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Call-Eckdaten
Symbiose in den biobasierten industriellen Ökosystemen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-7 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 3.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 1.500.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Im Rahmen des Übergangs zu einer effektiven Kreislaufwirtschaft und Nullverschmutzung innerhalb der industriellen Ökosysteme in der Union muss die Produktion von Waren und Dienstleistungen die Nutzung aller Ressourcen optimieren. Die industrielle Symbiose ist für dieses Ziel von entscheidender Bedeutung, da sie auf der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen zwischen Anlagen beruht, wenn Abfälle oder Nebenprodukte einer Industrie oder eines industriellen Prozesses zum Rohstoff für eine andere werden. Eine gut entwickelte Symbiose zwischen biobasierten Anlagen zielt auf eine abfallfreie Wertschöpfungskette ab, die mehr lokale Lieferketten sicherstellt, den Einsatz von Einsatzmaterialressourcen minimiert und gleichzeitig alle Umweltauswirkungen aller beteiligten Prozesse auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima verringert. Dies sollte auch zu einer Steigerung des wirtschaftlichen Wertes der Endprodukte und zu einer besseren Verteilung des wirtschaftlichen und sozialen Nutzens auf die Beteiligten führen. Zu den industriellen biobasierten Anlagen, die in den Anwendungsbereich dieses Themas fallen, gehören solche, die biobasierte Materialien und Produkte herstellen (z. B. Farben, Beschichtungen, Tinten und Farbstoffe, Polymere, Baumaterialien, Fasern, Körperpflegeprodukte, Weichmacher, Klebstoffe, Schmiermittel, Plattformchemikalien, Lösungsmittel, Tenside usw.). Um das Wissen für die Umsetzung und Ausweitung der industriellen Symbiose in der biobasierten Industrie zu verbessern, sollten die Einreichungen:
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus (NEB) beitragen, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEB-Labor und anderen relevanten Aktionen der NEB-Initiative interagieren, indem sie Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen. Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen zu den Ergebnissen früherer und laufender EU-finanzierter Projekte herstellen und diese nutzen, auch im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe und anderer Partnerschaften von Horizont Europa und darüber hinaus. Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Beteiligung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Erfolgreiche Einreichungen werden die biobasierten Industrien in der Union in die Lage versetzen, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie beizutragen, industrielle Symbiosen und Kreislaufwirtschaft durch Design zu entwickeln und innovative und nachhaltige Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren zu entwickeln, die eine Voraussetzung und eine Triebkraft für künftige Lösungen für eine Kreislaufwirtschaft und den Übergang zur Bioökonomie darstellen. Die Projektergebnisse werden dazu beitragen, biobasierte Lösungen mit geringeren Umweltauswirkungen auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima im Einklang mit den EGD-Zielen, dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der Bioökonomie-Strategie und der Umsetzung des Übergangspfads für die chemische Industrie der EU zu entwickeln. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Rechtspersonen, die in nicht assoziierten Drittländern ansässig sind, können ausnahmsweise in einer anderen Eigenschaft als assoziierter Partner an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme teilnehmen. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3 (463kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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