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Call-Eckdaten
Zusammenhänge zwischen dem Verlust der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme und dem Auftreten von Zoonosekrankheiten
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-17 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 25.01.2023 | |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 12.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel dieses Themas ist es, die Zusammenhänge zwischen dem Verlust der biologischen Vielfalt und der damit verbundenen Verschlechterung der Ökosysteme und dem Auftreten von Zoonosekrankheiten zu ermitteln und besser zu verstehen. Weitere Forschungsarbeiten sind erforderlich, um besser zu verstehen, wie die verschiedenen Triebkräfte, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und zur Verschlechterung der Ökosysteme führen, und wie der Schutz der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung der Ökosysteme das Auftreten und die Ausbreitung von Zoonosen beeinflussen können. Auch muss besser verstanden werden, wie die Erhaltung der genetischen Ressourcen von Tieren und Mikrobiomen das Auftreten von Zoonosekrankheiten beeinflussen kann. |
Call-Ziele | Zoonotische Krankheiten, die durch die artenübergreifende Übertragung von Krankheitserregern zwischen Tieren und Menschen entstehen, scheinen immer häufiger aufzutreten und stellen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen auf der ganzen Welt dar. Ohne die notwendigen wissenschaftlichen Informationen und Erkenntnisse über die Ursachen und Triebkräfte dieses häufigeren Auftretens kann man nur nach dem Auftreten und der Ausbreitung dieser Krankheiten reagieren. In den letzten Jahrzehnten hat die Forschung gezeigt, dass der Verlust der biologischen Vielfalt und die damit verbundene Verschlechterung der Ökosysteme gleichzeitig die Exposition des Menschen gegenüber bestehenden Krankheitserregern erhöhen und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten steigern könnte. Die nicht nachhaltige Ausbeutung der biologischen Vielfalt, die veränderte Landnutzung, der illegale Handel mit Wildtieren und deren Verzehr sowie die Auswirkungen des Klimawandels und der Einsatz antimikrobieller Mittel führen zu einem verstärkten Kontakt zwischen Menschen und Wildtieren und damit zu einem häufigeren Auftreten neu auftretender Infektionskrankheiten, von denen etwa 75 % zoonotischen Ursprungs sind. Die hohen Risiken dieser Infektionskrankheiten machen deutlich, dass ein echter Paradigmenwechsel erforderlich ist: Das Auftreten und die Ausbreitung infektiöser Zoonosen muss verhindert werden, indem man sich auf die Ursachen und die zugrundeliegenden Mechanismen konzentriert, die möglicherweise mit dem Verlust der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme zusammenhängen, und deren Vorhersage und Früherkennung verbessert. Ein besseres Verständnis der Zusammenhänge wird dazu beitragen, bessere Vorhersage- und Früherkennungssysteme einzurichten, die Koordinierung zwischen allen relevanten Akteuren zu verbessern, einen schnellen Informationsaustausch und eine frühzeitige Reaktion zu gewährleisten und damit die Ausbreitung von Zoonosen einzudämmen. Das Thema sollte zu einem besseren Verständnis des Zusammenhangs zwischen biologischer Vielfalt und Gesundheit beitragen und eine bessere Integration von Biodiversitätsparametern und -überwachung in das One-Health-Konzept ermöglichen. Die Entwicklung von Methoden und die Identifizierung von Indikatoren zur Überwachung der relevanten Biodiversitätsparameter sowie die Festlegung von Baselines für diese Parameter sind von wesentlicher Bedeutung. Die vorzuschlagenden Strategien zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme sollten alle vorgenannten Informationen und Erkenntnisse berücksichtigen. Ein besseres Verständnis der sozioökonomischen und verhaltensbezogenen Faktoren sowie die Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und der Interessengruppen in den Bereichen Umwelt, Tier und menschliche Gesundheit sind für die Ausarbeitung dieser Strategien von entscheidender Bedeutung. Die Einreichungen sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im selben Bereich geförderten Projekten enthalten und Synergieeffekte mit einschlägigen Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen von "Horizont Europa" durchgeführt werden, z. B:
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, muss auch Folgendes sichergestellt werden:
Die Einreichungen sollten einschlägige Erkenntnisse aufgreifen, die von wichtigen wissenschaftlich-politischen Gremien wie der zwischenstaatlichen wissenschaftspolitischen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen (IPBES), dem zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt bewertet wurden. Sie sollten auch die Ergebnisse des an EKLIPSE gerichteten Antrags zu Biodiversität und Pandemien berücksichtigen und darauf aufbauen. Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, wie ihre Ergebnisse und Resultate rechtzeitig Informationen für die Arbeit dieser und weiterer relevanter globaler Initiativen liefern könnten. Die Einreichungen sollten eine Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt Biodiversa+ und dem wissenschaftlichen Dienst "Bio-agora" vorsehen und bestehende Plattformen und Mechanismen für den Informationsaustausch nutzen, die für das Thema relevant sind. Sie sollten auch Wissen für das EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt bereitstellen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert. Es sollte eine Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern angestrebt werden. Zu diesem Thema sollte ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften geleistet werden. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse | Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 werden im Rahmen der Projekte Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen der Verschlechterung der Ökosysteme und dem damit verbundenen Verlust der biologischen Vielfalt und der Exposition, dem Auftreten und der Ausbreitung von Zoonosekrankheiten beim Menschen gewonnen. Dies wird andere Initiativen ergänzen, indem der Zusammenhang zwischen biologischer Vielfalt und Gesundheit untersucht wird, wobei der Schwerpunkt auf den Auswirkungen des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme auf das Auftreten von Zoonosekrankheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Globalisierung liegt. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Gesundheit, Soziales, Sport, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1 (kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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