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    Förderregion/Länder
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    Themen
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    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Zusammenhänge zwischen dem Verlust der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme und dem Auftreten von Zoonosekrankheiten

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Call NummerHORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-17
TermineÖffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Termin - 2. StufeÖffnung
25.01.2023
Förderquote100%
Budget des Calls € 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel dieses Themas ist es, die Zusammenhänge zwischen dem Verlust der biologischen Vielfalt und der damit verbundenen Verschlechterung der Ökosysteme und dem Auftreten von Zoonosekrankheiten zu ermitteln und besser zu verstehen. Weitere Forschungsarbeiten sind erforderlich, um besser zu verstehen, wie die verschiedenen Triebkräfte, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und zur Verschlechterung der Ökosysteme führen, und wie der Schutz der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung der Ökosysteme das Auftreten und die Ausbreitung von Zoonosen beeinflussen können. Auch muss besser verstanden werden, wie die Erhaltung der genetischen Ressourcen von Tieren und Mikrobiomen das Auftreten von Zoonosekrankheiten beeinflussen kann.

Call-Ziele

Zoonotische Krankheiten, die durch die artenübergreifende Übertragung von Krankheitserregern zwischen Tieren und Menschen entstehen, scheinen immer häufiger aufzutreten und stellen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen auf der ganzen Welt dar. Ohne die notwendigen wissenschaftlichen Informationen und Erkenntnisse über die Ursachen und Triebkräfte dieses häufigeren Auftretens kann man nur nach dem Auftreten und der Ausbreitung dieser Krankheiten reagieren.

In den letzten Jahrzehnten hat die Forschung gezeigt, dass der Verlust der biologischen Vielfalt und die damit verbundene Verschlechterung der Ökosysteme gleichzeitig die Exposition des Menschen gegenüber bestehenden Krankheitserregern erhöhen und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der Ausbreitung von Infektionskrankheiten steigern könnte. Die nicht nachhaltige Ausbeutung der biologischen Vielfalt, die veränderte Landnutzung, der illegale Handel mit Wildtieren und deren Verzehr sowie die Auswirkungen des Klimawandels und der Einsatz antimikrobieller Mittel führen zu einem verstärkten Kontakt zwischen Menschen und Wildtieren und damit zu einem häufigeren Auftreten neu auftretender Infektionskrankheiten, von denen etwa 75 % zoonotischen Ursprungs sind.

Die hohen Risiken dieser Infektionskrankheiten machen deutlich, dass ein echter Paradigmenwechsel erforderlich ist: Das Auftreten und die Ausbreitung infektiöser Zoonosen muss verhindert werden, indem man sich auf die Ursachen und die zugrundeliegenden Mechanismen konzentriert, die möglicherweise mit dem Verlust der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme zusammenhängen, und deren Vorhersage und Früherkennung verbessert.

Ein besseres Verständnis der Zusammenhänge wird dazu beitragen, bessere Vorhersage- und Früherkennungssysteme einzurichten, die Koordinierung zwischen allen relevanten Akteuren zu verbessern, einen schnellen Informationsaustausch und eine frühzeitige Reaktion zu gewährleisten und damit die Ausbreitung von Zoonosen einzudämmen.

Das Thema sollte zu einem besseren Verständnis des Zusammenhangs zwischen biologischer Vielfalt und Gesundheit beitragen und eine bessere Integration von Biodiversitätsparametern und -überwachung in das One-Health-Konzept ermöglichen.

Die Entwicklung von Methoden und die Identifizierung von Indikatoren zur Überwachung der relevanten Biodiversitätsparameter sowie die Festlegung von Baselines für diese Parameter sind von wesentlicher Bedeutung.

Die vorzuschlagenden Strategien zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme sollten alle vorgenannten Informationen und Erkenntnisse berücksichtigen. Ein besseres Verständnis der sozioökonomischen und verhaltensbezogenen Faktoren sowie die Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und der Interessengruppen in den Bereichen Umwelt, Tier und menschliche Gesundheit sind für die Ausarbeitung dieser Strategien von entscheidender Bedeutung.

Die Einreichungen sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im selben Bereich geförderten Projekten enthalten und Synergieeffekte mit einschlägigen Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen von "Horizont Europa" durchgeführt werden, z. B:

  • HΟRΙΖΟΝ-CL6-2021-BIODIV-01-11: What else is out there? Erkundung des Zusammenhangs zwischen biologischer Vielfalt, Ökosystemleistungen, Pandemien und Seuchenrisiko;
  • HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-18: One-Health-Ansatz für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA);
  • HORIZON-HLTH-2021-ENVHLTH-02-03: Gesundheitliche Auswirkungen des Klimawandels, Kosten und Nutzen von Maßnahmen und Untätigkeit.

Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, muss auch Folgendes sichergestellt werden:

  • Kohärenz und Koordinierung mit der Europäischen Partnerschaft zur Pandemievorsorge, der Europäischen Partnerschaft für One Health/AMR Antimikrobielle Resistenz (AMR) und der Europäischen Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz (PAHW).
  • Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit einschlägigen europäischen oder internationalen Agenturen und Initiativen wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Agentur für die Vorbereitung auf gesundheitliche Notfälle (HERA), dem Hochrangigen Expertengremium für One Health (OHHLEP), One Sustainable Health, EU4Health-Maßnahmen (insbesondere One Health Surveillance), Preventing Zoonotic Disease Emergence (PREZODE), Ecohealth Alliance usw.

Die Einreichungen sollten einschlägige Erkenntnisse aufgreifen, die von wichtigen wissenschaftlich-politischen Gremien wie der zwischenstaatlichen wissenschaftspolitischen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen (IPBES), dem zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt bewertet wurden. Sie sollten auch die Ergebnisse des an EKLIPSE gerichteten Antrags zu Biodiversität und Pandemien berücksichtigen und darauf aufbauen. Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, wie ihre Ergebnisse und Resultate rechtzeitig Informationen für die Arbeit dieser und weiterer relevanter globaler Initiativen liefern könnten.

Die Einreichungen sollten eine Zusammenarbeit mit der europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt Biodiversa+ und dem wissenschaftlichen Dienst "Bio-agora" vorsehen und bestehende Plattformen und Mechanismen für den Informationsaustausch nutzen, die für das Thema relevant sind. Sie sollten auch Wissen für das EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt bereitstellen.

Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert.

Es sollte eine Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern angestrebt werden.

Zu diesem Thema sollte ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften geleistet werden.

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Erwartete Ergebnisse

Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 werden im Rahmen der Projekte Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen der Verschlechterung der Ökosysteme und dem damit verbundenen Verlust der biologischen Vielfalt und der Exposition, dem Auftreten und der Ausbreitung von Zoonosekrankheiten beim Menschen gewonnen. Dies wird andere Initiativen ergänzen, indem der Zusammenhang zwischen biologischer Vielfalt und Gesundheit untersucht wird, wobei der Schwerpunkt auf den Auswirkungen des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme auf das Auftreten von Zoonosekrankheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Globalisierung liegt.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:

  • Besseres Verständnis des Zusammenhangs zwischen der Verschlechterung der Ökosysteme und dem damit verbundenen Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich Makroorganismen (z. B. Insekten, Tiere und Pflanzen) und umwelt- und wirtsassoziierten Mikrobiomen (z. B. Mikroalgen, Pilze, Bakterien und Viren) und das Auftreten von Zoonosekrankheiten, wobei der Schwerpunkt auf der Frage liegt, wie die vom Menschen verursachten Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt, z. B. der illegale Handel mit Wildtieren, die veränderte Flächennutzung in Regionen mit hoher biologischer Vielfalt, der Lebensmittelkonsum, die Verwendung antimikrobieller Mittel usw., mit der Ausbreitung von Zoonosekrankheiten zusammenhängen.
  • Verstehen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang der Schutz der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung von Ökosystemen dazu beitragen können, das Auftreten und die Ausbreitung von Zoonosekrankheiten einzudämmen.
  • Besseres Verständnis der sozioökonomischen und verhaltensbezogenen Faktoren, die zur Entwicklung und Umsetzung besserer politischer Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos des Auftretens und der Ausbreitung von Zoonosekrankheiten führen. Dies sollte auch die Ökologie und die Verhaltensmerkmale der Tiere umfassen, die bei der Verbreitung von Zoonosen eine Rolle spielen.
  • Auf der Grundlage dieses Wissens sollten praktische Strategien vorgeschlagen werden, um das Auftreten und die Ausbreitung von Zoonosekrankheiten durch Maßnahmen gegen den Verlust der biologischen Vielfalt zu minimieren.
  • Besseres Verständnis des Zusammenhangs zwischen biologischer Vielfalt und Gesundheit, Ermittlung biodiversitätsrelevanter Parameter und Vorschlag der erforderlichen Überwachungssysteme für die weitere Integration in das One-Health-Konzept mit besonderem Schwerpunkt auf neu auftretenden Zoonosekrankheiten. Diese Überwachung sollte zur Einrichtung oder Verbesserung von Früherkennungs- und Warnsystemen für Risiken neu auftretender Zoonosen beitragen.
  • In Zusammenarbeit zwischen den zu finanzierenden Projekten Schaffung einer Wissensplattform für a) den Austausch von Informationen über einschlägige Forschungstätigkeiten und -ergebnisse zur Prävention des Auftretens von Zoonosen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und b) die Stärkung der Kommunikation und Koordinierung zwischen Akademikern, Innovatoren, Endnutzern, Forschern, Gesundheits- und Umweltbehörden und Bürgern, um das für die Prävention des Auftretens von Zoonosen erforderliche starke System zu schaffen. Diese Plattform sollte ein gemeinsames Ergebnis der zu finanzierenden Projekte sein und soll die Forschungstätigkeiten koordinieren, die darauf abzielen, die Risiken des Auftretens von Zoonosen im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Ökosysteme und dem damit einhergehenden Verlust an biologischer Vielfalt zu verstehen und zu mindern, so dass die derzeitigen Lücken geschlossen und die bestehenden Silos aufgebrochen werden können. In den Vorschlägen sollten angemessene Ressourcen für die Entwicklung dieser gemeinsamen Leistung in Zusammenarbeit mit dem/den anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekt/en vorgesehen werden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.

Zusatzinformationen

Themen
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1 (kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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