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Call-Eckdaten
Untersuchung des Beitrags geografischer Angaben zur nachhaltigen Entwicklung und Optimierung der Unterstützung für neu eingeführte Systeme
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 6: Widerstandsfähige, integrative, gesunde und grüne ländliche, küstennahe und städtische Gemeinden | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-COMMUNITIES-01-4 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 3.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die EU ist bekannt für ihre hochwertigen Lebensmittel, die sich durch besondere Merkmale oder landwirtschaftliche Eigenschaften auf dem Markt auszeichnen, insbesondere für solche, die mit eingetragenen geografischen Angaben (g.A.) gekennzeichnet sind. Die Qualität und Vielfalt der Lebensmittelproduktion der Union ist eine ihrer großen Stärken, die den Erzeugern einen Wettbewerbsvorteil verschafft und einen wichtigen Beitrag zu ihrem lebendigen kulturellen und gastronomischen Erbe leistet. Qualitätsregelungen können der Wirtschaft im ländlichen Raum und in den Küstengebieten zugute kommen. Dies gilt insbesondere für benachteiligte Gebiete, Bergregionen und Regionen in äußerster Randlage, in denen die Landwirtschaft bereits einen großen Teil der Wirtschaft ausmacht und die Produktionskosten hoch sind. Sie können durch Produkte, die tief in der Tradition, Kultur und Geografie verwurzelt sind, einen Mehrwert für die lokalen Gemeinschaften schaffen. Aufbauend auf dem neuesten Stand der Technik, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf den Ergebnissen des Projekts Strength2Food, wird erwartet, dass sich die Vorschläge auf Programme für geografische Angaben konzentrieren. Von den Projekten wird erwartet, dass sie Folgendes beinhalten:
Eine angemessene Vertretung der Verbraucherinteressen durch Gremien, die mit den betreffenden politischen Fragen vertraut sind, muss sichergestellt werden, zumindest für die Aspekte des Projekts, die die Verbraucher, die Verbraucherinformation und die Verbraucherwahrnehmung betreffen. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Der erfolgreiche Vorschlag sollte die Ziele der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für nachhaltige Lebensmittel unterstützen und den Beitrag des Systems der geografischen Angaben (g.A.) zur Unterstützung dieser Ziele stärken. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6 (664kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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