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Call-Eckdaten
EU-Afrika-Union - Lebensmittelsicherheit
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK-01-20
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
12.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Beitrag zu einem besseren Verständnis der Lebensmittelsicherheit im informellen Sektor durch die Erhebung von Daten und Fakten über die Akteure im informellen Sektor. Verbesserung des Verständnisses des informellen Handels und der Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit für einen besseren Zugang zu nahrhaften Lebensmitteln für die städtische und ländliche Bevölkerung.
- Bewertung und Empfehlung von Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Beteiligung des informellen Sektors im Hinblick auf eine mögliche Integration in das formelle Lebensmittelsystem. Erkundung von Möglichkeiten für den Zugang zu Infrastrukturen wie Labors, um auf die Risiken der Lebensmittelsicherheit entlang der Kette reagieren und sie bewältigen zu können.
- Auseinandersetzung mit regulatorischen Aspekten, einschließlich des Risikos der Überregulierung. Entwicklung von Lösungen für eine künftige Qualitätskultur auf KMU-Ebene, einschließlich Möglichkeiten einer besseren Organisation von KMU im Hinblick auf niedrigere Kosten für Zertifizierung und Konformitätsbewertung.
- Pilot-Schulungssysteme zur Unterstützung des informellen Sektors bei der Einhaltung von Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsregelungen.
- Verbesserung der Instrumente für eine bessere Risikobewertung der Gesundheitsrisiken, einschließlich der langfristigen Risiken von Mykotoxinen. Die Risikobewertung und andere Erkenntnisse sollten in die Regulierungssysteme einfließen.
- Beitrag zur Entwicklung einer Lebensmittelsicherheitsstrategie für Afrika, einschließlich Überwachung und eines Frühwarnsystems.
- Beitrag zu einem besseren Verständnis, wie die Fermentierung den Mykotoxingehalt in Lebensmitteln verringern kann.
- Identifizierung von Lösungen und Geschäftsmodellen zur Verbesserung von mikrobiombasierten Ansätzen, wie z. B. traditionelle und neue Fermentierungs-, Trocknungs- und Beschichtungsprozesse für Lebensmittel, um Lebensmittelabfälle zu reduzieren und eine längere Haltbarkeit zu fördern. Entwicklung von Ansätzen für ein Scale-up.
- Anpassung an den Klimawandel: Verringerung erhöhter Risiken für die Lebensmittelsicherheit
- Umsetzung des Multi-Akteurs-Konzepts durch Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren des Lebensmittelsystems und Durchführung trans- und interdisziplinärer Forschung, einschließlich eines wirksamen Beitrags der Sozial- und Geisteswissenschaften.
Innovation: Die Projekte sollten einen Raum für die Betreuung und Beschleunigung innovativer Geschäftskonzepte vorsehen, einschließlich sozialer Innovation und Upscaling im Hinblick auf afrikanische oder europäische Lebensmittelunternehmer und Start-ups unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und der Diaspora durch kaskadierende Finanzierungsmöglichkeiten. Die Vorschläge können die finanzielle Unterstützung von Dritten beinhalten, z. B. von akademischen Forschern, Start-ups, KMU und anderen multidisziplinären Akteuren, um beispielsweise entwickelte Bewertungsansätze zu entwickeln, zu testen oder zu validieren oder um Datensätze zu sammeln oder vorzubereiten oder andere Beiträge zur Erreichung der Projektziele zu leisten... Die Konsortien müssen das Verfahren zur Auswahl der Organisationen festlegen, für die eine finanzielle Unterstützung gewährt werden soll. Maximal 20 % der EU-Mittel können für diesen Zweck bereitgestellt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal und der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie zur Unterstützung der Lebensmittelsicherheitssysteme der Afrikanischen Union und der EU wird das erfolgreiche Projekt zur ersten Priorität des hochrangigen politischen Dialogs zwischen der AU und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation im Bereich der Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und der nachhaltigen Landwirtschaft beitragen.
Die regionale Integration, auch durch einen verstärkten Handel mit Waren und Dienstleistungen, ist eines der wichtigsten Ziele der Agenda 2063 der Afrikanischen Union (AU). Der Start der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) hat das Potenzial, das Wachstum und die nachhaltige Entwicklung erheblich zu beschleunigen und den innerafrikanischen Handel, insbesondere den Handel mit Nahrungsmitteln, zu verdoppeln. Während starke lokale Nahrungsmittelsysteme das Rückgrat der Ernährungssicherheit bilden, trägt der Handel durch einen Ausgleich zwischen den Märkten zu widerstandsfähigen Nahrungsmittelsystemen bei. Die Förderung des Handels muss auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene ansetzen, um Praktiken der Lebensmittelsicherheit in alle Aspekte der Lebensmittelproduktion, des Vertriebs, der Vermarktung und des Verbrauchs zu integrieren. Lebensmittelsicherheit ist eine Vorbedingung für den Handel mit Lebensmitteln. Dies steht im Einklang mit dem jüngsten Beschluss der Afrikanischen Union, eine Agentur für Lebensmittelsicherheit einzurichten, um die Koordinierung der Lebensmittelsicherheit auf kontinentaler Ebene zu gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte afrikanische Lebensmittelsicherheitssysteme,
- Bausteine für eine verbesserte Lebensmittelsicherheit in Afrika, Verbesserung des Klimas, der Umwelt und der Lebensmittelsysteme, Verringerung der Verluste durch Mykotoxine, Förderung der lokalen Verarbeitung, der lokalen Märkte und des regionalen Handels bei gleichzeitiger Verringerung der Auswirkungen auf Umwelt, biologische Vielfalt, Gesundheit und Gesellschaft.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Aufgrund der besonderen Herausforderung dieses Themas müssen den Konsortien zusätzlich zu der in den Allgemeinen Anhängen festgelegten Mindestteilnehmerzahl mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in Afrika angehören. Mindestens zwei dieser Rechtspersonen müssen ihren Sitz in derselben geografischen Region Afrikas haben (wie von der Afrikanischen Union definiert).
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums beteiligen.
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ausnahmsweise für eine Förderung durch die Union in Betracht. Zu den "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" gehören auch Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde.
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60.000,00 €.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(646kB)
Kontakt
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