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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Verbesserung der Zuverlässigkeit und Wirksamkeit alternativer Wasserversorgungssysteme und -technologien
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 5: Land, Meer und Wasser für den Klimaschutz
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-2
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Nachhaltigkeit verschiedener alternativer Wasserversorgungsressourcen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Anpassung an Wasserknappheit zu verbessern.
Call-Ziele
Die Suche nach erschwinglichen, akzeptablen und zuverlässigen Lösungen ist heute eine häufige Herausforderung für die Planer der Wasserversorgung. Der Klimawandel und die zunehmende Wasserknappheit, das Bevölkerungswachstum, die Verstädterung und die Intensivierung der Wirtschaftstätigkeit belasten die traditionellen Wasserressourcen, die in der Regel auf verfügbare Oberflächen- und Grundwasserressourcen angewiesen sind. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit von Oberflächen- und Grundwasser ist ein Schlüsselelement der neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.
Einem kürzlich erschienenen Bericht über die Triebkräfte und Belastungen, die sich aus ausgewählten wichtigen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen ergeben (EUA, 2021), zufolge ist die Wasserentnahme für die öffentliche Wasserversorgung, die Landwirtschaft und die Industrie die Hauptursache für das Nichterreichen eines guten mengenmäßigen Zustands. Die übermäßige Entnahme von Oberflächengewässern kann Süßwasserökosysteme verändern und negative ökologische Auswirkungen, einschließlich des Rückgangs der biologischen Vielfalt, haben. Darüber hinaus kann die übermäßige Entnahme von Grundwasserkörpern den Grundwasserspiegel absenken, was sich wiederum auf grundwasserabhängige aquatische Ökosysteme auswirkt, und die Versalzung von Küstengrundwasserleitern verursachen, so dass diese für die Trinkwasserversorgung unbrauchbar werden.
Um diese Probleme anzugehen und die Sicherheit der Wasserversorgung zu verbessern, werden alternative Wasserressourcen wie Regenwassernutzung, Regenwasser, Wasserwiederverwendung und -rückgewinnung, Brack- und Meerwasserentsalzung und Grundwasseranreicherung von den Wasserbewirtschaftern in ländlichen, küstennahen und städtischen Gebieten zunehmend genutzt. In vielen Fällen ist die Nutzung verschiedener alternativer Wasserressourcen jedoch nicht nachhaltig und nicht in einen strategischen, integrierten Wasserbewirtschaftungsplan auf der Ebene von Flusseinzugsgebieten oder Regionen eingebettet. In vielen Fällen werden die negativen Umweltauswirkungen und die damit verbundenen Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur und für Investitionen nicht angemessen bewertet, ebenso wenig wie die Kosten, die mit der Erfüllung der Anforderungen der EU-Wasserpolitik (z. B. der WRRL) verbunden sind. Schließlich mangelt es an der öffentlichen/gesellschaftlichen Akzeptanz mehrerer alternativer Wasserressourcen, was ihre weitere Umsetzung und Marktakzeptanz verhindert. Weitere Forschung und Innovation sind erforderlich, um alternative Wasserressourcen in vollem Umfang zu nutzen.
Darüber hinaus sind Bewertungen und Empfehlungen dazu, wie alternative Wasserversorgungsquellen und -infrastrukturen mit den bestehenden - meist zentralisierten - Wasserversorgungssystemen in Verbindung gebracht werden können, noch unerforscht, und es muss untersucht werden, wie die Vorschriften im Rahmen dieser zentralisierten Systeme die Diversifizierung der Infrastruktur unterstützen können.
Zur Zielerreichung, sollten die folgenden Punkte angegangen werden:
- Verbesserung der Effizienz, Zuverlässigkeit und Kosteneffizienz sowie der nachhaltigen Gestaltung eines breiten Spektrums alternativer Wasserlösungen (z. B. Regenwassersammlung, Regenwasser, Wasserrückgewinnung und -wiederverwendung, Brack- und Meerwasserentsalzung, Grundwasseranreicherung).
- Bewertung der Wechselwirkung zwischen der Wahl der verschiedenen alternativen Wasserversorgungstechnologien und der Gestaltung und Entwicklung der Infrastruktur, dem Umfang des Betriebs und den Wechselwirkungen zwischen Wasser und Energie.
- Bewertung verschiedener alternativer Wasserlösungen im Hinblick auf ihr Innovationspotenzial, den Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Erforschung des Potenzials digitaler Technologien für eine angemessene Datenerfassung und -integration. Es sollte darauf geachtet werden, die negativen Auswirkungen von Infrastrukturen zu verringern, um die Wasserversorgung in wasserarmen Gebieten zu erhöhen und die Wassernachfrage zu verringern (Rebound-Effekt).
- Entwicklung eines umfassenden Rahmens oder Leitfadens für die Auswahl spezifischer Technologien und Bewirtschaftungsstrategien für verschiedene Wasserknappheitssituationen, der von Fall zu Fall und im Hinblick auf die Entwicklung groß angelegter Einsatzstrategien angepasst werden kann, im Einklang mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
- Bewertung der kritischen Faktoren, die die öffentliche Akzeptanz alternativer Wasserressourcen behindern, und Ermittlung von Maßnahmen und Aktionen (z. B. politische Maßnahmen, Marketinginterventionen) zur Förderung ihrer Akzeptanz.
Die mögliche Beteiligung der GFS an dem ausgewählten Projekt würde sicherstellen, dass der vorgeschlagene Ansatz als Szenario in das von der Europäischen Kommission für die Abschätzung der Wasserverfügbarkeit verwendete Instrument integriert werden kann.
Diese Maßnahme sollte relevante Forscher, Technologieanbieter, Wasserversorgungsunternehmen, Wirtschaftsvertreter, Investoren, politische Entscheidungsträger und andere Wassernutzer und Bürger zusammenbringen. Die aktive Beteiligung und das Engagement der verschiedenen Interessengruppen sollte sich über die gesamte Projektentwicklung und -durchführung erstrecken, um Leistung und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die endgültige Wirkung zu maximieren.
Die Einreichungen sollten verschiedene Regionen abdecken, wobei die verschiedenen biogeografischen und klimatischen Zonen in Europa repräsentativ berücksichtigt werden sollten.
Um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Lösungen auch gesellschaftlich akzeptiert werden, sollte auch einschlägiges Fachwissen aus den Sozial- und Geisteswissenschaften einbezogen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal und der EU-Wasserpolitik werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, die Anpassung der Wasserressourcen an den Klimawandel zu fördern, insbesondere die erwarteten Auswirkungen des Ziels "Land, Ozean und Wasser im Dienste des Klimaschutzes" zur "Förderung des Verständnisses und der Wissenschaft zur Unterstützung der Anpassung und Widerstandsfähigkeit von natürlichen und bewirtschafteten Ökosystemen, Ozeanen, Wasser- und Bodensystemen und Wirtschaftssektoren im Kontext des Klimawandels".
Erwartete Ergebnisse
- Empfehlungen zu alternativen Wasserressourcenoptionen in wasserarmen Gebieten, um aktuelle und künftige Herausforderungen bei der Wasserversorgung zu bewältigen und sich an den Klimawandel anzupassen, wobei die Wasserqualität für bestimmte Verwendungszwecke sichergestellt wird;
- Unterstützung von Entscheidungsträgern bei der Integration alternativer Technologien zur Wasserversorgung in ihre strategischen Pläne zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Rechtsrahmen (z. B. Wasser- und Meerespolitik, Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, Fit for 55);
- Steigerung des gesellschaftlichen Bewusstseins, der Akzeptanz und des Vertrauens in verschiedene alternative Wasserressourcen für die Wassernutzung in unterschiedlichen gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Kontexten;
- Steigerung des Marktpotenzials alternativer Wasserressourcen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5(580kB)
Kontakt
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