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    Förderregion/Länder
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    Themen
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    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Europäische Partnerschaft zu nachhaltigen Ernährungssystemen für Mensch, Planet und Klima

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call NummerHORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-9
TermineÖffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote30%
Budget des Calls € 175.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 45.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Partnerschaft wird eine F&I-Plattform für Lebensmittelsysteme bilden, die lokale, nationale und europäische Plattformen und F&I-Programme miteinander verbindet und Geld- und Sachmittel zur Unterstützung des Übergangs zu nachhaltigen europäischen Lebensmittelsystemen bis 2030 kombiniert.

Call-Ziele

Die künftige Gesundheit der Menschen in Europa und unseres Planeten liegt auf unserem Teller. Die Art und Weise, wie Lebensmittel an Land, in Süßwasser und in den Meeren sowie in Aquakulturanlagen produziert, gefischt, verarbeitet, verpackt, vertrieben, bewertet, zubereitet, konsumiert, verschwendet und recycelt werden, sollte sich ändern, um sicherzustellen, dass die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit von Lebensmitteln zusammen mit der Lebensmittelsicherheit zum Kernbestandteil der Lebensmittelsysteme der EU wird. Forschung und Innovation (F&I) sind für die EU eine entscheidende Ressource bei der Umgestaltung hin zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen für Mensch, Umwelt und Klima (SFS). Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg ist, dass eine große Vielfalt von Akteuren ihre Kräfte in einer Partnerschaft bündelt - mit einem Auftrag zum Wandel und der Bereitschaft, zu gemeinsamen Maßnahmen beizutragen.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die derzeitigen Formen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und des Verbrauchs in linearen Lebensmittelketten durch zirkuläre Lebensmittelsysteme ersetzt werden müssen, die innerhalb der planetarischen Grenzen funktionieren. Die nachhaltigen Lebensmittelsysteme werden Lebensmittel liefern, die sicher, nachhaltig, gesund, fair und vertrauenswürdig für alle sind. Dieser Übergang erfordert einen übergreifenden Ansatz für Lebensmittelsysteme, um verschiedene Herausforderungen auf integrative Weise anzugehen und alle relevanten Interessengruppen, verschiedene Stimmen und geografische Regionen zu befähigen. Diese Partnerschaft befasst sich nicht mit der Primärproduktion, da der Anbau von Lebensmitteln, die landwirtschaftliche Produktion und andere damit verbundene spezifische Aspekte im Rahmen der Horizon Europe Partnerschaften für Agrarökologie und Tiergesundheit und Tierschutz behandelt werden.

Die Europäische Partnerschaft im Rahmen von Horizont Europa - Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Mensch, Umwelt und Klima sollte durch ein gemeinsames Programm von Aktivitäten umgesetzt werden. Diese sollten auf eine hohe Wirkung, Relevanz für die Interessengruppen und den Aufbau von Kapazitäten abzielen und von der Forschung über die Innovation bis hin zu Koordinierungs- und Vernetzungsmaßnahmen reichen, einschließlich Fortbildung, Dialog, Kommunikation und Verbreitung in allen Forschungs- und Innovationsprojekten der Partnerschaft. Der Schwerpunkt sollte auf Demonstrations-, Upscaling- und Versuchsaufrufen liegen, die die kollektive Intelligenz stärken und sinnvolle Veränderungen bewirken, indem sie alle Interessengruppen über die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse, Daten und Einsichten aus allen Bereichen der Lebensmittelsysteme informieren. 

Die Partnerschaft sollte die folgenden Ziele anstreben:

  • Entwicklung von Arbeitsprogrammen als Umsetzungsschritte der hochrangigen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA), in denen die wichtigsten Aktivitäten festgelegt werden;
  • Bündelung von F&I-Ressourcen durch gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von F&I-Projekten auf der Grundlage der gemeinsam entwickelten Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) und eines Fahrplans;
  • Einrichtung einer Wissensdrehscheibe für Lebensmittelsysteme mit einer zentralen Drehscheibe (oder Plattform), um zu verstehen, wann sich Lebensmittelsysteme nachhaltig entwickeln (in welchen Kontexten, mit welchen Akteuren usw.), und einem Netzwerk von transformativen Forschungs- und Innovationslabors (FS-Labors oder "Hubs") für systemische Innovationen auf verschiedenen Ebenen;
  • Bereitstellung ortsbezogener Lösungen in den FS-Labors, die als lebende Labore zur Erprobung nachhaltiger Lebensmittelsysteme dienen, wie z. B. politische und städtische Labors, experimentelle Restaurantumgebungen usw.;
  • Bereitstellung des Rahmens für die Entwicklung von Systemansätzen mit nachhaltigen Ergebnissen im Hub of Hubs;
  • Ermöglichung des Wissensaustauschs und der Skalierung - Anpassung von Wissenssystemen, Innovationsplattformen und wissenschaftlich-politischen Schnittstellen, um die Wirkung zu gewährleisten, bei gleichzeitiger Nutzung von Daten und Technologie, wo diese einen Mehrwert bieten. Die wissenschaftsbasierte kollektive Intelligenz wird einen bedeutenden Wandel bewirken. Es wird empfohlen, bei den Vorschlägen mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die GFS kann ihr Fachwissen darüber zur Verfügung stellen, wie die Beziehungen zwischen Wissenschaftlern und europäischen politischen Entscheidungsträgern gestärkt und die Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelsystemwissenschaft gefördert werden können.

Wenn es um Lebensmittelsysteme geht, ist es wichtig zu erkennen, dass alle Lebensmittelproduzenten, einschließlich Aquakultur und Fischerei, sowie Einzelhändler und Verarbeiter eine Schlüsselrolle als Vermittler zwischen Produktion und Verbrauch spielen. Die Angleichung privater und öffentlicher Ziele ist eine Voraussetzung für den Erfolg öffentlicher Strategien. Insbesondere innovative Lebensmittelunternehmen, die die Ziele des europäischen Green Deal, von der Landwirtschaft bis auf den Tisch und der Bioökonomie umsetzen, könnten eine Leuchtturmrolle spielen. Die Akteure der vierfachen Helix (d. h. politische Entscheidungsträger, Unternehmen/Industrie, Forscher und Zivilgesellschaft) aus verschiedenen Bereichen des Lebensmittelsystems sollten auf dieser übergreifenden Plattform zusammengebracht werden, um die Schnittstellen zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zu stärken und das transformative Potenzial zu erhöhen.

Von den Partnern wird erwartet, dass sie finanzielle und/oder Sachleistungen für die Governance-Struktur, die gemeinsamen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und andere gezielte Umsetzungsmaßnahmen sowie Anstrengungen zur nationalen Koordinierung bereitstellen. Von der Partnerschaft wird erwartet, dass sie EU-, nationale und regionale Kapazitäten mobilisiert, um Investitionen, auch aus dem Privatsektor und von Stiftungen, zu mobilisieren, die Skalierbarkeit und Marktzugänglichkeit der entwickelten Lösungen zu verbessern und so die Rentabilität der Investitionen zu erhöhen.

In den Projekten sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen.

Die Partnerschaft ist Teil einer "Partnerschaftslandschaft", in der Überschneidungen vermieden und Synergien für eine gewinnbringende Zusammenarbeit und Lösungen geschaffen werden müssen, insbesondere mit den Partnerschaften Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen: lebende Labore und Forschungsinfrastrukturen für die Agrarökologie, Landwirtschaft mit Daten sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Die Projekte sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen bündeln, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von transnationalen Projekten durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen.

Die Partnerschaft sollte Ressourcen für die Zusammenarbeit mit bestehenden Projekten, Initiativen, Plattformen, Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik, institutionellen Prozessen auf EU-Ebene und auf anderen Ebenen bereitstellen, sofern dies für die Ziele der Partnerschaft relevant ist. In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um koordinierte Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen mit Zuschüssen für Dritte durchführen zu können.

Das Thema sollte Beiträge aus den Sozial- und Geisteswissenschaften umfassen.

Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt sieben bis zehn Jahre.

Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in ihre künftigen Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Lebensmittelsysteme gehören zu den zentralen Hebelpunkten für den Übergang; sie sind untrennbar mit dem Wohlergehen der Menschen und des Planeten verbunden. Dies spiegelt sich in den Strategien "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und "EU-Biodiversität" wider, die das Herzstück des Europäischen Green Deal bilden. Sie legen ehrgeizige Ziele für die Umgestaltung von Teilen des Lebensmittelsystems fest, skizzieren Maßnahmen und verpflichten sich, die Fortschritte zu überwachen. Der UN-Gipfel für globale Lebensmittelsysteme 2021 hat diese Themen weltweit aufgegriffen. Ein erfolgreicher Vorschlag wird einen Beitrag zu den Prioritäten des Europäischen Green Deals leisten, insbesondere zur Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch", und wird bei jeder der Prioritäten von Food 2030 einen Zusatznutzen erbringen: Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und die Stärkung der Gemeinschaften. Die Partnerschaft wird auch einen Beitrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik/Gemeinsamen Fischereipolitik, zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft/Blaue Wirtschaft, zur nachhaltigen Aquakultur, zum Binnenmarkt für umweltfreundliche Produkte, zu Europas digitalem Jahrzehnt, zum Klimazielplan 2030, zur Abfallrahmenrichtlinie, zur Strategie und zum Aktionsplan für die Bioökonomie und zum EU-Aktionsplan gegen Umweltverschmutzung leisten.

Die Partnerschaft wird die europäischen und nationalen F&I-Anstrengungen koordinieren, abstimmen und vorantreiben, um die Lebensmittelsysteme durch einen integrierten und transdisziplinären Systemansatz zukunftssicher zu machen und gleichzeitig Vorteile zu erzielen. Die Partnerschaft wird die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen Praktikern und Bürgern bereitstellen, um die Umgestaltung der lokalen, nationalen, europäischen und globalen Lebensmittelsysteme zu unterstützen.

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Erwartete Ergebnisse
  • Beschleunigte Transformation lokaler, nationaler, europäischer und globaler Lebensmittelsysteme, um sie sicher, nachhaltig, innerhalb der planetarischen Grenzen, gesund, fair und vertrauenswürdig zu machen - für alle;
  • Nachhaltige Multi-Stakeholder-EU-Partnerschaft für F&I zur Transformation der Lebensmittelsysteme mit globalen bis lokalen Verbindungen und einer Kernstrategie für Lebensmittelsysteme;
  • Ermöglichung einer EU-weiten engagierten Politik der Lebensmittelinnovation und eine solide Grundlage für einen Europäischen Forschungsraum für Lebensmittelsysteme;
  • Verstärkte Veränderungen in der Art und Weise, wie wir uns ernähren: sichere, gesunde und nachhaltige Lebensmittel sind Standard für alle in einem vielfältigen Lebensmittelumfeld, durch Umstellung der Ernährungsgewohnheiten; Veränderungen in der Art und Weise, wie wir Lebensmittel verarbeiten und liefern: angebotsseitige und verfahrenstechnische Innovationen in Richtung Kohlenstoffneutralität, Produktvielfalt und Kreislaufwirtschaft, Veränderungen in der Art und Weise, wie wir uns mit Lebensmittelsystemen verbinden: Bürgerengagement und Verbrauchervertrauen in neu ausgerichtete Lebensmittelsysteme; und Veränderungen in der Art und Weise, wie wir Lebensmittelsysteme verwalten: Hebelpunkte für lokale, nationale, EU-weite und globale Übergangswege - Anreize, Grenzsetzungen und Mitgestaltung.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftNein
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Anträge können von einer oder mehreren juristischen Personen eingereicht werden, sofern eine dieser juristischen Personen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.

Zusatzinformationen

Themen
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.


Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Hauptaktivitäten der Aktion ist, um ihre Ziele zu erreichen, gilt der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von € 60.000,00 nicht. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt € 10.000.000,00 für die gesamte Laufzeit von Horizon Europe.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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