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Call-Eckdaten
Bereitstellung von Vermarktungslösungen zur Vermeidung und Verringerung der Lebensmittelverschwendung im Zusammenhang mit den Vermarktungsnormen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-14 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 10.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Lebensmittelvermarktungsnormen sind Standards, die Einzelpersonen und Unternehmen einhalten müssen, um Lebensmittel auf den Markt bringen oder an einen bestimmten Käufer verkaufen zu können. Diese Normen beinhalten oder können Anforderungen an technische Definitionen, Klassifizierung, Aufmachung, Kennzeichnung und Etikettierung, Verpackung, Produktionsverfahren, Konservierung, Lagerung, transportbezogene Verwaltungsdokumente, Zertifizierungen und Fristen, Verwendungs- und Beseitigungsbeschränkungen, ... beinhalten. Da sich diese Normen auf die Qualität konzentrieren, unterscheiden sie sich von den Normen für die Lebensmittelsicherheit (Lebensmittel, die nicht den Vermarktungsnormen entsprechen, können immer noch sicher für den Verzehr sein). Die Vermarktungsnormen für Lebensmittel, die in der EU vermarktet werden, gibt es auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Formen:
In den Projekten sollten alle folgenden Punkte berücksichtigt werden:
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten zumindest für Obst und Gemüse durchgeführt werden. Die Antragsteller können sich auch für weitere Erzeugnisse aus den folgenden Lebensmittelarten entscheiden: Getreide, Fisch, Fleisch, Milchprodukte und Eier. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten in mehreren Mitgliedstaaten und in verschiedenen Teilen der EU durchgeführt werden. Die Projekte sollten auf früheren oder laufenden Forschungsprojekten aufbauen und Synergien mit einschlägigen Initiativen gewährleisten, darunter die EU-Plattform der Kommission für Lebensmittelverluste und -verschwendung und die von der Europäischen Kommission bereits durchgeführten Bewertungen im Hinblick auf die Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen und der Vorschriften für die Datumsangaben. Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten und anderen relevanten Themen enthalten, z. B. durch die Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten, Workshops usw. Ausgewählte Vorschläge zu diesem Thema werden daher zusammenarbeiten und ihren ursprünglichen Arbeitsplan anpassen müssen. Die Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten sollten ebenfalls gebündelt und ergänzend koordiniert werden. Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt ist und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert. Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals, der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 und der Mitteilung der Kommission "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme" werden die erfolgreichen Projekte Forschung und Entwicklung zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverlusten und -abfällen unterstützen. Sie sollten daher zur Umgestaltung der Lebensmittelsysteme beitragen, um einen gemeinsamen Nutzen für das Klima (Abschwächung und Anpassung), die biologische Vielfalt, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, den nachhaltigen Lebensmittelkonsum, die Verringerung der Lebensmittelarmut und die Stärkung von Gemeinschaften sowie für florierende Unternehmen zu erzielen. |
Erwartete Ergebnisse |
Beitrag zu den Prioritäten von Food 2030: Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima, biologische Vielfalt und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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