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Call-Eckdaten
Optimierung der nachhaltigen Produktion von Holz- und Nichtholzprodukten in kleinen Waldbesitzungen und Entwicklung neuer forstbasierter Wertschöpfungsketten
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-12
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema befasst sich mit nachhaltigen Produktionspotenzialen im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Waldbewirtschaftung in kleinem Maßstab für die nachhaltige Nutzung von Holz- und Nichtholzprodukten, wobei das Prinzip der Kaskadennutzung in vollem Umfang beachtet wird und ein Beitrag zu den Zielen der biologischen Vielfalt, einschließlich der Wiederherstellung und des Schutzes von Waldökosystemen, geleistet wird.
Call-Ziele
Die europäischen Wälder gehören rund 16 Millionen Eigentümern, wobei etwa 60 % der Waldfläche in Privatbesitz sind. Bei der Mehrheit handelt es sich um kleine Grundstücke, die von ihren Eigentümern oft nicht angemessen bewirtschaftet werden, vor allem weil sie zersplittert und unrentabel sind. Das Wissen über das Fachwissen, die Fähigkeiten, die Motivationen und die Bedürfnisse kleiner privater Waldbesitzer im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, einschließlich traditioneller und nicht-traditioneller Eigentümer, ist begrenzt.
Es sind wirklich transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsansätze erforderlich, die die ökologische und die sozioökonomische Dimension miteinander verbinden und eng mit breiteren Interessengruppen zusammenarbeiten.
Die Einreichungen sollen:
- Ein besseres Verständniss der Lebensumstände kleiner Waldbesitzer und der Verhaltensweisen sowohl traditioneller als auch nicht-traditioneller Besitzertypen schaffen.
- Innovative Waldbewirtschaftungsansätze erforschen, analysieren und entwickeln. Diese sollen auch waldbauliche Praktiken, Carbon Farming, digitaleWerkzeuge (z. B. Blockchain, Robotik, KI oder IoT/Sensoren), Organisations-, Kooperations- und Geschäftsmodelle, Beratungsdienste, Aus- und Weiterbildungskonzepte, politische Rahmenbedingungen sowie soziale und institutioneller Modelle, die unterschiedliche Eigentumsformen berücksichtigen, beinhalten.
- Inovativer und maßgeschneiderte Unterstützungsstrukturen, -programme und -instrumente, die traditionelle und nicht-traditionelle Eigentümertypen abdecken und Größe, geografische, berufliche und persönliche Hintergründe, Wertorientierungen, Alter, Geschlecht usw. berücksichtigen, bewerten und entwickeln.
- Gezielte Ansätze zur Aktivierung und Mobilisierung von Waldbesitzern, insbesondere von nicht-traditionellen, nicht-bäuerlichen, abwesenden, städtischen oder weiblichen Waldeigentümern, unter Berücksichtigung bestehender guter Praxisanleitungen und Beispiele, sammeln, analysieren und entwickeln.
- Nachhaltige Produktionspotenziale für Holz- und Nichtholz-Waldprodukte durch verbesserte integrierte Bewirtschaftungskonzepte festlegen.
- Neue Geschäftsmodelle zur Förderung der nachhaltigen und wertschöpfenden Nutzung von geschädigtem (verbranntem, gebrochenem, degradiertem usw.) oder infiziertem Holz (z. B. durch Borkenkäfer usw.) innerhalb streng definierter ökologischer Schwellenwerte und im Einklang mit dem Prinzip der Kaskadennutzung, forstwirtschaftlichen Nebenströmen und Nichtholz-Waldprodukten (z. B. Kork usw.) entwickeln.
- Einen positiven Beitrag zu den UN- und EU-Nachhaltigkeitszielen (Klima, biologische Vielfalt, Risiken, Einkommensströme, Ökosystemleistungen usw.) leisten.
- Die Rolle sozialer, wirtschaftlicher, politischer und institutioneller Faktoren zur Verbesserung des politisch-institutionellen Rahmens auf verschiedenen Verwaltungsebenen untersuchen.
- Kleinwaldbesitzern und alle relevante Akteure in gemeinsame Gestaltungsprozesse zur Entwicklung praktikabler Maßnahmen und Instrumente auf lokaler und europäischer Ebene, die zu einer stärkeren Sensibilisierung und Motivation für die Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung, Wiederherstellung und Erhaltung von widerstandsfähigem Kleinwaldbesitz beitragen, einbinden.
- Ländliche Gemeinschaften einbeziehen, um die Mobilisierung von Waldressourcen zu optimieren, Landbewirtschaftungspraktiken zu verbessern und die Landaufgabe zu verringern, wobei die Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie des Schutzes und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in vollem Umfang berücksichtigt werden.
- Wissensaustausch und Ausbau von Kapazitäten fördern.
Das Projekt muss den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Einbeziehung des Primärproduktionssektors und der breiteren forstbasierten Wertschöpfungskette gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema unterstützt die EU-Forststrategie für 2030, indem es die Bewirtschaftung von Wäldern in kleinem Maßstab für die nachhaltige Nutzung von Holz und Nichtholzprodukten sichert und fördert, wobei das Prinzip der Kaskadennutzung in vollem Umfang beachtet wird und ein Beitrag zu den Zielen in Bezug auf Biodiversität und Klima geleistet wird, einschließlich der Wiederherstellung und des Schutzes von Waldökosystemen.
Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung regionaler und lokaler Bewirtschaftungsmodelle für Kleinwaldbetriebe zur Unterstützung der EU-Forststrategie für 2030, angepasst an die vielfältigen Gegebenheiten in der EU.
- Besseres Verständnis der Kenntnisse, Fähigkeiten, Motivation und Bedürfnisse von Kleinwaldbesitzern und Entwicklung gezielter und innovativer Ansätze für wirksame Unterstützungsstrukturen und -instrumente für die verschiedenen Besitzarten.
- Beitrag zu den forstpolitischen Zielen des Europäischen Green Deals, einschließlich der Entwicklung einer forstbasierten Bioökonomie, der Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Erhöhung des Kohlenstoffabbaus, des Schutzes von Ökosystemleistungen und der Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt der Wälder.
- Formulierung und Umsetzung verbesserter Leitlinien für die Gestaltung und Umsetzung von Carbon Farming und PES (Payment for Ecosystem Services) in Europa.
- Entwicklung lebendiger, wohlhabender und widerstandsfähiger ländlicher Gebiete und Integration von Kleinwaldbesitzern in die Wertschöpfungsketten der Bioökonomie.
- Verbesserung der Quantität und Qualität der Wälder in der EU, ihrer multifunktionalen Rolle und ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel sowie Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Biodiversitätsverlustes.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60.000,00 €.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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