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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Open-Source-Lösungen für Edge-, Cloud- und Mixed-Model-Anwendungen zur Stärkung der Produktions- und Verwaltungskapazitäten in der Landwirtschaft

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call NummerHORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-13
TermineÖffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote100%
Budget des Calls € 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Digital- und Datentechnologien können die Nachhaltigkeitsleistung und die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors verbessern. Es gibt immer noch eine Reihe von Faktoren, die die Übernahme digitaler Technologien durch die Landwirte behindern. Dazu gehören die mangelnde Erschwinglichkeit digitaler Werkzeuge, fehlende digitale Fähigkeiten und mangelndes Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten, Skepsis gegenüber dem "Black-Box-Phänomen" digitaler Anwendungen und die fehlende Transparenz bei der Entwicklung von Algorithmen sowie die Gefahr von Anbieterbeschränkungen. Digitale Lösungen, die dem Open-Source-Prinzip folgen, können zu niedrigeren Preisen für digitale Anwendungen führen und die Transparenz bei der auf digitalen Anwendungen basierenden Produktionsberatung erhöhen.

Ein häufiges Hindernis für den Einsatz bestimmter digitaler Technologien in der Landwirtschaft, insbesondere in abgelegenen Gebieten, ist die schwache Konnektivität, die die volle Ausschöpfung ihres Potenzials behindert. Edge-Lösungen können Echtzeitanwendungen auch in Gebieten mit schwacher Konnektivität ermöglichen; sie können jedoch mit weniger und/oder anderen Eingabedaten betrieben werden, was möglicherweise zu einer anderen Leistung führt als Cloud-basierte Lösungen oder Lösungen, die einem gemischten Modell aus Edge- und Cloud-Komponenten folgen. Da die Datenspeicherung, -verarbeitung und -übertragung mit dem Energieverbrauch einhergeht, variiert auch die Gesamtumweltleistung der verschiedenen Modelle für digitale Anwendungen und wird auch von der Anzahl der Nutzer einer bestimmten Anwendung beeinflusst. Dieser Faktor kann die Wahl und/oder die Unterstützung für eine bestimmte digitale Anwendung in der Landwirtschaft beeinflussen.

Projekte sollten sich mit den folgenden Themen befassen:

  • Entwicklung von Open-Source-basierten digitalen Anwendungen für Landwirte nach einem dualen und vergleichenden Ansatz mit Edge-, Cloud- und gemischten Lösungen unter Berücksichtigung des Potenzials fortgeschrittener Internet-of-Things (IoT)-Lösungen, wobei der Schwerpunkt auf (abgelegenen) Produktionsprozessen im Freien liegt, wo häufig eine schwache Konnektivität gegeben ist, sowie auf der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Erzeuger (TRL 5-7).
  • Entwicklung von Softwarelösungen nach dem Open-Source-Prinzip unter Einbeziehung von (semiprofessionellen) praxisnahen IT-Experten/Landwirten und Beratern mit fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten, um Erfahrungen aus der täglichen Arbeit zu nutzen und die Nutzerorientierung zu verbessern und die digitalen Kapazitäten im Sektor zu erhöhen (TRL 5-7).
  • Vergleich der Leistungsfähigkeit von Edge- und Cloud-Lösungen in Bezug auf Effektivität, Effizienz und Energieleistung unter Berücksichtigung verschiedener biogeografischer und sozioökonomischer Rahmenbedingungen auf der Ebene von landwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsgemeinschaften auf regionaler und nationaler Ebene.
  • Entwicklung einer Entscheidungshilfe, die sich insbesondere an politische Entscheidungsträger, landwirtschaftliche Berater, Landwirte und die öffentliche Verwaltung richtet und den Vergleich der Leistung von Edge-, Cloud- und gemischten modellbasierten Open-Source-Lösungen für die Landwirtschaft unter Berücksichtigung verschiedener sozioökonomischer und ökologischer Parameter, einschließlich der für ihren Einsatz erforderlichen Verwaltungskapazitäten, auf der Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs und der landwirtschaftlichen Gemeinschaft auf regionaler und nationaler Ebene erleichtert.

Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" verfolgen und eine Reihe von Akteuren einbeziehen, um sicherzustellen, dass das Wissen und die Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen, einschließlich Landwirten, landwirtschaftlichen Beratern, IT-Experten und Wissenschaftlern, angemessen berücksichtigt werden. Die Vorschläge sollten einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten. Dies ist insbesondere erforderlich, um ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit der entwickelten Anwendungen zu erreichen und begleitendes Schulungsmaterial für die verschiedenen Nutzergruppen zu entwickeln. Von den Projekten wird erwartet, dass sie die Ergebnisse anderer verwandter Projekte im Rahmen von Horizont 2020/Europa sowie anderer einschlägiger EU-finanzierter Projekte und Initiativen berücksichtigen. Bei der Untersuchung von Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte sollten die Vorschläge Möglichkeiten zur Erleichterung der Berichtspflichten und zur Nutzung von Produktionsdaten für andere Prozesse entlang der Wertschöpfungskette, z. B. für die Vermarktung, in Betracht ziehen. Projekte werden nachdrücklich ermutigt, (sich entwickelnde) technische Lösungen und (künftige) Anforderungen im Bereich der Dateninteroperabilität und -austauschbarkeit zu berücksichtigen und zu einer verbesserten Interoperabilität beizutragen. Um von den Erfahrungen zu profitieren, die bei der Entwicklung digitaler Anwendungen im Rahmen dieses Themas gesammelt wurden, und um die Verbreitung der Nutzung der entwickelten digitalen Anwendungen zu fördern, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Im Einklang mit der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2022 und dem Leitziel eines digitalen Zeitalters, insbesondere der europäischen Strategie für Daten, wird ein erfolgreiches Projekt zum Übergang zu einer fairen, gesunden und widerstandsfähigen Landwirtschaft beitragen. Es wird direkt und/oder indirekt zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung des Sektors und der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft beitragen, indem es die weitere Einführung von Digital- und Datentechnologien als Schlüsselvoraussetzungen durch Forschung und Innovation unterstützt.

Erwartete Ergebnisse
  • Verbesserte Nachhaltigkeitsleistung und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sowie eine gestärkte Position der Erzeuger durch maßgeschneiderte digitale Open-Source-Lösungen;
  • Vermehrte und verstärkte Nutzung digitaler Werkzeuge in Gebieten mit schwacher Konnektivität;
  • Verbesserte Energiebilanz von datenbasierten Lösungen, die in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden;
  • Neue Ansätze für die Entwicklung von Software für die Landwirtschaft, die durch die Verarbeitung von Echtzeitdaten zur Verbesserung der betrieblichen Effektivität und Effizienz in diesem Sektor beitragen;
  • Erleichterte Einführung digitaler Anwendungen für Landwirte und Akteure des Agrarsektors;
  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, insbesondere für politische Entscheidungsträger, landwirtschaftliche Berater, Landwirte und die öffentliche Verwaltung.

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in nicht assoziierten Drittländern und/oder Regionen ausnahmsweise für eine Finanzierung durch die Union in Betracht.


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.

Zusatzinformationen

Themen
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.


Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60.000,00 €.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7 (1046kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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