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Call-Eckdaten
Beseitigung des Mikronährstoffmangels in der EU
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-10 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 25.01.2023 | |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 9.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 9.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mikronährstoffmängel sind vermeidbar, und die Wahl der Maßnahmen sollte sich nach der Ursache, dem Ausmaß und dem Schweregrad der Mikronährstoffmängel richten. Vorschläge für Interventionen/Lösungen müssen mit den nationalen/assoziierten Ländern und den Lebensmittel- und Gesundheitsvorschriften und -politiken der EU in Einklang stehen. Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten auf den Ergebnissen früherer und laufender Forschungsprojekte aufbauen und diese erweitern sowie mit einschlägigen Initiativen zusammenarbeiten. |
Call-Ziele | Weltweit ernähren sich mehr als 820 Millionen Menschen unzureichend, und noch viel mehr konsumieren eine minderwertige Ernährung, die dazu führt, dass 2 Milliarden Menschen an Mikronährstoffmangel und 2 Milliarden Menschen an Übergewicht oder Fettleibigkeit leiden. Mikronährstoffmängel wirken sich direkt auf den Einzelnen und die Gesellschaft aus und führen zu einem schlechteren Gesundheitszustand, einem niedrigeren Bildungsniveau und einer geringeren Arbeitsfähigkeit und einem geringeren Verdienstpotenzial. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Schwangere, Kinder, Menschen mit chronischen Krankheiten und ärmere Bevölkerungsgruppen oder sozial isolierte Menschen. Auch wenn die moderne Lebensmittelverteilung die saisonalen Lücken bei Obst und Gemüse weitgehend beseitigt hat, wird derzeit nur eine begrenzte Anzahl von essbaren Pflanzen (2 %) für die menschliche Ernährung verwendet. Daher ist es immer noch möglich, dass die individuelle Ernährung nicht abwechslungsreich genug ist, um eine angemessene Ernährungsqualität zu gewährleisten und Mikronährstoffmängel zu verhindern. Der Klimawandel und der Anstieg des CO2-Gehalts in der Atmosphäre können den (Mikro-)Nährstoffgehalt von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen direkt verändern. Auch die Verarbeitung verändert die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln (z. B. durch Entfernung der Teile des Getreides, die nützliche Nährstoffe wie Ballaststoffe, Proteine und Mikronährstoffe enthalten) und möglicherweise die Bioverfügbarkeit von Nährstoffen (z. B. Veränderung der Struktur durch Behandlung mit hohem Druck/Temperatur). In Europa deuten Studien darauf hin, dass die Zufuhr von Mikronährstoffen wie Vitamin D und E, Eisen, Jod, Magnesium, Kalium, Selen und Zink je nach Geschlecht und zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Ländern stark schwankt. Es sollten standardisierte Methoden für die Erhebung fehlender Daten und/oder deren Aktualisierung unter Verwendung vorhandener Daten/Studien/Kohorten angewandt werden, um qualitativ hochwertigere Daten über den Mikronährstoffstatus der Bevölkerung zu generieren, damit Vorschläge für politische Entscheidungsträger zur Entwicklung von Interventionsprogrammen geplant und zielgerichtet umgesetzt werden können und ihnen Mechanismen zur Überwachung ihrer Fortschritte vorgeschlagen werden können. Es wird erwartet, dass die Projkte alle der folgenden F&I-Aktivitäten beinhalten:
Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Lebensmittelunternehmen und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette gewährleisten sowie eine Analyse der Geschlechter berücksichtigen. Einschlägige Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) müssen berücksichtigt werden. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem und den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 wird der erfolgreiche Vorschlag die Forschung und Entwicklung zur Beseitigung des Mikronährstoffmangels in der EU und den assoziierten Ländern unterstützen. Er wird zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme beitragen, um einen gemeinsamen Nutzen für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, die Ernährungsumstellung, eine nachhaltige gesunde Ernährung und sichere Lebensmittel, die Verringerung der Lebensmittelarmut und die Stärkung von Gemeinschaften sowie florierende Unternehmen zu erzielen. Hauptziel dieses Themas ist es, einen Beitrag zur Beseitigung von Mikronährstoffmangel und zur Verringerung von Ungleichheiten bei der Ernährung in der EU und den assoziierten Ländern auf verschiedenen Ebenen (z. B. Länder, Regionen, städtische/ländliche/küstennahe Gebiete) und für verschiedene Gemeinschaften gefährdeter Gruppen wie Kleinkinder, ältere Menschen, Schwangere, Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten/-allergien, Menschen mit Stoffwechselstörungen einerseits und Migranten und einkommensschwache Gruppen andererseits zu leisten. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. |
weitere Förderkriterien | Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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