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Call-Eckdaten
Verbesserung der Zuverlässigkeit und Wirksamkeit alternativer Wasserversorgungssysteme und -technologien
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 5: Land, Meer und Wasser für den Klimaschutz | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-2 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Förderquote | 70% (NPO:100%) | |
Budget des Calls | € 10.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 3.300.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel dieses Themas ist es, die Nachhaltigkeit verschiedener alternativer Wasserversorgungsressourcen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Anpassung an Wasserknappheit zu verbessern. |
Call-Ziele | Die Suche nach erschwinglichen, akzeptablen und zuverlässigen Lösungen ist heute eine häufige Herausforderung für die Planer der Wasserversorgung. Der Klimawandel und die zunehmende Wasserknappheit, das Bevölkerungswachstum, die Verstädterung und die Intensivierung der Wirtschaftstätigkeit belasten die traditionellen Wasserressourcen, die in der Regel auf verfügbare Oberflächen- und Grundwasserressourcen angewiesen sind. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit von Oberflächen- und Grundwasser ist ein Schlüsselelement der neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Einem kürzlich erschienenen Bericht über die Triebkräfte und Belastungen, die sich aus ausgewählten wichtigen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen ergeben (EUA, 2021), zufolge ist die Wasserentnahme für die öffentliche Wasserversorgung, die Landwirtschaft und die Industrie die Hauptursache für das Nichterreichen eines guten mengenmäßigen Zustands. Die übermäßige Entnahme von Oberflächengewässern kann Süßwasserökosysteme verändern und negative ökologische Auswirkungen, einschließlich des Rückgangs der biologischen Vielfalt, haben. Darüber hinaus kann die übermäßige Entnahme von Grundwasserkörpern den Grundwasserspiegel absenken, was sich wiederum auf grundwasserabhängige aquatische Ökosysteme auswirkt, und die Versalzung von Küstengrundwasserleitern verursachen, so dass diese für die Trinkwasserversorgung unbrauchbar werden. Um diese Probleme anzugehen und die Sicherheit der Wasserversorgung zu verbessern, werden alternative Wasserressourcen wie Regenwassernutzung, Regenwasser, Wasserwiederverwendung und -rückgewinnung, Brack- und Meerwasserentsalzung und Grundwasseranreicherung von den Wasserbewirtschaftern in ländlichen, küstennahen und städtischen Gebieten zunehmend genutzt. In vielen Fällen ist die Nutzung verschiedener alternativer Wasserressourcen jedoch nicht nachhaltig und nicht in einen strategischen, integrierten Wasserbewirtschaftungsplan auf der Ebene von Flusseinzugsgebieten oder Regionen eingebettet. In vielen Fällen werden die negativen Umweltauswirkungen und die damit verbundenen Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur und für Investitionen nicht angemessen bewertet, ebenso wenig wie die Kosten, die mit der Erfüllung der Anforderungen der EU-Wasserpolitik (z. B. der WRRL) verbunden sind. Schließlich mangelt es an der öffentlichen/gesellschaftlichen Akzeptanz mehrerer alternativer Wasserressourcen, was ihre weitere Umsetzung und Marktakzeptanz verhindert. Weitere Forschung und Innovation sind erforderlich, um alternative Wasserressourcen in vollem Umfang zu nutzen. Darüber hinaus sind Bewertungen und Empfehlungen dazu, wie alternative Wasserversorgungsquellen und -infrastrukturen mit den bestehenden - meist zentralisierten - Wasserversorgungssystemen in Verbindung gebracht werden können, noch unerforscht, und es muss untersucht werden, wie die Vorschriften im Rahmen dieser zentralisierten Systeme die Diversifizierung der Infrastruktur unterstützen können. Zur Zielerreichung, sollten die folgenden Punkte angegangen werden:
Die mögliche Beteiligung der GFS an dem ausgewählten Projekt würde sicherstellen, dass der vorgeschlagene Ansatz als Szenario in das von der Europäischen Kommission für die Abschätzung der Wasserverfügbarkeit verwendete Instrument integriert werden kann. Diese Maßnahme sollte relevante Forscher, Technologieanbieter, Wasserversorgungsunternehmen, Wirtschaftsvertreter, Investoren, politische Entscheidungsträger und andere Wassernutzer und Bürger zusammenbringen. Die aktive Beteiligung und das Engagement der verschiedenen Interessengruppen sollte sich über die gesamte Projektentwicklung und -durchführung erstrecken, um Leistung und Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die endgültige Wirkung zu maximieren. Die Einreichungen sollten verschiedene Regionen abdecken, wobei die verschiedenen biogeografischen und klimatischen Zonen in Europa repräsentativ berücksichtigt werden sollten. Um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Lösungen auch gesellschaftlich akzeptiert werden, sollte auch einschlägiges Fachwissen aus den Sozial- und Geisteswissenschaften einbezogen werden. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal und der EU-Wasserpolitik werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, die Anpassung der Wasserressourcen an den Klimawandel zu fördern, insbesondere die erwarteten Auswirkungen des Ziels "Land, Ozean und Wasser im Dienste des Klimaschutzes" zur "Förderung des Verständnisses und der Wissenschaft zur Unterstützung der Anpassung und Widerstandsfähigkeit von natürlichen und bewirtschafteten Ökosystemen, Ozeanen, Wasser- und Bodensystemen und Wirtschaftssektoren im Kontext des Klimawandels". |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5 (580kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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