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Call-Eckdaten
Förderung widerstandsfähiger europäischer Lebensmittelsysteme in einer Welt im Wandel
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-15 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 8.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 8.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Zu verstehen, was unser Lebensmittelsystem sowohl extern als auch intern, kurzfristig und langfristig antreibt und wie wir die Triebkräfte des Wandels und ihre Auswirkungen auf das Lebensmittelangebot und die Lebensmittelsicherheit messen und überwachen können, ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir den politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen bessere Instrumente an die Hand geben wollen, um die Lebensmittelsysteme nachhaltiger und widerstandsfähiger gegen verschiedene Schocks und Belastungen (wie Pandemien, geopolitische Störungen, Konflikte und Wirtschaftssanktionen, extreme klimatische Bedingungen, Umweltveränderungen, Naturkatastrophen oder Energiepreissteigerungen) zu machen. |
Call-Ziele | Lebensmittel sind notwendig, um Leben zu erhalten. Die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung ist ein Ziel, das in Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist. Die Lebensmittelsysteme in der Europäischen Union haben sich als zuverlässig erwiesen und mehr Lebensmittel geliefert, als nachgefragt wurden. Sie erwiesen sich als widerstandsfähig gegenüber großflächigen Störungen, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden. Der Anstieg der weltweiten Rohstoffpreise, der durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine noch beschleunigt wurde, macht jedoch erneut deutlich, dass die Landwirtschaft, die Fischerei, die Aquakultur und die Lebensmittelversorgungsketten der EU widerstandsfähiger und nachhaltiger werden müssen. In einer zunehmend komplexen und unsicheren Welt, die bereits jetzt beispiellose Umwelt- und Klimaveränderungen erlebt und in der die globalen geopolitischen Spannungen hoch sind, dürfte die Fähigkeit der Lebensmittelsysteme, ausreichend nahrhafte und bedarfsgerechte Lebensmittel für alle bereitzustellen, in Zukunft eine große Herausforderung für Europa darstellen. Das Projekt sollte nicht nur auf einige schwerwiegende Anfälligkeiten, (gegenseitige) Abhängigkeiten und kritische Infrastrukturen der Lebensmittelsysteme hinweisen, sondern auch Hinweise für politische Entscheidungsträger und Unternehmen liefern, wohin die Bemühungen und Investitionen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gelenkt werden sollten. Vorgeschlagene Aktivitäten sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
Es wird empfohlen, mit Akteuren wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission und ihrer Datenmodellierungsplattform für die Ressourcenwirtschaft zusammenzuarbeiten. Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Einbeziehung von Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbrauchern, dem Privatsektor und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette gewährleisten. Dieses Thema sollte auf den Erkenntnissen der Bewertungsberichte des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), des IPBES (Intergovernmental science Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) und des IRP (International Resource Panel) aufbauen. Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Projekten und bestehenden Forschungsinfrastrukturen enthalten und Synergien mit einschlägigen Aktivitäten im Rahmen anderer Initiativen von Horizont Europa gewährleisten. Die Zusammenarbeit und Komplementarität mit der Europäischen Partnerschaft für "Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Menschen, Pflanzen und Klima" wird gefördert. Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit der jüngsten Mitteilung "Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Lebensmittelsystemen" und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" wird der erfolgreiche Vorschlag die Umsetzung der Mitteilung "Krisenplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und der Ernährungssicherheit in Krisenzeiten" unterstützen und damit die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme in der Europäischen Union in einer sich wandelnden Welt stärken. Außerdem wird er die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme berücksichtigen. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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