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Call-Eckdaten
EU-Afrika-Union - Lebensmittelsicherheit
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-20 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 12.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 10.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele |
Innovation: Die Projekte sollten einen Raum für die Betreuung und Beschleunigung innovativer Geschäftskonzepte vorsehen, einschließlich sozialer Innovation und Upscaling im Hinblick auf afrikanische oder europäische Lebensmittelunternehmer und Start-ups unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und der Diaspora durch kaskadierende Finanzierungsmöglichkeiten. Die Vorschläge können die finanzielle Unterstützung von Dritten beinhalten, z. B. von akademischen Forschern, Start-ups, KMU und anderen multidisziplinären Akteuren, um beispielsweise entwickelte Bewertungsansätze zu entwickeln, zu testen oder zu validieren oder um Datensätze zu sammeln oder vorzubereiten oder andere Beiträge zur Erreichung der Projektziele zu leisten... Die Konsortien müssen das Verfahren zur Auswahl der Organisationen festlegen, für die eine finanzielle Unterstützung gewährt werden soll. Maximal 20 % der EU-Mittel können für diesen Zweck bereitgestellt werden. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie zur Unterstützung der Lebensmittelsicherheitssysteme der Afrikanischen Union und der EU wird das erfolgreiche Projekt zur ersten Priorität des hochrangigen politischen Dialogs zwischen der AU und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation im Bereich der Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und der nachhaltigen Landwirtschaft beitragen. Die regionale Integration, auch durch einen verstärkten Handel mit Waren und Dienstleistungen, ist eines der wichtigsten Ziele der Agenda 2063 der Afrikanischen Union (AU). Der Start der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) hat das Potenzial, das Wachstum und die nachhaltige Entwicklung erheblich zu beschleunigen und den innerafrikanischen Handel, insbesondere den Handel mit Nahrungsmitteln, zu verdoppeln. Während starke lokale Nahrungsmittelsysteme das Rückgrat der Ernährungssicherheit bilden, trägt der Handel durch einen Ausgleich zwischen den Märkten zu widerstandsfähigen Nahrungsmittelsystemen bei. Die Förderung des Handels muss auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene ansetzen, um Praktiken der Lebensmittelsicherheit in alle Aspekte der Lebensmittelproduktion, des Vertriebs, der Vermarktung und des Verbrauchs zu integrieren. Lebensmittelsicherheit ist eine Vorbedingung für den Handel mit Lebensmitteln. Dies steht im Einklang mit dem jüngsten Beschluss der Afrikanischen Union, eine Agentur für Lebensmittelsicherheit einzurichten, um die Koordinierung der Lebensmittelsicherheit auf kontinentaler Ebene zu gewährleisten. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Aufgrund der besonderen Herausforderung dieses Themas müssen den Konsortien zusätzlich zu der in den Allgemeinen Anhängen festgelegten Mindestteilnehmerzahl mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in Afrika angehören. Mindestens zwei dieser Rechtspersonen müssen ihren Sitz in derselben geografischen Region Afrikas haben (wie von der Afrikanischen Union definiert). Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums beteiligen. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig. Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ausnahmsweise für eine Förderung durch die Union in Betracht. Zu den "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" gehören auch Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde. |
weitere Förderkriterien | Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60.000,00 €. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2 (646kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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