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Call-Eckdaten
Biobasierte Lösungen für humanitäre Anwendungen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-6 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 3.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 1.500.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Im Rahmen dieser Aufforderung soll untersucht werden, wie biobasierte Produkte und Systeme zur Bewältigung von Umweltproblemen im Zusammenhang mit Abfall in humanitären Kontexten beitragen können. |
Call-Ziele | Die weltweite Krise in der Abfallwirtschaft (und die damit verbundene Umweltverschmutzung) wird immer dringlicher und kann Länder, die üblicherweise humanitäre Hilfe erhalten, unverhältnismäßig stark treffen. Humanitäre Hilfe, einschließlich der von der EU finanzierten Hilfe, wird sowohl innerhalb der EU-Grenzen als auch darüber hinaus geleistet, auch in entlegene Gebiete, was logistische Herausforderungen bei der Abfallbewirtschaftung mit sich bringt. Auf der Grundlage bestehender Bewertungsstudien geht es beispielsweise um die Haltbarkeit von Materialien im Vergleich zu dem Zeitrahmen, der für ihre Unversehrtheit erforderlich ist, um die erforderliche Qualität zu gewährleisten, um die Kosteneffizienz der Abfallbewirtschaftung, die Vermeidung von Abfallverschmutzung, die Sicherheit von Endnutzern und Betreibern sowie die Wiederverwendung, das Recycling oder die biologische Abbaubarkeit und Kompostierung von Abfallmaterialien in humanitären Einrichtungen. Die Projekte sollten:
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen und Synergien anstreben und die Ergebnisse früherer und laufender EU-Forschungsprojekte (Horizont 2020, LIFE, Horizont Europa, einschließlich des Gemeinsamen Unternehmens der biobasierten Industrie (BBI JU) / des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU)) nutzen. Die internationale Zusammenarbeit und die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Aspekten werden stark gefördert. Soziale Innovation und sozial- und geisteswissenschaftliche Aspekte sollten ein wesentlicher Bestandteil der geförderten Projekte sein. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Erfolgreiche Einreichungen werden zu den Auswirkungen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" beitragen, einschließlich: i) Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen, gerechten und sauberen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, ii) Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren sowie iii) Verbesserung des Nutzens für die Bürger durch die Einrichtung von Kreislaufsystemen und biobasierten Systemen auf der Grundlage von Nachhaltigkeit, Inklusivität und Schadstofffreiheit. Genauer gesagt werden die erfolgreichen Einreichungen den Akteuren der humanitären Hilfe und des biobasierten Sektors wissenschaftlich fundierte Informationen über das Anwendungspotenzial, die nachhaltigen Leistungen und die Kreislauffähigkeit biobasierter Lösungen und Optionen liefern, die für humanitäre Zwecke geeignet sind. Die Projektergebnisse werden somit dazu beitragen, den sozialen Nutzen biobasierter Systeme im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, der Bioökonomie-Strategie, dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung weiter zu verbessern. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Aufgrund des Umfangs des Themas können juristische Personen mit Sitz in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (siehe Allgemeine Anhänge) ausnahmsweise an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsaktion als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Aufgrund des Umfangs des Themas können juristische Personen mit Sitz in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (siehe Seiten 9-10 des Arbeitsplans) ausnahmsweise an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsaktion als Begünstigte oder angeschlossene Einrichtungen teilnehmen. |
weitere Förderkriterien | Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3 (463kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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