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Call-Eckdaten
Wiederbelebung europäischer lokaler (ländlicher / stadtnaher) Gemeinden durch innovative biobasierte Geschäftsmodelle und soziale Innovation
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-5
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Die Projekte werden von der sozialen Kreativität und den wirtschaftlichen Möglichkeiten auf lokaler/regionaler Ebene profitieren, die durch biobasierte Systeme freigesetzt werden, wobei auf eine hohe Umweltverträglichkeit in Bezug auf lokale biobasierte Rohstoffe, Ressourcen, Verfahren, Fähigkeiten, Materialien und Produkte geachtet wird. Auswirkungen und Zielkonflikte, wie z. B. ein geringerer Kohlenstoff-Fußabdruck und Umweltauswirkungen der gesamten Wertschöpfungskette, müssen Teil der Bewertung biobasierter Systeme sein.
- Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten müssen den integrativen Charakter des Engagements lokaler Akteure berücksichtigen (z. B. Verwendung von Sprachen, Prozess des gegenseitigen Lernens, vertrauensbildende Maßnahmen), um einen Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene und eine Verbindung zu geeigneten lokalen Verwaltungsstrukturen zu erreichen.
- Die Einbeziehung regionaler, lokaler oder makroregionaler politischer Entscheidungsträger wird als wesentlich angesehen, ebenso wie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft (NRO, Verbraucherorganisationen usw.). Dabei sollte auch die Robustheit bestehender Governance-Systeme bewertet werden, um eine europaweite Replikation zu ermöglichen (unter Berücksichtigung von Aspekten wie Einkommensgenerierung für alle Beteiligten, Arbeitsbedingungen, Umweltindikatoren, soziales Engagement, Innovationsparameter usw.).
- An der Entwicklung neuartiger biobasierter Modelle sind Wirtschaftsakteure, in erster Linie KMU, aber auch ländliche Unternehmensstrukturen (z. B. Genossenschaften, Berufsverbände) zu beteiligen. Digitale Lösungen zur Vernetzung und Information aller Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, sind gebührend zu berücksichtigen.
- Die Projekte sollten auf früheren oder parallelen Aktivitäten aufbauen, z. B. auf den Horizont-2020-Projekten Power4Bio, BE-Rural oder den im Rahmen der Aufforderung HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-09 finanzierten Projekten: Revitalisierung europäischer lokaler Gemeinschaften mit innovativen biobasierten Geschäftsmodellen und sozialer Innovation, sowie die vergangenen/laufenden Projekte im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens der biobasierten Industrie (BBI JU), um Synergien und Verbindungen mit den kommenden Aktivitäten der Circular Bio-based Europe Partnership sowie mit den Aufrufen von Horizont Europa zu schaffen.
- Um das Risiko von Doppelarbeit zu vermeiden und den Schwerpunkt auf ländliche und stadtnahe Maßnahmen zu beschränken, werden blaue (marine und maritime) biobasierte Aktivitäten von diesem Thema ausgeschlossen.
- Es sollte eine internationale Zusammenarbeit in Betracht gezogen werden, die auf den Austausch bewährter Verfahren abzielt.
- Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle liegt und einen sozialen Wandel, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert. Die Projekte sollten intersektionale Ansätze erforschen und Aspekte wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Migranten- oder Flüchtlingsstatus, soziale Klasse, sexuelle Orientierung und Behinderung berücksichtigen, um die Einbeziehung von Randgruppen in das bürgerschaftliche Engagement und die Entwicklung von Instrumenten und Leitlinien zu gewährleisten.
- Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Erfolgreiche Projekte werden zu den erwarteten Auswirkungen des Ziels "Innovative Governance, Umweltbeobachtung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal und der von ihm unterstützten europäischen Politiken" beitragen, indem sie die Einführung innovativer Governance-Modelle unterstützen, um insbesondere besser informierte Entscheidungsprozesse, soziales Engagement und Innovation zu erreichen. Darüber hinaus wird es zur Stärkung der Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik auf EU- und internationaler Ebene beitragen, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.
Erwartete Ergebnisse
- Stärkere Wirkung biobasierter Innovationen zur Beschleunigung des Übergangs von einer linearen, auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft, die zur Übernutzung und Erschöpfung natürlicher Ressourcen führt, zu einem ressourceneffizienten und zirkulären biobasierten System, das innerhalb sicherer planetarischer Grenzen funktioniert.
- Ein verbessertes und informiertes öffentliches Bewusstsein, Governance und vor allem soziale Innovation tragen zu einem geringeren Ressourcenverbrauch und einer erhöhten Innovationskapazität aller Akteure in Bezug auf biobasierte Kreislaufsysteme bei und verringern das Risiko, jemanden zurückzulassen, insbesondere in den Gebieten und Gemeinden, die eine Wiederbelebung benötigen (Schwerpunkt auf ländlichen und stadtnahen Gebieten).
- Höheres Innovationsniveau auf lokaler Ebene und integratives Engagement aller Akteure (mit besonderem Schwerpunkt auf dem Modell des "sozialen Unternehmens", das für gefährdete Bevölkerungsgruppen relevant ist).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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