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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft zur Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen - lebende agrarökologische Labore und Forschungsinfrastrukturen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-1 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 25.01.2023 | |
Förderquote | 50% | |
Budget des Calls | € 150.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 60.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Partnerschaft sollte die Forschungs- und Innovationsprogramme zur Agrarökologie zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern koordinieren und kombinierte Maßnahmen anstoßen. Sie sollte die wichtigsten Partner und Interessengruppen mobilisieren, darunter Ministerien, Finanzierungsstellen, Forschungseinrichtungen, Regionen, lokale Behörden, Forschungsinfrastrukturen, lebende Labors, Landwirte, Berater, Industrie, Verbraucher usw. |
Call-Ziele | Die europäische Partnerschaft "Beschleunigung der Umstellung der landwirtschaftlichen Systeme: Lebende Labore und Forschungsinfrastrukturen für die Agrarökologie" ist eine der Maßnahmen im Rahmen der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", die die Förderung der Agrarökologie als einen der Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft vorsieht, die dazu beitragen können, die Ziele des Europäischen Grünen Deals für Agrar- und Ernährungssysteme zu erreichen. Lebendige Labore sind reale Umgebungen mit vielen Beteiligten, die den Nutzer in den Mittelpunkt der Innovation stellen und als Instrumente für Landwirte, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Bürger, lokale und regionale Behörden usw. zur gemeinsamen Erarbeitung von Lösungen nach einem multimethodischen Ansatz dienen. Lebendige agrarökologische Labore zeichnen sich durch eine sehr starke lokale Verankerung, die Beteiligung zahlreicher Interessengruppen mit sehr unterschiedlichen Ursprüngen und eine hohe Wissensintensität bei der Suche nach den benötigten und produzierten Innovationen aus. Sie können auf verschiedenen Ebenen tätig sein: typischerweise auf der Ebene von landwirtschaftlichen Betrieben, Landschaften oder Regionen. Forschungsinfrastrukturen bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für langfristig arbeitende Forschungsgemeinschaften. Die gemeinsam erstellte Strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) der Partnerschaft sollte Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsprojekten und -aktivitäten enthalten, um die ortsbezogene und von mehreren Interessengruppen getragene gemeinsame Erarbeitung von Lösungen zu fördern. So sollte sie die Grundlagenforschung im Bereich der Agrarökologie bis hin zur angewandten Forschung fördern und einsatzbereite Lösungen für die Ausweitung auf reale Umgebungen hervorbringen. Die Partnerschaft sollte Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang zur Agrarökologie in allen landwirtschaftlichen Produktionssystemen abdecken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf konventionelle Landwirtschaft, ökologischen Landbau, Agroforstwirtschaft, Permakultur, regenerative Landwirtschaft, urbane Landwirtschaft usw. Letztendlich sollte die Partnerschaft einen wesentlichen Beitrag zur Schließung bestehender Wissenslücken im Bereich der Agrarökologie leisten und dabei auf geografische/territoriale Besonderheiten in der EU und den assoziierten Ländern eingehen. Die Verwirklichung der Ziele der Partnerschaft erfordert die Durchführung der folgenden Aktivitäten, die während der Laufzeit der Partnerschaft erreicht werden sollen:
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen. Von den Partnern wird ein finanzieller Beitrag und/oder Sachleistungen erwartet, der dem Anspruch der vorgeschlagenen Aktivitäten entspricht. Die Partnerschaft sollte offen für die Aufnahme neuer Partner während ihrer Laufzeit sein. Die Lenkung der Partnerschaft sollte es ermöglichen, ein breites Spektrum von Interessengruppen zusammen mit den Vollmitgliedern der Partnerschaft einzubeziehen. Leitlinien, Normen und Rechtsvorschriften in diesem Bereich sollten berücksichtigt werden, um die Vermarktung der im Rahmen der Partnerschaft entwickelten Methoden und Produkte zu erleichtern. Um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche kohärent sind und sich gegenseitig ergänzen, und um das Potenzial für Investitionen in Wissen und Innovation zu nutzen, wird erwartet, dass die Partnerschaft eine enge Zusammenarbeit und Synergien mit der Horizont-Mission "A Soil Deal for Europe", mit der bestehenden Europäischen Partnerschaft Biodiversa+ und mit anderen relevanten künftigen Partnerschaften, insbesondere mit den Bereichen nachhaltige Lebensmittelsysteme, Landwirtschaft mit Daten und Tiergesundheit und Tierschutz, fördert. Eine Zusammenarbeit mit der GFS kann insbesondere bei Maßnahmen zur Überwachung und Messung der Fortschritte bei der Umstellung auf die Agrarökologie sowie bei der Verbesserung der Datenverwertung ins Auge gefasst werden. Die GFS kann Fachwissen über EU-weite Daten und Indikatoren zur Überwachung des Übergangs zur Agrarökologie bereitstellen. Die Partnerschaft sollte Mittel für die Zusammenarbeit mit bestehenden Projekten, Initiativen, Plattformen, Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik und/oder institutionellen Prozessen auf EU-Ebene und auf anderen Ebenen bereitstellen, sofern dies für die Ziele der Partnerschaft relevant ist. In den Einreichungen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die Partnerschaft wird Dritten als eines der Mittel zur Erreichung ihrer Ziele finanzielle Unterstützung gewähren. Um das gesamte Spektrum der im Rahmen von "Horizont Europa" zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten, sollten die allgemeinen Anhänge des Hauptarbeitsprogramms, in denen die allgemeinen Bedingungen für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Themen für Finanzhilfen festgelegt sind, berücksichtigt werden. Um die Ziele der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen und angesichts der globalen Dimension der Agrarökologie wird die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern aus Drittländern, die nachweislich einen Mehrwert im Bereich der agrarökologischen Umstellung erbringen, nachdrücklich gefördert. Insbesondere wird die Teilnahme von Rechtspersonen aus internationalen Ländern und/oder Regionen, einschließlich solcher, die nicht automatisch für eine Finanzierung in Frage kommen, an den gemeinsamen Aufrufen und/oder an anderen Aktivitäten der Partnerschaft gefördert. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen kann in Betracht gezogen werden. Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie detailliert beschreiben, wie sie diese Zusammenarbeit in der Praxis durchführen würden. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind. Zu diesem Thema sollte ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften geleistet werden. Um die gesellschaftliche Wirkung der Aktivitäten zu verstärken, sollte der Ansatz die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, zur Mitgestaltung/Co-Kreation/Co-Bewertung von Forschungs- und Innovationsplänen/Inhalten/Ergebnissen beizutragen. Eine Verknüpfung mit anderen Datenräumen, insbesondere mit der European Open Science Cloud, sollte vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen. Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in künftige Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen. Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt sieben bis zehn Jahre. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal wird diese Partnerschaft zu den Zielen und Vorgaben der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der EU-Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für einen Übergang zu fairen, gesunden, umweltfreundlichen und widerstandsfähigeren Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch beitragen und insbesondere das Ziel verfolgen, die Agrarökologie zu fördern. Darüber hinaus wird in der Mitteilung der Kommission "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme" die Innovation durch Agrarökologie als eines der Instrumente hervorgehoben, die den Druck auf die Inputkosten abmildern können, ohne die Produktionskapazität zu beeinträchtigen, was zu langfristigen Produktivitätsfortschritten führt. Die Agrarökologie ist ein dynamischer und ganzheitlicher Ansatz, der einen positiven Beitrag zu gesünderen Ökosystemen und zur biologischen Vielfalt, auch in den Böden, leistet. Die Agrarökologie zielt darauf ab, den Übergang von Agrar- und Lebensmittelsystemen zu nachhaltigeren Praktiken zu unterstützen, indem sie Wissenschaft, Praxis und Gesellschaft miteinander verbindet und die Verabschiedung einer Reihe von Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken anregt. Angesichts des Potenzials der Agrarökologie, positive Auswirkungen auf den Übergang zu ökologischer, klimatischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Systeme in Europa zu erzielen, wird die Partnerschaft Lösungen liefern, die die Umsetzung mehrerer anderer europäischer Green-Deal-Strategien und -Initiativen unterstützen, insbesondere der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, des Aktionsplans für die Entwicklung des ökologischen Landbaus, des EU-Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, des Klimapakts 2030, der EU-Bodenstrategie bis 2030, der nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufe und der EU-Bioökonomie-Strategie. Die Partnerschaft wird ein einzigartiges Instrument darstellen, das dazu beitragen wird, die agrarökologische Forschung in ganz Europa zu vernetzen. Die erwarteten Ergebnisse werden zu den Auswirkungen verschiedener Ziele im Rahmen von Cluster 6 von Horizont Europa beitragen, insbesondere zum Ziel "Faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Verbrauch" sowie zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), insbesondere den SDGs 2, 3, 6, 12, 13 und 15. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren juristischen Personen eingereicht werden, sofern eine dieser juristischen Personen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben. Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Hauptaktivitäten der Aktion ist, um ihre Ziele zu erreichen, gilt der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von € 60.000,00 nicht. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt € 10.000.000,00 für die gesamte Laufzeit von Horizon Europe. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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