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Call-Eckdaten
Neue Nachweismethoden für Produkte, die aus neuen Genomtechniken stammen, für Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Innovation im Lebensmittelsystem
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-11 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 10.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur Entwicklung und Validierung von Nachweismethoden für Produkte beitragen, die mit neuen genomischen Techniken gewonnen wurden. |
Call-Ziele |
Die Projekte sollten mit Akteuren wie dem Wissenszentrum für Lebensmittelbetrug und -qualität der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, das Fachwissen in den Bereichen Lebensmittelwissenschaft, Authentizität und Qualität der in der EU angebotenen Lebensmittel bereitstellt. In den Vorschlägen könnte auch die Beteiligung des Europäischen Netzes der GVO-Labors (ENGL) vorgesehen werden. Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen. In den Vorschlägen sollte der TRL-Ausgangspunkt für jede beteiligte Technologie und der Plan zum Erreichen eines höheren TRL klar definiert werden. Die Antragsteller sollten sich um Synergien bemühen und die Ergebnisse früherer und laufender Forschungsprojekte (einschließlich Projekten zum selben Thema) in den Bereichen Rückverfolgbarkeit der Lebens- und Futtermittelkette und neue Genomtechniken nutzen. Daher sollten die Projekte eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die z. B. unter dem Thema HORIZON-CL6-2021-ZEROPOLLUTION-01-08 gefördert werden. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Das erfolgreiche Projekt wird mit den Prioritäten des Europäischen Grünen Deals und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie mit den Klimaschutzzielen der EU für 2030 und 2050 in Einklang stehen. Die Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" zielt darauf ab, den Übergang zu nachhaltigen Landwirtschafts- und Lebensmittelsystemen zu beschleunigen. Eserkennt die Rolle an, die neue innovative Techniken bei der Verbesserung der Nachhaltigkeit spielen können, sofern sie für die Verbraucher und die Umwelt sicher sind und der Gesellschaft als Ganzes Vorteile bringen. Darüber hinaus besteht eine der Hauptprioritäten der Strategie darin, die Rückverfolgbarkeit und Authentizität zu gewährleisten und die Transparenz zu verbessern. In diesem Zusammenhang sollten die erfolgreichen Vorschläge dazu beitragen, die Rückverfolgbarkeit und Authentizität zu gewährleisten, die Transparenz zu erhöhen und die Innovation im Bereich der neuen Genomiktechniken zu fördern. Mit den bestehenden Nachweismethoden können zwar selbst kleine Veränderungen im Genom nachgewiesen werden, doch reicht dies manchmal nicht aus, um das Vorhandensein eines genetisch veränderten Organismus/Produkts (GVO), das unter die Richtlinie 2001/18/EG oder die Verordnung 1829/2003 fällt, zu bestätigen, da die gleiche(n) Veränderung(en) auch durch konventionelle Züchtung entstanden sein könnte(n), die nicht unter die GVO-Vorschriften fällt (fallen). Die bestehenden Ansätze für den Nachweis von GVO können nicht in allen Fällen angewandt werden. Verschiedene Produkte, die mit neuen Genomtechniken gemäß der Definition der Europäischen Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle 2021, gewonnen wurden, enthalten keine Zielstrukturen (z. B. Promotoren/Terminatoren für Screening-Zwecke oder ereignisspezifische Sequenzen), auf denen der GVO-Nachweis weitgehend beruht. Die Herausforderung, bestimmte gentechnisch veränderte Produkte zu identifizieren, hängt nicht immer mit den verfügbaren Methoden zusammen, sondern eher mit der Schwierigkeit, sie von nicht regulierten Produkten zu unterscheiden. Einige der oben genannten Herausforderungen wurden in der jüngsten Literatur und im Bericht des Europäischen Netzes der GVO-Laboratorien (ENGL) vom 26. März 2019 (JRC116289) aufgezeigt, in dem unter Bezugnahme auf aus der Genbearbeitung stammende pflanzliche Erzeugnisse die Schlussfolgerung gezogen wird, dass die Validierung einer ereignisspezifischen Nachweismethode und ihre Anwendung für die Marktkontrolle nur bei Erzeugnissen möglich ist, die eine bekannte DNA-Veränderung tragen, die nachweislich einzigartig ist (d. h. die Veränderung sollte für den genbearbeiteten Organismus/das Produkt spezifisch sein). Die gleiche Überlegung könnte für Anwendungen der Cisgenese in Kombination mit der Genbearbeitung gelten. Unter den derzeitigen Umständen wird die Marktkontrolle unbekannte genom-editierte Pflanzenprodukte nicht aufspüren können. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Nachweis, der Identifizierung und der Quantifizierung von genom-editierten Produkten noch weiter geprüft werden müssen, da die Ergebnisse derzeit auf theoretischen Bewertungen beruhen. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. |
weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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