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Call-Eckdaten
Monitoring der Multifunktionalität der europäischen Wälder
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-01-14
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
25.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema befasst sich mit der Entwicklung eines umfassenden Waldinformationssystems, das Informationen über den Zustand der Wälder, die Bereitstellung von Ökosystemleistungen (einschließlich Biomasse) und die Nachfrage nach sozioökonomischen Ökosystemleistungen aufeinander abstimmt.
Call-Ziele
Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels, des beschleunigten Verlusts der biologischen Vielfalt und der Notwendigkeit, unser sozioökonomisches System auf eine nachhaltigere Alternative umzustellen, spielen die Wälder zunehmend eine Doppelrolle als Opfer und Teil der Lösung. Obwohl ihre Widerstandsfähigkeit und ihr Potenzial bedroht sind, tragen sie zur Abschwächung des Klimawandels bei (z. B. durch Kohlenstoffbindung), leisten einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel (Abpufferung von Wärmeschwankungen oder Schwankungen der Wasserströme), beherbergen große Teile der terrestrischen biologischen Vielfalt und bieten praktikable Lösungen zur Unterstützung des Übergangs zu einer Bioökonomie.
Um die Wälder und die von ihnen erbrachten Leistungen angemessen zu bewirtschaften, sind zuverlässige, aktuelle und kohärente Informationen über die europäischen Wälder von großer Bedeutung. Eine der Herausforderungen besteht jedoch nach wie vor darin, Informationen aus verschiedenen Quellen über die zahlreichen Funktionen, die Wälder erfüllen, und die Vorteile, die sie der Gesellschaft bieten, zu integrieren. Derzeit sind die Daten verstreut und konzentrieren sich häufig auf eine begrenzte Anzahl von Indikatoren, die die Multifunktionalität der Wälder nicht angemessen widerspiegeln.
Die Einreichungen sollen:
- Eine Liste von Parametern, die für die Überwachung einer Reihe von Ökosystemleistungen, die von Wäldern erbracht werden, relevant sind, entwickeln.
- Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien berücksichtigen (z. B. durch den Einsatz von KI, IoT/Sensoren, Robotik und Blockchain) für die Entwicklung, Kombination und Nutzung zuverlässiger Daten aus verschiedenen Quellen (z. B. nationale Waldinventare, Fernerkundung, Umweltüberwachung, groß angelegte gesellschaftliche Erhebungen, nationale oder kleinere Wirtschaftsdaten usw.)
- Geeigneter Lösungen für die Bereitstellung dieser Daten bewerten und vorschlagen, auch unter Berücksichtigung von Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Finanzierung eines vollständig harmonisierten Überwachungssystems auf EU-Ebene.
- Einen strukturierten Dialog mit Institutionen und Interessenvertretern, einschließlich der Europäischen Kommission, der zuständigen nationalen Behörden, Vertretern des Forstsektors sowie Datenlieferanten aufnehmen, um den Bedarf und die Möglichkeiten der Datenerhebung, -bereitstellung und -nutzung abzustimmen.
Das Projekt muss den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Einbeziehung des Primärproduktionssektors und der breiteren forstbasierten Wertschöpfungskette gewährleisten.
Die Vorschläge sollten auf früheren oder laufenden Forschungsprojekten aufbauen und mit einschlägigen Initiativen, einschließlich des Forstinformationssystems für Europa (FISE), zusammenarbeiten.
Eine Vernetzung mit anderen Datenräumen, insbesondere mit der European Open Science Cloud, sollte vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um die Datenverfügbarkeit in den entsprechenden Dateninfrastrukturen für weitere Nutzungen zu erhöhen.
Die GFS steht für den Austausch und die Übernahme von Ergebnissen und Erkenntnissen über die Überwachung der Multifunktionalität von Waldökosystemen im Rahmen der EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung, Waldschädigung und damit verbundene Faktoren sowie der GFS-Plattform für Big Data Analytics zur Verfügung.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema unterstützt die Umsetzung der neuen EU-Forststrategie für 2030, indem es sich mit der Gestaltung eines umfassenden Waldinformationssystems befasst, das Informationen über den Wald- und Bodenzustand, die Bereitstellung von Ökosystemleistungen (einschließlich Biomasse, biologische Vielfalt und Kohlenstoffabbau) und die sozioökonomischen Anforderungen an Ökosystemleistungen aufeinander abstimmt.
Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung einer umfassenden Informationsbasis für alle mit Waldfragen befassten Akteure, von der Politikgestaltung über die Planung der Wiederherstellung und Erhaltung von Wäldern und die Finanzierung solcher Aktivitäten bis hin zur praktischen Waldbewirtschaftung.
- Erfolgreiche Umsetzung der forstpolitischen Ziele im Rahmen des Europäischen Green Deal, einschließlich des Aufbaus einer forstbasierten Bioökonomie, der Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Erhöhung des Kohlenstoffabbaus, des Beitrags zur Anpassung an den Klimawandel, der Bereitstellung von Ökosystemleistungen und der Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Wälder.
- Besseres Verständnis der Quantität und Qualität der europäischen Wälder, ihrer multifunktionalen Rolle und ihres Bedarfs an Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel sowie ihres Beitrags zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt.
- Effiziente Umsetzung möglicher Zertifizierungssysteme in Bezug auf die Multifunktionalität der Wälder (z. B. naturnahe Waldbewirtschaftungsmethoden, Kohlenstoffbewirtschaftung).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Einreichungen können die finanzielle Unterstützung von Dritten beinhalten, z. B. von Primärerzeugern, akademischen Forschern, Start-ups, KMU, Datenlieferanten, nationalen Verwaltungen und anderen multidisziplinären Akteuren, um z. B. entwickelte Anwendungen zu entwickeln, zu testen oder zu validieren. Pro Drittpartei können maximal 60 000 € gewährt werden. Die Bedingungen für die Unterstützung Dritter sind in Teil B der Allgemeinen Anhänge festgelegt. Die Konsortien müssen das Verfahren zur Auswahl der Organisationen festlegen, für die eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Maximal 20 % der EU-Mittel können für diesen Zweck verwendet werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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