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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-2 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Förderquote | 50% | |
Budget des Calls | € 180.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 60.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Partnerschaft sollte die Forschungsprogramme und -tätigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten und assoziierten Länder im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz koordinieren und gemeinsame Maßnahmen auslösen. |
Call-Ziele | Sie sollte die wichtigsten Partner und Interessengruppen mobilisieren, darunter Ministerien, Finanzierungsstellen, Forschungseinrichtungen, Forschungsinfrastrukturen, Landwirte, die Industrie usw. Die Partnerschaft sollte sich auf Landtiere und Wassertiere beziehen. Wild- und Heimtiere werden einbezogen, wenn eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder die Gesundheit von Nutztieren besteht. Die gemeinsam erstellte strategische Forschungs- und Innovationsagenda der Partnerschaft sollte Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsprojekten sowie integrative Aktivitäten umfassen. Als solche sollte sie die Grundlagenforschung bis hin zur angewandten Forschung fördern, einsatzbereite Lösungen hervorbringen, die Übernahme der Ergebnisse anstreben und wissenschaftlich fundierte Politikberatung anbieten. Die Verwirklichung der Ziele der Partnerschaft erfordert die Umsetzung des folgenden Maßnahmenpakets, das während der Laufzeit der Partnerschaft erreicht werden soll:
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit "Horizont Europa" assoziierten Ländern offen. Von den Partnern wird ein finanzieller Beitrag und/oder Sachleistungen erwartet, die dem Anspruch der vorgeschlagenen Aktivitäten entsprechen. Die Partnerschaft sollte offen für die Aufnahme neuer Partner während ihrer Laufzeit sein. Die Lenkung der Partnerschaft sollte es ermöglichen, ein breites Spektrum von Interessengruppen zusammen mit den Vollmitgliedern der Partnerschaft einzubeziehen. Leitlinien, Normen und Rechtsvorschriften in diesem Bereich sollten berücksichtigt werden, um die Vermarktung der im Rahmen der Partnerschaft entwickelten Methoden und Produkte zu erleichtern. In den Einreichungen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen zusammengeführt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eines der Mittel, mit denen diese Aktion ihre Ziele erreicht. Um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche kohärent und komplementär sind, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie eine enge Zusammenarbeit und Synergien mit der bestehenden Europäischen Partnerschaft Biodiversa + und mit einschlägigen künftigen Europäischen Partnerschaften fördert, insbesondere mit den Bereichen "Lebendige Agrarökologie-Labore und Forschungsinfrastrukturen", "Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Mensch, Erde und Klima", "One Health AMR" und "Pandemievorsorge". Die Partnerschaft sollte Ressourcen bereitstellen für:
Um die Ziele der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen und angesichts der globalen Dimension, nicht zuletzt der Tiergesundheit, wird die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern aus Drittländern gefördert, die nachweislich einen Mehrwert im Bereich der Tiergesundheit und des Tierschutzes erbringen. Insbesondere wird die Beteiligung von Rechtspersonen aus internationalen Ländern und/oder Regionen, einschließlich solcher, die nicht automatisch für eine Finanzierung in Frage kommen, an den gemeinsamen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und/oder an anderen Aktivitäten der Partnerschaft gefördert. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen kann in Betracht gezogen werden. Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie detailliert beschreiben, wie sie diese Zusammenarbeit in der Praxis durchführen würden. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind. Eine Verknüpfung mit anderen Datenräumen, insbesondere mit der European Open Science Cloud, sollte vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen. Zu diesem Thema sollten auch die Sozial- und Geisteswissenschaften einen wirksamen Beitrag leisten. Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in künftige Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen. Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt sieben bis zehn Jahre. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal wird diese Partnerschaft einen Beitrag zu den Zielen und Vorgaben der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der EU-Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für einen Übergang zu fairen, gesunden und widerstandsfähigen Tierproduktionssystemen leisten, einschließlich der Verringerung des Einsatzes antimikrobieller Mittel und der Verbesserung des Tierschutzes. Ein erfolgreicher Vorschlag wird Forschung und Innovation unterstützen, um politischen Entscheidungsträgern, der Tiergesundheitsindustrie und anderen relevanten Akteuren dabei zu helfen, der Gesellschaft die Gewissheit zu geben, dass infektiöse Tierkrankheiten mit geeigneten Mitteln verhütet und bekämpft werden können, dass antimikrobielle Mittel umsichtig eingesetzt werden, dass der Tierschutz respektiert und verbessert wird und dass somit ein Beitrag zur nachhaltigen Tierhaltung und -ernte sowie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt geleistet wird. Die erwarteten Ergebnisse des Themas werden auch zu anderen Auswirkungen des Ziels "Faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Verbrauch" sowie zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), insbesondere den SDGs 2 und 3, zum One-Health-Konzept und zur GAP beitragen. Es wird einen Beitrag zur Klimaanpassungsstrategie leisten, indem es die Anpassung der tierischen Erzeugung an den Klimawandel fördert. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren juristischen Personen eingereicht werden, sofern eine dieser juristischen Personen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Gesundheit, Soziales, Sport, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben. Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Hauptaktivitäten der Aktion ist, um ihre Ziele zu erreichen, gilt der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von € 60.000,00 nicht. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt € 10.000.000,00 für die gesamte Laufzeit von Horizon Europe. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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