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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Erweiterung des Spektrums an robusten Enzymen und mikrobiellen Wirten in der industriellen Biotechnologie

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Call NummerHORIZON-CL6-2023-CircBio-01-5
TermineÖffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote70% (NPO: 100%)
Budget des Calls € 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Der Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des Spektrums bekannter robuster enzymatischer Katalysatoren und industrieller mikrobieller Wirte sowie auf der Erforschung des Potenzials, ihren Einsatz in größerem Maßstab voranzutreiben und damit ihr Potenzial zu erkunden, signifikante Gewinne bei biobasierten Prozessen und ihre Flexibilität in Bezug auf variable Prozessparameter zu erzielen, d. h. Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und andere Prozesskennzahlen. Diese Bemühungen werden schließlich auf die Entwicklung neuartiger oder erheblich optimierter nachhaltiger (biobasierter) Verfahren und Produkte (z. B. Chemikalien, Werkstoffe) abzielen.

Call-Ziele

Die Einreichungen sollten folgende Themen behandeln:

  • Identifizierung und Bioprospektion neuartiger natürlicher Enzyme und/oder mikrobieller Wirte, auch durch Nutzung vorhandener Sequenzierungsdaten, aus allen Arten von Umgebungen (insbesondere terrestrischen, aber auch marinen). Die ermittelten Lösungen müssen insbesondere auf extreme Lebensräume ausgerichtet sein (relevant für die Bedingungen/Herausforderungen biobasierter Prozesse - siehe nächster Punkt).
  • Optimierung der Eigenschaften von Enzymen und/oder mikrobiellen Wirten für die industrielle Nutzung unter Berücksichtigung der Hindernisse für (biobasierte) Prozessbedingungen. Solche Hindernisse bestehen aus physikalischen Parametern (z. B. Temperatur, pH-Wert) und chemischen Parametern/Stressoren (z. B. Lösungsmittel, variable Zusammensetzung von Biomasse-Rohstoffen, Verunreinigungen usw.). Zu den Optimierungsbemühungen kann auch das Verständnis, die Veränderung und die Kontrolle mikrobieller Wirte und Enzyme gehören (z. B. durch Methoden der Synthetischen Biologie).
  • Erprobung und Demonstration neuartiger Konzepte für industrielle enzymkatalysierte oder auf mikrobiellen Wirten basierende Prozesse (z. B. Entwicklung von Enzymkaskaden/Multienzymreaktionen, Regenerierung von Kofaktoren, breiteres Spektrum funktioneller Aktivität usw.) zur Valorisierung von Biomasse und Herstellung hochwertiger biobasierter Produkte.
  • Demonstration optimierter Aspekte der Prozessauslegung, -entwicklung und -steuerung unter Berücksichtigung der Automatisierung, der Integration von Betriebseinheiten, robuster und präziser analytischer Prozesstechnologien (PAT) und der horizontalen Einbeziehung digitaler Technologien, wo dies zur Verbesserung der Prozesseffizienz, aber auch zur Verbesserung der Umweltleistung erforderlich ist.
  • Bewertung der getesteten, optimierten enzymkatalysierten oder auf mikrobiellen Wirten basierenden Prozesse im Hinblick auf die biotechnologische, wirtschaftliche und ökologische Leistung (Lebenszyklusbewertung) sowie die Sicherheitsparameter und -standards.
  • Verknüpfung mit den laufenden Arbeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit durch industrielle Biotechnologie, sofern diese durch den thematischen Schwerpunkt Enzyme untermauert werden.
  • Die Begünstigten sollten auf die Bereitstellung von FAIR-Daten, -Ergebnissen und -Methoden achten.

Gegebenenfalls sollten die Einreichungen insgesamt Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender EU-Forschungsprojekte im Rahmen von Horizont 2020, LIFE und Horizont Europa (einschließlich des Gemeinsamen Unternehmens der biobasierten Industrie (BBI JU) / des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU)) nutzen.

Die Einreichungen sollten auch eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten, die im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen finanziert werden, enthalten.

Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Ein erfolgreiches Projekt wird im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, der EU-Bioökonomie-Strategie und ihrem Aktionsplan sowie der EU-Industriestrategie einen Beitrag zum Ziel "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" leisten. Von einem Projekt wird erwartet, dass es sich insbesondere mit folgenden Themen befasst: i) Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren und ii) Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie. Die erwarteten Auswirkungen werden durch Forschung und Innovation im Bereich der industriellen Biotechnologie und anderer Grundlagentechnologien erzielt, die eine Voraussetzung und eine Triebkraft für künftige Lösungen für den Übergang zur Bioökonomie darstellen.

Erwartete Ergebnisse
  • Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Ressourcenunabhängigkeit des biobasierten Sektors in der EU, einschließlich KMU. Insbesondere werden erfolgreiche Projekte zu einem Paradigmenwechsel von Enzymen und industriellen, von mikrobiellen Wirten abhängigen Prozessen hin zu weiterentwickelten mikrobiellen Wirten und Enzymen beitragen, um die Robustheit und Flexibilität von (biobasierten) Prozessen/Produktionen zu verbessern.
  • Ermöglichung von Verbesserungen der Umweltleistung biobasierter Prozesse (einschließlich Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und Nullverschmutzung) durch ressourceneffiziente Verwertung nachhaltiger Biomasserohstoffe bei gleichzeitiger Lösung von Verschmutzungsproblemen in Produktionsprozessen.
  • Langfristige Vorteile für den biobasierten Sektor, die Verbraucher und Endnutzer durch umweltfreundlichere sowie technisch und wirtschaftlich realisierbare Anwendungen in verschiedenen Wertschöpfungsketten, die auch durch Fortschritte in der industriellen Biotechnologie unterstützt werden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.

Zusatzinformationen

Themen
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3 (463kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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