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Call-Eckdaten
Circular Cities and Regions Initiative (CCRI): Kreislaufwirtschaftliche Systemlösungen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 3: Sektoren der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-CircBio-02-1-two-stage | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 70% (NPO: 100%) | |
Budget des Calls | € 58.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 9.000.000,00 und € 10.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Im Rahmen dieses Themas wird eine systemische Kreislauflösung als Demonstrationsprojekt für die Einführung einer kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft auf städtischer und/oder regionaler Ebene definiert, an dem wichtige Akteure beteiligt sind und das idealerweise mehr als eine Produktwertschöpfungskette betrifft. |
Call-Ziele | Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie in großem Maßstab kreislauforientierte Systemlösungen für die Einführung der Kreislaufwirtschaft (einschließlich der Bio-Kreislaufwirtschaft) in Städten und Regionen oder deren Zusammenschlüssen umsetzen und demonstrieren. Sie sollten Teil der Umsetzung der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission sein und in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem CCRI-Koordinierungs- und Unterstützungsbüro (CCRI-CSO) durchgeführt werden. Die umgesetzten systemischen Kreislauflösungen sollten die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft berücksichtigen und Komponenten aus den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Governance beinhalten. Sie sollten innovative Kreislauftechnologien, neue Governance- und Geschäftsmodelle demonstrieren und die aktive Beteiligung aller relevanten Akteure in Städten, Regionen oder deren Zusammenschlüssen unterstützen. Beispiele für relevante Akteure sind: öffentliche Verwaltungen (nationale/regionale/lokale Behörden) und Versorgungsunternehmen (öffentliche/private Unternehmen); Dienstleistungen und Industrien des privaten Sektors, einschließlich Start-ups und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU); Forschungsinfrastrukturen, Wissenschafts- und Innovationsgemeinschaften, einschließlich Inkubatoren und Beschleuniger; Finanzintermediäre mit Schwerpunkt auf ökologischen und sozialen Auswirkungen; Risikokapitalgeber und Business Angels; die Zivilgesellschaft, einschließlich der Bürger, sowie Nichtregierungsorganisationen und Philanthropie. Die umgesetzten systemischen Kreislauflösungen können idealerweise mehr als eine der im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft genannten zentralen Produktwertschöpfungsketten betreffen, d. h.: Batterien und Fahrzeuge, Elektronik und IKT, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwesen und Gebäude, Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe. Die Kreislaufsystemlösungen können auch naturbasierte Lösungen umfassen. Kreislaufwirtschaftliche Systemlösungen und die daran beteiligten Wirtschaftssektoren sollten auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der sozioökonomischen und ökologischen Bedürfnisse der Städte, Regionen oder ihrer Zusammenschlüsse, des zu nutzenden Kreislaufpotenzials und der zu bewältigenden Herausforderungen ausgewählt werden. Kreislaufwirtschaftliche Systemlösungen sollten die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile und die mit ihrer Umsetzung und Demonstration verbundenen Kompromisse/Herausforderungen ermitteln, analysieren und, wenn möglich, quantifizieren. Sie sollten die Überwachung und Bewertung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft einschließen und ihre Stärken und Schwächen sowie die Ursachen ermitteln. Sie sollten die festgestellten regulatorischen Hindernisse und Triebkräfte analysieren und klare und präzise politische Empfehlungen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft geben. Jede systemische Kreislauflösung sollte sich mit den externen Umwelteffekten befassen und dazu beitragen, das Wohlergehen und die Gesundheitsbedingungen der lokalen Gemeinschaften, die am Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beteiligt sind, zu erhalten und, wenn möglich, zu verbessern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die umgesetzten Kreislauflösungen und ihre Geschäftsmodelle ein hohes Potenzial für Replizierbarkeit und Skalierbarkeit aufweisen. Dies ist von grundlegender Bedeutung, um die Nachahmung von Kreislauflösungen, die in bestimmten Gebieten demonstriert wurden, in anderen Gebieten zu erleichtern. Von den ausgewählten Vorschlägen wird erwartet, dass sie während ihrer Umsetzung und am Ende ihres Lebenszyklus allen Beteiligten klare und umfassende Leitlinien zu den gewählten Kreislauflösungen, einschließlich ihrer Stärken und Herausforderungen, zur Verfügung stellen. Sie sollten auch Informationen über die wichtigsten ermittelten Hindernisse bereitstellen, um zu vermeiden, dass diese in den frühen Phasen der Replikation bestehender Lösungen auftreten. Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass alle Nachweise, Informationen und Projektergebnisse über die CCRI-Website zugänglich sind (einschließlich Geschäftsmodelle und andere Studien). Es ist wichtig, dass die Vorschläge auch die Komplementarität und Zusammenarbeit mit bestehenden und zukünftigen relevanten europäischen Projekten zur Kreislaufwirtschaft und zur Kreislauf-Bioökonomie sicherstellen, mit besonderem Augenmerk auf die Projekte auf lokaler und regionaler Ebene, und dass Überschneidungen und Wiederholungen vermieden werden. Bürgerwissenschaft könnte ein geeigneter Forschungsmodus sein, um die Praktiken und die Beteiligung der Bürger an Kreislaufsystemlösungen zu verbessern. Gegebenenfalls sollten die Aspekte von Sozial-und Geisteswissenschaften und sozialer Innovation berücksichtigt werden. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Erfolgreiche Vorschläge werden die Umsetzung des europäischen Green Deal, des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) und der Strategie für die Bioökonomie unterstützen. Das Thema wird den Übergang zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen und gerechten Kreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene in allen Regionen Europas unterstützen und die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern. Vorschläge, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, sind Teil der Demonstrationsprojekte für die Umsetzung der Initiative der Europäischen Kommission für kreislauforientierte Städte und Regionen (CCRI). Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie politischen Entscheidungsträgern, öffentlichen und privaten Investoren und lokalen Gemeinschaften konkrete und nachgewiesene Beispiele für kreislauforientierte Systemlösungen liefern. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen. Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte und ihre kreislauforientierten Systemlösungen müssen Teil der Demonstrationsprojekte zur Umsetzung der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission sein. Dies bedeutet:
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Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz. Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben. Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3 (463kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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