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    Organisationstyp
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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
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    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Nutzung des Innovationspotenzials und der Marktakzeptanz erfolgreicher wasserbezogener Projekte der Kreislaufwirtschaft

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Call NummerHORIZON-CL6-2023-CircBio-01-3
TermineÖffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote100%
Budget des Calls € 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Der Wassersektor steht vor bedeutenden Veränderungen, um Ressourceneffizienz, Lebensmittel- und Wassersicherheit zu gewährleisten und die einschlägigen Ziele der EGD zu erreichen. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie bietet dafür eine große Chance.

Frühere und laufende EU-finanzierte Projekte haben die Vorteile der Anwendung von Kreislaufwirtschafts- und Bioökonomieprinzipien auf Wassersysteme aufgezeigt und interessante Fallstudien zu verschiedenen Ansätzen und Geschäftsmodellen der Kreislaufwasserwirtschaft sowie Erkenntnisse darüber geliefert, wie Materialien, Wasser, Energie, Produkte und Komponenten so bewirtschaftet werden können, dass sie ihren höchstmöglichen Eigenwert behalten. Die Einführung innovativer Kreislaufwasserlösungen (z. B. wiederverwertete Produkte) wird jedoch durch das Fehlen eines gemeinsamen Verständnisses der Vorteile systemischer Lösungen und durch das Fehlen einer systematischen Analyse der verschiedenen technologischen, rechtlichen und sozialen Hindernisse behindert. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, das Engagement der Interessengruppen und der Wirtschaft für die Verwendung von zurückgewonnenen Produkten (Wasser, Nährstoffe, andere Ressourcen) ist entscheidend für die Überwindung sozialer und anderer rechtlicher Hindernisse sowie für die Ermöglichung politischer Entwicklungen.

Daher ist es notwendig, eine kritische Masse für den Wissensaustausch zu schaffen, die Verbreitung und Nutzung von EU-finanzierten Forschungsergebnissen weiter zu fördern, soziale Barrieren zu beseitigen, ihre Nutzung durch verschiedene Interessengruppen zu erleichtern, unnötige Doppelarbeit zu reduzieren, das Engagement der Öffentlichkeit und der Interessengruppen bei der Entwicklung von Geschäftsmöglichkeiten für die kreislauforientierte Nutzung von Wasser zu gewährleisten/zu demonstrieren und umfassendere politische Umsetzungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Beschleunigung und Skalierung verschiedener wissenschaftlicher und technologischer Fortschritte zu ermitteln, die eine größere Wassereffizienz und -wiederverwendung in verschiedenen Sektoren unterstützen und Innovation und Unternehmensentwicklung fördern.

Dieses Projekt sollte relevante Unternehmensvertreter, Investoren, Wasserversorgungsunternehmen, politische Entscheidungsträger, Forscher, Technologieanbieter, Wasserversorgungsunternehmen und andere Wassernutzer und Bürger aus vergangenen und laufenden erfolgreichen EU-finanzierten F&I-Projekten zur zirkulären Nutzung von Wasser zusammenbringen, um eine Bestandsaufnahme der wichtigsten Ergebnisse in Bezug auf Technologien, öko-innovative Lösungen und damit verbundene Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Behandlung und Praktiken der Einbeziehung von Interessengruppen und Wassermanagern sowie die Rückgewinnung und Wiederverwendung relevanter Ressourcen aus Abwasser und Klärschlamm (z. B. Nährstoffe, Metalle, Energie usw.) vorzunehmen. Die Einbeziehung einschlägiger EU-Wasserverbände und unterstützender Plattformen sollte gefördert werden, da sie eine wichtige Rolle bei der Zusammenführung verschiedener Interessengruppen (Industrie, Wissenschaft, Regulierungsbehörden, Verbraucher und nachgeschaltete Nutzer) und verschiedener Sektoren (Recyclingtechnologien, Abfallindustrie, Nutzerindustrien und Landwirtschaft) für den Wissenstransfer, den Dialog und die Vertrauensbildung von Versorgungsverbänden spielen. Die Einbeziehung von einschlägigem SSH-Fachwissen wäre ebenfalls erforderlich, um die erwarteten sozialen Ergebnisse dieser Aktion zu erreichen.

Um diese Ziele zu erreichen, sollte das Projekt einschlägige Ergebnisse und Erfahrungen analysieren und Leitlinien für die Umstellungspfade bereitstellen, die es den Wasserwirtschaftsbehörden und Versorgungsunternehmen ermöglichen würden, sich auf den Wasser-, Material- und Energiepfaden zurechtzufinden. Verschiedene Geschäftsmodelle für die künftige Replikation, Nutzung, Politik und Marktübernahme von Projektergebnissen sollten ebenfalls analysiert werden, ebenso wie die damit verbundenen regulatorischen und/oder Markthindernisse. Es sollten Empfehlungen für bewährte Verfahren zur Einbindung der Öffentlichkeit und der Nutzerindustrien (z. B. der Lebensmittelindustrie für Nährstoffe oder der biobasierten Industrie für Biomasse) in Co-Design- und Co-Creation-Prozesse gegeben werden, die die Marktakzeptanz der Lösungen beschleunigen können, sowie Empfehlungen für den künftigen Forschungsbedarf.

Die Einreichung sollte:

  • bewerten, wie digitale Geschäftsmodelle die Wiederverwendung von Wasser, die Energie- und Ressourcenrückgewinnung entlang des Wasserkreislaufs weiter unterstützen können, und dazu beitragen, das Bewusstsein der Akteure des Wassersektors für den Wasser-Energie-Kohlenstoff-Nexus und die längerfristigen Auswirkungen ihrer täglichen Tätigkeit zu schärfen und Maßnahmen für ihre Marktakzeptanz zu fördern.
  • die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Projektergebnisse und ihres Beitrags zu den Zielen der verschiedenen damit verbundenen EU-Politiken bewerten. Im Wassersektor sollten die Gesamtkosten der Dienstleistung berücksichtigt werden. Dazu gehören die Kapital- und Betriebskosten, Kosteneinsparungen durch zurückgewonnene Produkte sowie die ökologischen und sozialen Aspekte des Wasserkreislaufmanagements.
  • einen Fahrplan, Empfehlungen und Leitlinien für die Standardisierung von Wasserprodukten in Bezug auf Sekundärrohstoffe aus Kläranlagen vorschlagen, einschließlich standardisierter Leistungsindikatoren und Produktzertifizierungssysteme. In diesem Zusammenhang wäre es auch sinnvoll zu bewerten, inwieweit die Entwicklung von Nischenmärkten und dezentralisierten Logistik-/Geschäftsmodellen die Marktakzeptanz von zurückgewonnenen Produkten weiter fördern könnte.
  • einen Fahrplan und einen Aktionsplan vorschlagen, um die gesellschaftliche Wahrnehmung und die damit verbundenen Vorurteile gegenüber der Wasserrückgewinnung und -wiederverwendung anzugehen, um das Bewusstsein der verschiedenen Wassernutzer und der Bürger im Allgemeinen zu stärken.
  • neue Bildungs- und Ausbildungsprogramme entwickeln, um junge Fachkräfte in den relevanten Sektoren in Bezug auf die zirkuläre Nutzung von Wasser entlang des Wasserkreislaufs zu schulen.
  • nationale und EU-weit harmonisierte Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft der wiedergewonnenen Materialien definieren und vorschlagen.

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Erwartete Ergebnisse

Zur Unterstützung des europäischen "Green Deal" und der EU-Wasserpolitik werden erfolgreiche Einreichungen dazu beitragen, eine nachhaltige und kreislauforientierte Bewirtschaftung und Nutzung von Wasserressourcen sowie die Vermeidung und Beseitigung von Verschmutzungen zu erreichen, insbesondere die erwarteten Auswirkungen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" zur "Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen, gerechten und sauberen Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage verbesserter Kenntnisse und eines besseren Verständnisses der Wissenschaft".

Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:

  • Förderung der Einführung der vielversprechendsten Systemlösungen, innovativer rückgewonnener Produkte und damit verbundener Geschäftsmodelle für nachhaltige Abwasserbehandlung, -rückgewinnung und -wiederverwendung, Beseitigung relevanter Hindernisse und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für innovative Unternehmen;
  • Veränderung der Wahrnehmung und des Verhaltens der europäischen Bürger, Beseitigung sozialer Barrieren in Bezug auf die Abwasserbehandlung, -rückgewinnung und die Wiederverwendung von Ressourcen und Energie
  • Verbesserung der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs über Wasserwiederverwendung und -rückgewinnung, Bildung, Sensibilisierung und Entwicklung beruflicher Fähigkeiten;
  • Unterstützung der Umsetzung einschlägiger EU-Politiken (z. B. wasser- und meeresbezogene Politiken, Verordnung über die Wiederverwendung von Wasser, Richtlinie über Klärschlamm und Industrieemissionen, Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, EU-Strategie für die Bioökonomie und deren Aktionsplan, EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung).

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftNein
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. 


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Zusatzinformationen

Themen
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.


Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3 (463kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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