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Call-Eckdaten
Wilde Verwandte von Nutzpflanzen für eine nachhaltige Landwirtschaft
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-13
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Wilde Verwandte von Kulturpflanzen (WVK) - auch als wilde Vettern von Kulturpflanzen bezeichnet - sind ein wichtiger Faktor für die Agrobiodiversität, die nachhaltige Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit insgesamt. WVK enthalten Gene für eine Vielzahl nützlicher Eigenschaften wie Toleranz gegenüber Schädlingen und Krankheiten, Ressourceneffizienz und Anpassungsfähigkeit an extremere Wetterbedingungen oder Ernährungsqualität. Die ihnen innewohnende genetische Vielfalt und die damit verbundene Vielfalt der Mikrobiota sind eine enorme Ressource für die Entwicklung produktiverer, nahrhafterer und widerstandsfähigerer Pflanzensorten und für die Diversifizierung landwirtschaftlicher Systeme.
Trotz ihres Wertes sind zahlreiche WVK bedroht und stehen unter Druck, z. B. durch intensive Landwirtschaft, Verstädterung, Verschmutzung und die Auswirkungen des Klimawandels. Gleichzeitig bleibt die Erhaltung und Nutzung von WVK in der Züchtung deutlich hinter derjenigen der Hauptkulturen zurück. Schätzungen zufolge gibt es für etwa 30 % der Taxa von 63 Kulturpflanzen keine Keimplasma-Akzessionen, und etwa 95 % der WVK-Taxa sind in Sammlungen genetischer Ressourcen unterrepräsentiert. Infolgedessen fehlt es an Wissen über die vorhandene Vielfalt und darüber, wie diese Vielfalt für die Verbesserung von Kulturpflanzen und in der Landwirtschaft genutzt werden kann.
Es sind systematischere Anstrengungen erforderlich, um die Erhaltung von WVK in-situ und ex-situ zu verbessern und ihre Nutzung in der Pflanzenzucht und in der Landwirtschaft zu steigern.
Die Einreichungen sollten:
- unser Wissen über die Vielfalt, den Erhaltungszustand (sowohl in situ als auch ex situ), die Bedrohungen, die Überwachung und die Nutzung von WVK in Europa überprüfen und erweitern; das lokale Wissen der Landwirte sollte gebührend berücksichtigt werden, z. B. in Bezug auf die spezifischen Eigenschaften von WVK-Ressourcen, ihre Integration in Agrarökosysteme und Methoden für ihre Bewirtschaftung im landwirtschaftlichen Betrieb;
- die Erfassung von Taxa und der genetischen Vielfalt von WVK in Genbank-Sammlungen fördern und ihrer Beschreibung und geno- und phänotypischen Charakterisierung verbessern;
- Pilotprojekten für genetische Reserven für WVK unter verschiedenen Bewirtschaftungsformen und pedoklimatischen Bedingungen einrichten und Modellen für ihre langfristige Lebensfähigkeit entwickeln;
- die genetische Grundlage wertvoller Eigenschaften von WVK , wie z. B. die Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen biotischen und abiotischen Stressfaktoren oder die Nährstoffqualität entschlüsseln;
- hochwertige genomische Ressourcen zur Förderung des Einsatzes von WVK in der Vorzucht und Züchtung im Rahmen formaler und On-Farm-Pflanzenverbesserungsprogramme entwickeln;
- On-Farm-Bewirtschaftung und -Erhaltung der genetischen Ressourcen von WVK unter Berücksichtigung der Anpassung von WVK an lokale Bedingungen fördern;
- Schulungsmaßnahmen und Sensibilisierung von Züchtern, Landwirten, Verbrauchern und den verschiedenen Akteuren in den Wertschöpfungsketten (z. B. der Agrar- und Ernährungsindustrie) für den Wert von WVK durchführen , u. a. durch die Durchführung von Demonstrationen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Arbeiten im Rahmen dieses Themas sollten in verschiedenen pedoklimatischen Zonen durchgeführt werden und sowohl dem konventionellen als auch dem ökologischen Landbau zugute kommen, wie aus dem Fachwissen der Konsortien hervorgeht. Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und Partnerschaften in den Bereichen Forschung, Erhaltung, Züchtung, Landwirtschaft und Wirtschaft aufbauen, wobei auf eine ausgewogene Vertretung von Partnern aus der EU und den assoziierten Ländern zu achten ist. Sie sollten auch eine solide Vertretung der Sozial-und Geisteswissenschaften aufweisen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten in diesem Bereich zielen darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten und damit zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und dem bevorstehenden globalen Rahmen für die biologische Vielfalt nach 2020 beizutragen. Durch die Erhöhung der Agrobiodiversität werden die Aktivitäten zur Ernährungssicherheit und zur Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen und damit die Umsetzung der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der Gemeinsamen Agrarpolitik und der EU-Klimapolitik im Rahmen des Europäischen Green Deal unterstützen.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Effektivere Maßnahmen zur Erhaltung von wildlebenden Pflanzenverwandten (WVK ) aufgrund verbesserter Kenntnisse und systematischer Überwachung und Dokumentation der Vielfalt, der Bedrohungen und des Erhaltungszustands von WVK ;
- Die Erhaltung von WVK wird verbessert durch a) eine bessere Erfassung von WVK in Genbanken, b) die Einrichtung von Genreserven für die In-situ-Erhaltung und c) eine verbesserte genetische Charakterisierung von WVK ;
- Wissen über wertvolle Eigenschaften wie Toleranz gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren oder Ernährungseigenschaften ist für Züchter leichter verfügbar und beschleunigt die Züchtung widerstandsfähigerer Pflanzensorten;
- Stärkere Nutzung von WVK in der Zuchtvorbereitung und bei Züchtungsaktivitäten, sowohl in formalen als auch in On-Farm-Pflanzenverbesserungsprogrammen;
- Die Landwirte sind sich des Wertes von WVK stärker bewusst und haben besseren Zugang zu Sorten und Kultivaren mit hoher Widerstandsfähigkeit und/oder angepasst an marginales Land.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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