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Call-Eckdaten
Neuartige, nachhaltige und kreislauffähige biobasierte Textilien
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CircBio-02-2-two-stage
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Insgesamt zielt die Aufforderung auf den Entwurf, die Demonstration und das Scale-up der Produktion nachhaltiger und kreislauffähiger biobasierter Textilien für eine oder mehrere Anwendungen ab: z. B. technische Textilien, Kleidungsstücke, Industrietextilien, Heimtextilien, einschließlich innovativer intelligenter Textilien und Textilien mit zusätzlichen Funktionen (z. B. antimikrobielle oder feuerfeste Eigenschaften). Gemischte, aber nur biobasierte Zusammensetzungen sind hier eingeschlossen.
Call-Ziele
Im Einzelnen sollte der Gesamtumfang der Projekte durch folgende Maßnahmen abgedeckt werden:
- Valorisierung von sekundärer Biomasse, Reststoffen und ungenutzter (primärer oder sekundärer) Biomasse (nachhaltige Biomassebeschaffung, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie Biodiversitätsaspekte sollten angesprochen/gezeigt werden) für biobasierte Textilien. Darüber hinaus ist die Wiederverwendung von Fasern aus biobasierten Textilien zur Herstellung kreislauffähiger biobasierter Textilien in Betracht zu ziehen;
- Design für die Kreislaufwirtschaft, d. h. Materialdesign für Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit am Ende des Lebenszyklus, Wiederverwendung und Upcycling (einschließlich der Verwendbarkeit von Abfallfasern) unter Berücksichtigung der Endanwendung(en)/Endnutzung von Textilien;
- Design für Qualität, Sicherheit und Langlebigkeit des Endprodukts unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit der textilen Wertschöpfungsketten und der Endanwendung/Endnutzung; dazu gehört auch die Vermeidung der Freisetzung von Mikro- und Nanokunststoffen/Fasern während des gesamten Lebenszyklus von Textilien;
- Entwicklung, Demonstration und Maßstabsvergrößerung neuartiger Prozesse durch den Einsatz geeigneter Technologien, um den ökologischen Fußabdruck von Textilien in allen Produktionsschritten (Vorbehandlung, Beizen, Färben und Veredelung) erheblich zu verringern und insbesondere die Klimaneutralität und die Nullverschmutzung zu verbessern. Darüber hinaus sollten industrielle, industriell-städtische und andere Symbiosekonzepte angewendet werden, um die angestrebten Ergebnisse und Auswirkungen zu erreichen und zu verbessern;
- Bewertung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Innovationen (Textilproduktion und Lebenszyklus der Textilien), wobei auch die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit zu bewerten ist. Die Bewertungsmethoden sollten den bestehenden EU-Standards entsprechen;
- Integration des von der Kommission entwickelten Rahmens "Safe and Sustainable by Design" (SSbD) zur Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Materialien. Beitrag zu und Entwicklung von Empfehlungen, die die Anwendung des SSbD-Rahmens weiter vorantreiben können. Insbesondere sollten Sie Schwellenwerte bereitstellen, die die Definition von Kriterien und Verbesserungen für die SSbD-Bewertungsmethoden unterstützen können, einschließlich aller Besonderheiten im Zusammenhang mit biobasierten Textilien. Die Empfehlungen können auch die Identifizierung von Datenlücken, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Umwelt, aber auch sozioökonomische Faktoren, sowie Prioritäten für die Datenerhebung umfassen.
- Berücksichtigung von Verbraucherverhalten, Akzeptanz und Nachfrageaspekten für kreislauffähige und nachhaltige biobasierte Textilien;
- Bewertung bestehender Hindernisse für die Umsetzung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft für Textilien; auf dieser Grundlage Schaffung innovativer, nachhaltiger und kreislauforientierter Geschäftsmodelle für die (EU- und lokale) Produktion und den Verbrauch von kreislauforientierten biobasierten Textilien. Die Beteiligung der Industrie und insbesondere von KMU ist ausdrücklich erwünscht.
Von den Projekten wird auch erwartet, dass sie einen Beitrag zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus (NEB) leisten, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEB-Labor und anderen relevanten Aktionen der NEB-Initiative zusammenarbeiten und Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen zu den Ergebnissen früherer und laufender EU-finanzierter Forschungsprojekte (Horizont 2020, LIFE, Horizont Europa), einschließlich der Projekte im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Circular Bio-based Europe (CBE JU) und anderer Partnerschaften von Horizont Europa, herstellen und diese nutzen.
Die Vorschläge sollten auch eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten, die im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen finanziert werden, enthalten.
Aspekte der Sozial- und Geisteswissenschaften, der sozialen Innovation und der internationalen Zusammenarbeit sind ebenfalls für dieses Thema relevant und sollten als Querschnittsthemen behandelt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreiches Projekt wird zu den erwarteten Auswirkungen im Rahmen des Ziels "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" beitragen, und zwar im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, der EU-Bioökonomiestrategie und ihrem Aktionsplan, der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP), der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, der EU-Textilstrategie, dem EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie der Neuen Europäischen Bauhaus-Initiative und der EU-Industriestrategie.
Zu den erwarteten Auswirkungen erfolgreicher Projekte gehören insbesondere: i) die Verbesserung der Nachhaltigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie, ii) die Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen, gerechten und sauberen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie auf regionaler, ländlicher, lokaler, städtischer und verbraucherorientierter Ebene sowie iii) die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren, die die fossilen Sektoren ersetzen.
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Erwartete Ergebnisse
- Deutliche Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen von Textilien während ihres gesamten Lebenszyklus. Diese Auswirkungen umfassen den Verbrauch von Primärrohstoffen und Wasser, die Flächennutzung und indirekte Flächennutzungsänderungen sowie den Ausstoß von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen (Nullverschmutzung), indem Aspekte der Kreislaufwirtschaft und der nachhaltigen Produktion berücksichtigt werden (letzteres schließt somit auch Verbesserungen der Ressourceneffizienz und der Kreislauffähigkeit von Ressourcen ein).
- Deutliche Erhöhung der Recyclingfähigkeit und Kreislauffähigkeit von Textilien; Schätzungen zufolge ist die Recyclingfähigkeit von Textilien zu neuen Textilien derzeit weltweit sehr gering.
- Verstärkte Verwendung von alternativen biobasierten Fasern aus der EU (aus lokaler/regionaler Herkunft) (einschließlich der Wiederverwendung biobasierter Textilien in ihrer jetzigen Form und in neuartigen Verwendungsformen).
- Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen (z. B. Gesundheit und Sicherheit sowie Arbeitsbedingungen) zusätzlich zu den Umweltauswirkungen; die Projekte sollten eine nachhaltige, zirkuläre und sozial gerechte Textilproduktion und -nutzung auf EU-Ebene gewährleisten, wobei die internationale Zusammenarbeit stark gefördert wird. Letzteres wird es ermöglichen, die nachhaltige Produktion und den nachhaltigen Verbrauch von Textilien weiter zu verbessern und gleichzeitig das Replikationspotenzial der vorgeschlagenen Innovationen zu erhöhen.
- Stärkung und Erhöhung der Beteiligung von KMU und Verbesserung der Interaktion und Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Industrie, Rohstoff- und Faserlieferanten.
- Schaffung neuer und innovativer zirkulärer biobasierter Wertschöpfungsketten mit positiven Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf regionaler, ländlicher und lokaler Ebene.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(463kB)
Kontakt
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