Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähige EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Europäische Partnerschaft zu nachhaltigen Ernährungssystemen für Mensch, Planet und Klima

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum

Call Nummer

HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-9

Termine

Öffnung
22.12.2022

Deadline
12.04.2023 17:00

Förderquote

30%

Budget des Calls

€ 175.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 45.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Partnerschaft wird eine F&I-Plattform für Lebensmittelsysteme bilden, die lokale, nationale und europäische Plattformen und F&I-Programme miteinander verbindet und Geld- und Sachmittel zur Unterstützung des Übergangs zu nachhaltigen europäischen Lebensmittelsystemen bis 2030 kombiniert.

Call-Ziele

Die künftige Gesundheit der Menschen in Europa und unseres Planeten liegt auf unserem Teller. Die Art und Weise, wie Lebensmittel an Land, in Süßwasser und in den Meeren sowie in Aquakulturanlagen produziert, gefischt, verarbeitet, verpackt, vertrieben, bewertet, zubereitet, konsumiert, verschwendet und recycelt werden, sollte sich ändern, um sicherzustellen, dass die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit von Lebensmitteln zusammen mit der Lebensmittelsicherheit zum Kernbestandteil der Lebensmittelsysteme der EU wird. Forschung und Innovation (F&I) sind für die EU eine entscheidende Ressource bei der Umgestaltung hin zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen für Mensch, Umwelt und Klima (SFS). Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg ist, dass eine große Vielfalt von Akteuren ihre Kräfte in einer Partnerschaft bündelt - mit einem Auftrag zum Wandel und der Bereitschaft, zu gemeinsamen Maßnahmen beizutragen.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die derzeitigen Formen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und des Verbrauchs in linearen Lebensmittelketten durch zirkuläre Lebensmittelsysteme ersetzt werden müssen, die innerhalb der planetarischen Grenzen funktionieren. Die nachhaltigen Lebensmittelsysteme werden Lebensmittel liefern, die sicher, nachhaltig, gesund, fair und vertrauenswürdig für alle sind. Dieser Übergang erfordert einen übergreifenden Ansatz für Lebensmittelsysteme, um verschiedene Herausforderungen auf integrative Weise anzugehen und alle relevanten Interessengruppen, verschiedene Stimmen und geografische Regionen zu befähigen. Diese Partnerschaft befasst sich nicht mit der Primärproduktion, da der Anbau von Lebensmitteln, die landwirtschaftliche Produktion und andere damit verbundene spezifische Aspekte im Rahmen der Horizon Europe Partnerschaften für Agrarökologie und Tiergesundheit und Tierschutz behandelt werden.

Die Europäische Partnerschaft im Rahmen von Horizont Europa - Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Mensch, Umwelt und Klima sollte durch ein gemeinsames Programm von Aktivitäten umgesetzt werden. Diese sollten auf eine hohe Wirkung, Relevanz für die Interessengruppen und den Aufbau von Kapazitäten abzielen und von der Forschung über die Innovation bis hin zu Koordinierungs- und Vernetzungsmaßnahmen reichen, einschließlich Fortbildung, Dialog, Kommunikation und Verbreitung in allen Forschungs- und Innovationsprojekten der Partnerschaft. Der Schwerpunkt sollte auf Demonstrations-, Upscaling- und Versuchsaufrufen liegen, die die kollektive Intelligenz stärken und sinnvolle Veränderungen bewirken, indem sie alle Interessengruppen über die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse, Daten und Einsichten aus allen Bereichen der Lebensmittelsysteme informieren. 

Die Partnerschaft sollte die folgenden Ziele anstreben:

  • Entwicklung von Arbeitsprogrammen als Umsetzungsschritte der hochrangigen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA), in denen die wichtigsten Aktivitäten festgelegt werden;
  • Bündelung von F&I-Ressourcen durch gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von F&I-Projekten auf der Grundlage der gemeinsam entwickelten Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) und eines Fahrplans;
  • Einrichtung einer Wissensdrehscheibe für Lebensmittelsysteme mit einer zentralen Drehscheibe (oder Plattform), um zu verstehen, wann sich Lebensmittelsysteme nachhaltig entwickeln (in welchen Kontexten, mit welchen Akteuren usw.), und einem Netzwerk von transformativen Forschungs- und Innovationslabors (FS-Labors oder "Hubs") für systemische Innovationen auf verschiedenen Ebenen;
  • Bereitstellung ortsbezogener Lösungen in den FS-Labors, die als lebende Labore zur Erprobung nachhaltiger Lebensmittelsysteme dienen, wie z. B. politische und städtische Labors, experimentelle Restaurantumgebungen usw.;
  • Bereitstellung des Rahmens für die Entwicklung von Systemansätzen mit nachhaltigen Ergebnissen im Hub of Hubs;
  • Ermöglichung des Wissensaustauschs und der Skalierung - Anpassung von Wissenssystemen, Innovationsplattformen und wissenschaftlich-politischen Schnittstellen, um die Wirkung zu gewährleisten, bei gleichzeitiger Nutzung von Daten und Technologie, wo diese einen Mehrwert bieten. Die wissenschaftsbasierte kollektive Intelligenz wird einen bedeutenden Wandel bewirken. Es wird empfohlen, bei den Vorschlägen mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die GFS kann ihr Fachwissen darüber zur Verfügung stellen, wie die Beziehungen zwischen Wissenschaftlern und europäischen politischen Entscheidungsträgern gestärkt und die Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Lebensmittelsystemwissenschaft gefördert werden können.

Wenn es um Lebensmittelsysteme geht, ist es wichtig zu erkennen, dass alle Lebensmittelproduzenten, einschließlich Aquakultur und Fischerei, sowie Einzelhändler und Verarbeiter eine Schlüsselrolle als Vermittler zwischen Produktion und Verbrauch spielen. Die Angleichung privater und öffentlicher Ziele ist eine Voraussetzung für den Erfolg öffentlicher Strategien. Insbesondere innovative Lebensmittelunternehmen, die die Ziele des europäischen Green Deal, von der Landwirtschaft bis auf den Tisch und der Bioökonomie umsetzen, könnten eine Leuchtturmrolle spielen. Die Akteure der vierfachen Helix (d. h. politische Entscheidungsträger, Unternehmen/Industrie, Forscher und Zivilgesellschaft) aus verschiedenen Bereichen des Lebensmittelsystems sollten auf dieser übergreifenden Plattform zusammengebracht werden, um die Schnittstellen zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zu stärken und das transformative Potenzial zu erhöhen.

Von den Partnern wird erwartet, dass sie finanzielle und/oder Sachleistungen für die Governance-Struktur, die gemeinsamen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und andere gezielte Umsetzungsmaßnahmen sowie Anstrengungen zur nationalen Koordinierung bereitstellen. Von der Partnerschaft wird erwartet, dass sie EU-, nationale und regionale Kapazitäten mobilisiert, um Investitionen, auch aus dem Privatsektor und von Stiftungen, zu mobilisieren, die Skalierbarkeit und Marktzugänglichkeit der entwickelten Lösungen zu verbessern und so die Rentabilität der Investitionen zu erhöhen.

In den Projekten sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen.

Die Partnerschaft ist Teil einer "Partnerschaftslandschaft", in der Überschneidungen vermieden und Synergien für eine gewinnbringende Zusammenarbeit und Lösungen geschaffen werden müssen, insbesondere mit den Partnerschaften Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen: lebende Labore und Forschungsinfrastrukturen für die Agrarökologie, Landwirtschaft mit Daten sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Die Projekte sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen bündeln, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von transnationalen Projekten durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen.

Die Partnerschaft sollte Ressourcen für die Zusammenarbeit mit bestehenden Projekten, Initiativen, Plattformen, Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik, institutionellen Prozessen auf EU-Ebene und auf anderen Ebenen bereitstellen, sofern dies für die Ziele der Partnerschaft relevant ist. In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um koordinierte Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen mit Zuschüssen für Dritte durchführen zu können.

Das Thema sollte Beiträge aus den Sozial- und Geisteswissenschaften umfassen.

Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt sieben bis zehn Jahre.

Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in ihre künftigen Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Lebensmittelsysteme gehören zu den zentralen Hebelpunkten für den Übergang; sie sind untrennbar mit dem Wohlergehen der Menschen und des Planeten verbunden. Dies spiegelt sich in den Strategien "Vom Erzeuger zum Verbraucher" und "EU-Biodiversität" wider, die das Herzstück des Europäischen Green Deal bilden. Sie legen ehrgeizige Ziele für die Umgestaltung von Teilen des Lebensmittelsystems fest, skizzieren Maßnahmen und verpflichten sich, die Fortschritte zu überwachen. Der UN-Gipfel für globale Lebensmittelsysteme 2021 hat diese Themen weltweit aufgegriffen. Ein erfolgreicher Vorschlag wird einen Beitrag zu den Prioritäten des Europäischen Green Deals leisten, insbesondere zur Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch", und wird bei jeder der Prioritäten von Food 2030 einen Zusatznutzen erbringen: Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und die Stärkung der Gemeinschaften. Die Partnerschaft wird auch einen Beitrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik/Gemeinsamen Fischereipolitik, zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft/Blaue Wirtschaft, zur nachhaltigen Aquakultur, zum Binnenmarkt für umweltfreundliche Produkte, zu Europas digitalem Jahrzehnt, zum Klimazielplan 2030, zur Abfallrahmenrichtlinie, zur Strategie und zum Aktionsplan für die Bioökonomie und zum EU-Aktionsplan gegen Umweltverschmutzung leisten.

Die Partnerschaft wird die europäischen und nationalen F&I-Anstrengungen koordinieren, abstimmen und vorantreiben, um die Lebensmittelsysteme durch einen integrierten und transdisziplinären Systemansatz zukunftssicher zu machen und gleichzeitig Vorteile zu erzielen. Die Partnerschaft wird die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen Praktikern und Bürgern bereitstellen, um die Umgestaltung der lokalen, nationalen, europäischen und globalen Lebensmittelsysteme zu unterstützen.

weiterlesen

Erwartete Ergebnisse

  • Beschleunigte Transformation lokaler, nationaler, europäischer und globaler Lebensmittelsysteme, um sie sicher, nachhaltig, innerhalb der planetarischen Grenzen, gesund, fair und vertrauenswürdig zu machen - für alle;
  • Nachhaltige Multi-Stakeholder-EU-Partnerschaft für F&I zur Transformation der Lebensmittelsysteme mit globalen bis lokalen Verbindungen und einer Kernstrategie für Lebensmittelsysteme;
  • Ermöglichung einer EU-weiten engagierten Politik der Lebensmittelinnovation und eine solide Grundlage für einen Europäischen Forschungsraum für Lebensmittelsysteme;
  • Verstärkte Veränderungen in der Art und Weise, wie wir uns ernähren: sichere, gesunde und nachhaltige Lebensmittel sind Standard für alle in einem vielfältigen Lebensmittelumfeld, durch Umstellung der Ernährungsgewohnheiten; Veränderungen in der Art und Weise, wie wir Lebensmittel verarbeiten und liefern: angebotsseitige und verfahrenstechnische Innovationen in Richtung Kohlenstoffneutralität, Produktvielfalt und Kreislaufwirtschaft, Veränderungen in der Art und Weise, wie wir uns mit Lebensmittelsystemen verbinden: Bürgerengagement und Verbrauchervertrauen in neu ausgerichtete Lebensmittelsysteme; und Veränderungen in der Art und Weise, wie wir Lebensmittelsysteme verwalten: Hebelpunkte für lokale, nationale, EU-weite und globale Übergangswege - Anreize, Grenzsetzungen und Mitgestaltung.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Anträge können von einer oder mehreren juristischen Personen eingereicht werden, sofern eine dieser juristischen Personen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.


Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Hauptaktivitäten der Aktion ist, um ihre Ziele zu erreichen, gilt der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von € 60.000,00 nicht. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt € 10.000.000,00 für die gesamte Laufzeit von Horizon Europe.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren