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Call-Eckdaten
Thematisches Netzwerk zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit durch die Umsetzung von Forschung und Innovation in die Praxis
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-12
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur Schaffung eines thematischen Netzes im Bereich der Lebensmittelsicherheit beitragen, das alle der folgenden Aktivitäten umfasst:
- Entwicklung einer Praxisgemeinschaft zur Förderung des Wissensaustauschs zwischen Endverbrauchern und Forschungs- und Innovationsökosystemen, die zusammenarbeiten werden. Traditionelle und lokale Lebensmittelerzeugnisse sollten in dieser Praxisgemeinschaft berücksichtigt werden;
- Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von akademischen und technologischen Forschungseinrichtungen usw. mit den Endnutzern (amtliche Kontrollbehörden, Lebensmittelunternehmen, Industriecluster usw.) und anderen relevanten Akteuren der Lebensmittelkette gewährleisten;
- Zusammenstellung einer umfassenden Beschreibung des Stands der Praktiken, Verfahren, Systeme und Technologien im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit (einschließlich nicht nur der Technologien zur Erkennung von Gefahren für die Lebensmittelsicherheit, sondern auch präventiver Ansätze sowie bewährter Verfahren für die hygienische Gestaltung von Lebensmittelausrüstungen/-systemen und bestehender Big-Data- und/oder künstlicher Intelligenz-Tools, die auf die Lebensmittelsicherheit angewandt werden). Die Vorschläge sollten sich auf die Kosten/Nutzen-Aspekte der gesammelten Praktiken und Innovationen konzentrieren und auf vorhandenem und neuem verfügbaren Wissen, Daten und Modellen aufbauen, die die praktische Umsetzung von Lösungen ermöglichen;
- Erstellung von maßgeschneidertem Kommunikationsmaterial, in dem bestehende bewährte Verfahren und Innovationen, die kurz vor der Umsetzung in die Praxis stehen, den Endnutzern aber nicht ausreichend bekannt sind, zusammengefasst, gemeinsam genutzt und in einer für die Endnutzer leicht verständlichen Sprache präsentiert werden;
- Identifizierung und Kartierung möglicher Beziehungen und Synergien mit anderen Netzwerken, Projekten, Initiativen sowie Politik- und Finanzierungsinstrumenten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene, die dazu beitragen könnten, Wissen und Ergebnisse zu verbreiten und zu nutzen, die den Mehrwert dieser Verbindungen aufzeigen, sowie Mechanismen einzurichten, die die zukünftige Nachhaltigkeit der Praxisgemeinschaft sicherstellen. Die Verbreitung erfolgt über öffentliche Veranstaltungen, die Veröffentlichung von Fallstudien, Verbreitungspapieren und -berichten sowie die Schaffung eines kollaborativen Online-Raums, der langfristig aktiv bleibt, einschließlich der Verfügbarkeit von Materialien für die Aus- und Weiterbildung;
- Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die unter den Themen HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-07, HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-16 und HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-17 gefördert werden.
- Die Vorschläge sollten eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren haben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" werden die erfolgreichen Vorschläge die Lebensmittelsicherheit im Lebensmittelsystem unterstützen. Obwohl im Rahmen der geförderten europäischen Projekte immer wieder neue Erkenntnisse und innovative Lösungen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in der Lebensmittelversorgungskette gewonnen werden, werden diese aus verschiedenen Gründen (amtliche Kontrollbehörden, Lebensmittelunternehmer, Risikobewerter für die Lebensmittelsicherheit usw.) oft nur unzureichend genutzt/bekannt gemacht und von den Endnutzern in großem Umfang angewendet. Auch innovative Ideen aus der Praxis werden nur unzureichend erfasst, ausgetauscht und verbreitet. Wissens- und Innovationsökosysteme der Lebensmittelsicherheit sind unzureichend miteinander verbunden.
Erwartete Ergebnisse
- Weitverbreitete Nutzung des vorhandenen neuen Wissens und innovativer Lösungen durch die Endnutzer (Praktiker) vor Ort, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten;
- Verbesserter Austausch von Wissen und innovativen Lösungen mit den Endnutzern durch dynamischere Interaktionen und neue Methoden der Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit entlang der Lebensmittelversorgungskette;
- Bessere Einbeziehung der Bedürfnisse der Endnutzer in die Aktivitäten der Forschungs- und Innovationsökosysteme, was zu einer gezielteren und gemeinsamen Forschungsagenda für die innovationsorientierte Lebensmittelsicherheitsforschung führen würde, einschließlich des Multi-Akteurs-Ansatzes. Bessere Akzeptanz und Übernahme der erarbeiteten Lösungen durch die Nutzer;
- Verbesserte Fähigkeiten und langfristige Verfügbarkeit von Schulungs- und Ausbildungsmaterial sowie Online-Communities für Endverbraucher zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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