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Call-Eckdaten
Förderung der nachhaltigen Erzeugung erneuerbarer Energien auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 5: Land, Meer und Wasser für den Klimaschutz
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-7
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
In ländlichen Gebieten werden viele verschiedene Formen erneuerbarer Energien erzeugt, von Wind- und Solarenergie (einschließlich Agro-Voltaik) über geothermische Quellen bis hin zu verschiedenen Formen der Bioenergie. Zwischen diesen erneuerbaren Energiequellen und der Umwelt kann es Kompromisse (z. B. Änderung der Flächennutzung, Verlust der biologischen Vielfalt, Luftverschmutzung), aber auch Synergien geben. Kleine und mittelgroße Anlagen können Möglichkeiten für neue Kooperationen bei der Erzeugung, dem Verkauf und der Verteilung erneuerbarer Energien bieten und so den landwirtschaftlichen Gemeinschaften (konventionelle und ökologische Sektoren) eine zusätzliche Einkommensquelle erschließen und gleichzeitig einen Beitrag zur sauberen Energieversorgung der Gesellschaft leisten. Wenn sie gut geplant und umgesetzt werden, können solche Anlagen ohne Beeinträchtigung der Umwelt oder sogar mit positiven Auswirkungen eingesetzt werden, z. B. Erhaltung der Bodenqualität, Beitrag zur Wasserrückhaltung, Vermeidung von Methanemissionen oder Unterstützung der Bestäubung.
Die Vielfalt der Optionen führt jedoch auch zu komplexen Überlegungen, da das Potenzial, die Leistung und die Auswirkungen von Technologien für erneuerbare Energien von den natürlichen Gegebenheiten, der Größe und der Art des Betriebs, den konzipierten und umgesetzten Konzepten, den Bewirtschaftungstechniken, dem Mechanisierungsgrad, der geografischen Lage und den sozioökonomischen Faktoren abhängen, wie z. B. der Sensibilisierung für Technologien und deren Umsetzung, der Investitions- und Beratungsunterstützung für Landwirte sowie dem umgebenden Energiesystem und der Energieinfrastruktur.
Die Vorschläge sollen Folgendes beinhalten:
- Analyse der verschiedenen Optionen für den Einsatz von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in landwirtschaftlichen Betrieben, wobei die Auswirkungen auf die Umwelt (Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung und Erschöpfung der natürlichen Ressourcen) bewertet und die besten Optionen zur Abschwächung von Zielkonflikten und zur Förderung von Synergien im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in Verbindung mit der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln ermittelt werden.
- Bewertung der Möglichkeiten und Hindernisse (z. B. finanzielle Risiken und Anreize/Politiken zu deren Überwindung) für die Kombination von landwirtschaftlicher Produktion und verschiedenen nachhaltigen Technologien für erneuerbare Energien.
- Zusammenarbeit mit den relevanten Interessengruppen und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle für Landwirte, die nachhaltige erneuerbare Energie erzeugen, einschließlich Eigenverbrauch, Energiegemeinschaften oder direkte Einspeisung in das Strom- oder Gasnetz oder kollektive Verkaufskonzepte, die die Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe potenziell verbessern könnten.
- Analyse des Potenzials intelligenter Energiesysteme in ländlichen Gebieten und Prüfung wirtschaftlich tragfähiger Lösungen für die Energiespeicherung und -umwandlung für die kombinierte Erzeugung von Biogas/Biomethan, Solar- und Windenergie sowie intelligenter Batterie- und Energielösungen, einschließlich Power-to-Gas (Wasserstoff), thermischer Energiespeicherung zur Eigennutzung und Netzstabilisierung.
- Berücksichtigung der Nährstoffrückgewinnung und der Minimierung negativer Umweltauswirkungen oder sogar des Zusatznutzens im Zusammenhang mit der guten landwirtschaftlichen Praxis und möglichen gesundheitlichen Auswirkungen.
- Förderung von Bioökonomie-bezogenen Interventionen in der neuen GAP und Bereitstellung von Beratung und technischer Anleitung für die Mitgliedstaaten.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie mit anderen einschlägigen EU-finanzierten Forschungsprojekten zusammenarbeiten, insbesondere mit laufenden Projekten im Rahmen von Cluster 5 von Horizont Europa.
Die Vorschläge müssen das Konzept des "Multi-Akteurs-Ansatzes" anwenden und eine angemessene Einbeziehung des Agrarsektors und der in ländlichen Gebieten tätigen Akteure gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema unterstützt die Umsetzung der EU-Bioökonomie-Strategie, indem es Möglichkeiten für eine neue Zusammenarbeit bei der Erzeugung, dem Verkauf und der Verteilung erneuerbarer Energien schafft, die den landwirtschaftlichen Gemeinschaften (im konventionellen und ökologischen Sektor) eine zusätzliche Einkommensquelle bieten und gleichzeitig zu einer sauberen Energieversorgung der Gesellschaft beitragen können, ohne die Umwelt zu schädigen.
Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung nachhaltiger Lösungen und Geschäftsmodelle, um die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und schließlich bis 2050 einen Netto-Null-Ausstoß an Treibhausgasen zu erreichen.
- Identifizierung technischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Hindernisse, die einer weiteren Verbreitung erneuerbarer Energien auf landwirtschaftlicher Ebene im Wege stehen
- Entwicklung geeigneter und nachhaltiger Lösungen zur Erzielung von Zusatznutzen (z. B. Energieerzeugung, höhere Produktivität, geringerer Wasserverbrauch, weitere Bestäubung) und Erhöhung ihrer Akzeptanz in der Praxis.
- Empfehlungen für verbesserte und gezielte Beratung, Anreize und politische Maßnahmen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene, um Umweltauswirkungen und finanzielle Risiken für Landwirte zu verringern.
- Diversifizierung und Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens (ökologischer und konventioneller Landbau).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5(580kB)
Kontakt
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