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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Einhundert kreislauforientierte Modellhaushalte: Nachhaltige europäische Haushalte durch integrative kreislauforientierte Praktiken

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Call NummerHORIZON-CL6-2023-CircBio-01-2
TermineÖffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote70% (NPO:100%)
Budget des Calls € 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Initiative ergänzt die geplanten Aktivitäten zur Kreislaufwirtschaft und zum biobasierten Übergang in Städten und Regionen auf der Mikroebene, da sie auf einzelne Haushalte abzielt. Auf diese Weise zielt sie auch auf soziale Ungleichheit ab. In einem Programm mit 100 kreislauffähigen Haushalten sollen verschiedene Verhaltensweisen erprobt werden.

Call-Ziele

Der Übergang von einer "Take-make-waste"-Gesellschaft zu Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft muss vor Ort im Lebensumfeld, d. h. bei den Verbrauchern zu Hause, stattfinden, oder er wird überhaupt nicht stattfinden. Wir sollten daher den ökologischen Fußabdruck der Haushalte verkleinern und über ein ehrgeiziges THG-Reduktionsziel für Haushalte nachdenken, das im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung in großem Maßstab getestet werden könnte. Zu behandelnde Bereiche sind z. B. Haushaltselektronik, Textilien, Lebensmittel, Verpackungen und die entsprechenden Abfälle, Möbel, Wohnungen, Konsumgewohnheiten im Allgemeinen, auf der Ebene individueller Verhaltensentscheidungen. Die Durchführbarkeit dieses Ansatzes sollte in Pilotprojekten mit NRO und zivilgesellschaftlichen Organisationen demonstriert werden, die direkt auf die Umstellung einer bestimmten Anzahl von Einzelhaushalten abzielen.

Obwohl die Technologie einen Beitrag leisten kann, kann das Gesamtziel nur durch Verhaltensänderungen erreicht werden. Soziale und geschlechtsspezifische Aspekte sind von Bedeutung. Die Vorschläge sollten aufzeigen, wie nachhaltige Produkte und/oder Dienstleistungen die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger in Bezug auf Unterhaltung, Kommunikation, Mobilität, Wohnen usw. besser erfüllen können und wie dies im Gegenzug das Verbraucherverhalten positiv beeinflussen wird.

Diese F&I-Initiative wird auch die Verpflichtung der Kommission im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) für 2020 unterstützen, Maßnahmen vorzustellen, um die Kreislaufwirtschaft für Menschen, Regionen und Städte nutzbar zu machen, einen Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik zu entwickeln, Verbraucher und öffentliche Einkäufer zu stärken und sich auf Bereiche zu konzentrieren, in denen das Potenzial für die Kreislaufwirtschaft hoch ist.

Im Rahmen dieser Initiative soll ausgewählten Haushalten ein kostenloser Beratungsdienst für die Kreislaufwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. In einem ersten Schritt wird das gesamte verfügbare Wissen über die Messung und Berechnung von Treibhausgasemissionen und anderen Umweltauswirkungen von Haushalten, mit besonderem Augenmerk auf die oben genannten Verbrauchsbereiche, gesichtet und konsolidiert. Es wird eine einfache und robuste Methode für einen schnellen Vergleich der Umweltauswirkungen entwickelt, wobei insbesondere das Fachwissen der PEF genutzt wird.

In den Einreichungen ist der genaue Umfang der Demonstrationsprojekte festzulegen, z. B. die Umwandlung von X Haushalten in Y Mitgliedstaaten in Modellzellen für Kreislaufwirtschaft/Nachhaltigkeit, wobei der Schwerpunkt auf einer begrenzten Anzahl von Stoffströmen liegt, und es sind ehrgeizige und plausible Benchmarks für die Reduzierung festzulegen, die anhand der oben genannten Erkenntnisse validiert werden können. In einem zweiten Schritt wird ein Unterstützungsdienst eingerichtet, der sich direkt an die Bürger richtet. Ähnlich wie bei der Energieberatung werden Berater für Materialeffizienz die Haushalte kontaktieren und individuelle Bedürfnisse und Optimierungspotenziale ermitteln. Dies kann auf der Infrastruktur der bevorstehenden Initiative "Circular Cities and Regions" und anderen Projekten, die auf der Makroebene tätig sind, sowie auf laufenden Beratungsaktivitäten von Umwelt-NRO aufbauen. Während der Schwerpunkt auf den Materialströmen liegt, müssen Kompromisse zwischen Material- und Energieeffizienz vermieden werden. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen den Grundsätzen der Nicht-Giftigkeit und der Null-Verschmutzung entsprechen. Die Auswirkungen aller Maßnahmen sollten aus einer Lebenszyklusperspektive bewertet werden.

Die Berater sind das Bindeglied zwischen Einzelhändlern/Dienstleistern, Versicherungen usw., erforderlichenfalls auch öffentlichen Diensten und Verwaltungen, und den Haushalten. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen leicht umsetzbar und für die Haushalte zumindest kostenneutral sein. Die Maßnahmen reichen vom umweltfreundlichen Einkauf, der gemeinsamen Nutzung von Produkten, Tauschgeschäften bis hin zu optimierter Wartung, Aufrüstung, Reparatur und Abfallentsorgung. Die Finanzierung erheblicher Ausgaben, die ein Hindernis für die Umstellung auf Haushaltsebene darstellen können, und Fragen der Amortisation müssen im Rahmen des Beratungsdienstes behandelt werden. Ziel ist es auch, die Vorstellung zu entkräften, dass nachhaltiges Leben ein Privileg der Wohlhabenden ist.

In einem dritten Schritt werden die Ergebnisse analysiert und auf eine solide Art und Weise präsentiert, die eine Multiplikation sowohl durch Medieninitiativen als auch vor Ort, über öffentliche Behörden oder direkt durch einzelne Akteure, die erfolgreiche Kreislaufmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich nachahmen und umsetzen wollen, ermöglicht. Im Hinblick auf die territorialen Aspekte aller vorgeschlagenen Lösungen sollten die Vorschläge einen Beitrag zu den Zielen der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission leisten und mit deren Dienststellen zusammenarbeiten. Gemeinsame Aktivitäten mit CCRI-Projekten sind erwünscht.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Eine erfolgreiche Einreichung wird zu den folgenden Zielsetzungen beitragen: i) Beschleunigung des regionalen, ländlichen, lokalen/städtischen und verbraucherorientierten Übergangs und ii) Verbesserung des Nutzens für Verbraucher und Bürger.

Erwartete Ergebnisse

Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:

  • Signifikante, gut dokumentierte Steigerung der Materialeffizienz in den teilnehmenden Haushalten;
  • Signifikante Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen, einschließlich Mikro- und Nanokunststofffasern aus den erfassten Haushalten, und Steigerung des Kohlenstoffabbaus;
  • Verbesserung der Lebensbedingungen in den teilnehmenden Haushalten;
  • Multiplikatoreffekt hinsichtlich der Vervielfältigung des Ansatzes und seiner Vorteile; Vorbildwirkung;
  • Lehren für eine europäische Einführungsstrategie und Integration mit sektoralen Strategien wie der Initiative für zirkuläre Städte und Regionen (CCRI).

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.

Zusatzinformationen

Themen
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3 (463kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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