
  • Den Bedarf an Fähigkeiten und Kapazitäten auf lokaler und regionaler Ebene, des Potenzials für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie bestehender Programme für den Kapazitätsaufbau ermitteln; wobei die Einbeziehung marginalisierter Gemeinschaften und die Geschlechterdimension zu berücksichtigen sind;
  • vorschlagen, wie städtische Begrünungspläne und Raumplanung, einschließlich Vorschriften und Bauvorschriften, die Entwicklung des Marktes für naturbasierte Lösungen fördern können;
  • Ergebnisse und der Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau in der gesamten EU unter Einbeziehung der einschlägigen Plattformen verbreiten, wie sie in den EU-Leitlinien für Stadtbegrünungspläne empfohlen werden, sowie der Plattform "Cities with nature";

Die Vorschläge sollten außerdem:

  • auf bestehenden Methoden und Daten aus dem Leitfaden für städtische Begrünungspläne und der Toolbox aufbauen, einschließlich GFS MAES urban, EPSON-Studien, EUA-Daten über grüne Infrastruktur;
  • auf den Ergebnissen der einschlägigen EU-finanzierten Projekte der Programme Horizont 2020 und LIFE aufbauen, einschließlich der weiteren Erprobung und Entwicklung des EU-Rahmens für die Folgenabschätzung für naturbasierte Lösungen und ähnlicher hochrelevanter Protokolle und Leitlinien;
  • die Bündelung von Aktivitäten mit den relevanten Horizont 2020 Projekten für naturbasierte Lösungen und den entsprechenden Task Forces sowie mit relevanten Horizont Europa-Projekten und relevanten erfolgreichen Projekten, die aus den Aufrufen der EU-Missionen "Klimaneutrale und intelligente Städte" und "Anpassung an den Klimawandel" resultieren, in Betracht ziehen;
  • Der Einsatz von sozial- und geisteswissenschaftlichen Methoden und sozialer Innovation wird gefördert, um auch unterschiedliche Wahrnehmungen, Werte, Erfahrungen, Praktiken und soziale Produktion in allen Phasen der Stadtplanung zu erfassen und zur Stärkung der Bürger beizutragen.

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Erwartete Ergebnisse

Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und dem EU-Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, werden die Projekte zu folgender Wirkung beitragen: "Einbeziehung von Biodiversität, Ökosystemleistungen und Naturkapital in Gesellschaft und Wirtschaft".

Sie sollten alle der folgenden Ergebnisse ansprechen:

  • Bessere Umsetzung und Durchführung des EU-Vorschlags für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, insbesondere durch neue Ressourcen und Kenntnisse zur Unterstützung der EU-weiten Einführung von Plänen zur Begrünung von Städten (und Stadtrandgebieten);
  • Steigerung der Kapazitäten und Fähigkeiten in den Städten, um in der richtigen Größenordnung" der Herausforderung und über Politiken, Maßnahmen und Strategien hinweg zu arbeiten, einschließlich der Raumplanungskapazitäten, um die Umsetzung und Bewertung von Plänen für die städtische Begrünung, Strategien für grüne Infrastrukturen und allgemeiner den Wandel hin zu nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Städten zu unterstützen, um die EU-Klimaanpassungsstrategie umzusetzen;
  • Bessere Kenntnisse darüber, wie und unter welchen Bedingungen die Raumplanung dazu beitragen kann, die Ökosystemleistungen der Lösungen, Strategien und Maßnahmen zu optimieren, z. B. Wiederherstellung/Neuschaffung von Ökosystemen und Konnektivität, naturbasierte Lösungen, blaue und grüne Infrastrukturen unter Berücksichtigung von Aspekten der sozialen und räumlichen Gerechtigkeit; Umsetzung dieser neuen Erkenntnisse in neue Wege und Methoden;
  • Neue Instrumente und Lösungen für eine bessere Integration naturbasierter Ziele in Investitionen in die Infrastruktur und andere städtische Systeme sowie bessere Investitionsmöglichkeiten für die Renaturierung städtischer und stadtnaher Gebiete und die langfristige Aufrechterhaltung von naturbasierten Lösungen dank neuer und innovativer Governance- und Finanzierungsmodelle;
  • Bessere Kenntnisse darüber, wie das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der biologischen Vielfalt, dem städtischen Entwicklungsdruck und einem fairen Zugang der Stadtbewohner zur Natur zu bewältigen ist, wobei der relevante Maßstab und Zeitrahmen zu bestimmen ist und die langfristigen Auswirkungen der Raumplanungsstrategien zu berücksichtigen sind;
  • Neue Ansätze, Instrumente und bewährte Praktiken für Entscheidungsprozesse zur Unterstützung kommunaler Planungsstrukturen bei der gemeinsamen Erarbeitung von Strategien und Plänen für naturbasierte Lösungen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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