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Call-Eckdaten
Neuartige Kultivierung aquatischer Organismen für Anwendungen der blauen Biotechnologie
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-11 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 25.01.2023 | |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 8.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die biotechnologische Nutzung pelagischer und benthischer mariner und anderer aquatischer Organismen (z. B. in Süßgewässern, Übergangsgewässern und Eisökosystemen) erfordert häufig deren Kultivierung und die Optimierung der Produktionsausbeute für die gewünschten Verbindungen. Aquatische und insbesondere marine Biota (Bakterien, Algen, Pilze oder wirbellose Tiere wie Schwämme, Korallen und Weichtiere) lassen sich nicht ohne weiteres kultivieren. Man geht davon aus, dass nur ein Bruchteil von 1 % der Meeresbakterien mit den bestehenden Methoden kultiviert werden kann, und Viren sowie bakterielle und virale Phagen stellen eine noch größere Herausforderung dar. Die Kultivierung von Wasserorganismen bietet eine nachhaltige Alternative zur Wildsammlung. Der potenzielle ökologische Fußabdruck und die Auswirkungen auf die Gesundheit, die Nachhaltigkeit und die biologische Vielfalt müssen jedoch gründlich bewertet und die Sicherheit durch eine Risikoanalyse im Zusammenhang mit der möglichen Verbreitung neu entwickelter Organismen in der Natur nachgewiesen werden. Die Kultivierungsmethoden sollten unter geschlossenen Bedingungen entwickelt werden, z. B. vollständig in vitro oder in Aquarien und Mesokosmen, wobei besonders darauf zu achten ist, dass die Ausbreitung nicht einheimischer Arten in der natürlichen aquatischen Umwelt vermieden wird. Einreichungen zu diesem Thema sollten:
Die ausgewählten Projekte sollten miteinander kooperieren. Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3 (463kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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