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Call-Eckdaten
Mobilisierung der BIOEAST-Netzwerke für die Entwicklung nationaler Bioökonomie-Aktionsprogramme zur Unterstützung des europäischen Green Deal
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-8
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
- Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern und Beseitigung spezifischer Hindernisse, um die Kontinuität und Koordinierung der Politikentwicklung im Bereich der Bioökonomie in den BIOEAST-Ländern zu verbessern. Zusammenführung der nationalen Stakeholder beim Einsatz und der Förderung des bioökonomiebezogenen Forschungs- und Entwicklungssektors durch die Einbindung lokaler Akteure in makroregionale und europäische thematische Netzwerke und den Aufbau des gemeinsamen europäischen Forschungsraums.
- Bessere Einbindung der Akteure in die nationalen Bioökonomie-Drehscheiben mit dem Ziel, einen Rahmen zu schaffen und die Einhaltung der politischen Ziele der EU zu gewährleisten. Der Vorschlag sollte die Rolle der jungen Generationen und Start-ups in der Bioökonomie stärken.
- beratende Unterstützung für die Entwicklung von integrativen nationalen Bioökonomie-Aktionsprogrammen zur Unterstützung des Europäischen Green Deals bieten und dabei eine transparente und integrative Beteiligung der Interessengruppen auf allen Ebenen sicherstellen.
- Identifizierung von Möglichkeiten zur Steigerung der nationalen Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in die Ausbildung im Bereich der Bioökonomie, z. B. durch gezieltes politisches Engagement, die Gewinnung privater Investoren und Unternehmer und die Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Länder und in der Makroregion.
- Es wird erwartet, dass diese Maßnahme zur Umsetzung des Visionspapiers der BIOEAST-Initiative und des dazugehörigen Aktionsplans beiträgt. Die Vorschläge sollen mit der BIOEAST-Initiative zusammenarbeiten und diese unterstützen.
- Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie mit dem im Rahmen von Horizont 2020 entwickelten BIOEASTsUP-Projekt zusammenarbeiten und Synergien mit relevanten Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen von Horizont Europa durchgeführt werden, Komplementaritäten mit verwandten Aktionen und früheren Projekten zur Bioökonomie-Governance anstreben und die Einbeziehung und Beteiligung aller Akteure sicherstellen. Es ist auch wichtig, mit dem Gemeinsamen Unternehmen Circular Bio-based Europe (CBE) zusammenzuarbeiten und Verbindungen zu diesem herzustellen.
- Der Vorschlag sollte alle 11 BIOEAST-Mitgliedstaaten und, wenn möglich, die wichtigsten Koordinierungsstellen für die Bioökonomie einbeziehen. BIOEAST-Länder, die nicht als Begünstigte an der Aktion teilnehmen, sollten von den Aktivitäten im Rahmen des Projekts profitieren.
- Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt ist und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert.
- Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen, indem sie eine große Vielfalt von Akteuren der Bioökonomie einbeziehen und transdisziplinäre Forschung betreiben.
- Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit den Prioritäten des europäischen "Green Deal", den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 und der Vision der Bioökonomie-Strategie von einem Wirtschaftssystem, das innerhalb ökologischer und sozialer Grenzen agiert, wird das erfolgreiche Projekt F&I unterstützen, um die nationalen Bioökonomie-Netzwerke in den BIOEAST-Ländern für die Entwicklung nationaler Bioökonomie-Aktionsprogramme zu stärken und die relevanten Interessengruppen in die Entwicklung der Aktionspläne einzubinden. Der erfolgreiche Vorschlag wird zu den erwarteten Auswirkungen des Ziels "Innovative Governance, Umweltbeobachtung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal" und der von ihm unterstützten europäischen Politik beitragen, indem er die Einführung innovativer Governance-Modelle unterstützt, um insbesondere besser informierte Entscheidungsprozesse, soziales Engagement und Innovation zu erreichen.
Erwartete Ergebnisse
- Stärkung der personellen Kapazitäten und der Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen BIOEAST-Verwaltungsstellen (Ministerien, Forschungsförderungsorganisationen, Forschungseinrichtungen usw.), um Fachkräfte zu gewinnen und eine angemessene Anzahl von Experten zu gewährleisten, die sich mit Fragen der Bioökonomie befassen bzw. die Entwicklung der Bioökonomiepolitik in jedem Mitgliedstaat koordinieren.
- Verbindung von Fachleuten und politischen Entscheidungsträgern in nationalen Bioökonomienetzwerken zur besseren Einbindung von Interessengruppen (Ministerien, regionale Behörden, Forschungsförderungsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Zivilgesellschaft, NRO und andere) und thematischen BIOEAST-Arbeitsgruppen, Sensibilisierung und Erleichterung der Kommunikation auf regionaler, nationaler, makroregionaler und EU-Ebene.
- Mobilisierung und stärkere Verknüpfung nationaler und regionaler Kapazitäten, um Investitionen in Bildung, Forschung, Innovation und die Entwicklung von Bioökonomieprogrammen zu fördern.
- Erleichterung der Entwicklung von integrativen nationalen Bioökonomie-Aktionsprogrammen, wie z. B. spezielle Bioökonomie-Programme im Bildungsbereich, nationale Rahmenprogramme für Forschung und Innovation im Bereich der Bioökonomie, nationale operationelle Programme zur Entwicklung der Bioökonomie.
- Verstärkte Beteiligung und Innovationskapazität der BIOEAST-Mitgliedstaaten und der Stakeholder an den EU-Rahmenprogrammen und Strukturfonds, um ihr gesamtes F&I-Potenzial zur Unterstützung des europäischen Green Deal zu nutzen.
- Verbesserte Kohärenz der politischen Maßnahmen zum Aufbau einer nachhaltigen Bioökonomie innerhalb ökologischer Grenzen, insbesondere als Beitrag zur Klima- und Biodiversitätspolitik und -zielen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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