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Call-Eckdaten
Digital- und Datentechnologien für die Viehverfolgung
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-14 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 23.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 5.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 5.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Daten und digitale Technologien werden derzeit für viele Zwecke in der und für die Viehwirtschaft genutzt, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Der Viehbestand und seine Merkmale werden beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der GAP, zur Krankheitsvorbeugung und -bekämpfung sowie zur Erleichterung der Produktion und des Managements von Lieferketten verfolgt. Mit Hilfe von Sensoren können vielfältige Informationen gesammelt werden, z. B. über den Gesundheitszustand oder medizinische Behandlungen von Tieren, den Standort und die Umweltbedingungen. Sie können z. B. eine besser zugeschnittene und präzisere Behandlung der Tiere ermöglichen und den Einsatz von z. B. Antibiotika und die Kosten senken. Die Verfolgung des Viehbestands kann auch den Klimaschutz unterstützen, indem die Viehdichte mit der Tragfähigkeit des Bodens verglichen wird und die Störung und Verdichtung des Bodens verringert wird. Sie kann auch die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher über die angebotenen Produkte erleichtern und die Transparenz entlang der Versorgungskette erhöhen und ein Mittel zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Viehbesatzdichte bieten, z. B. im Zusammenhang mit den strategischen Plänen der GAP. Häufig sind die (öffentlichen) Register nicht miteinander verknüpft, und die Ansätze für die Erhebung von Viehbestandsdaten sind in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Die Bemühungen des privaten Sektors bei der Erfassung des Viehbestands sind häufig nicht systematisiert und werden nicht ausgeweitet. Das Potenzial für Synergien zwischen Initiativen des öffentlichen und des privaten Sektors bei der Verfolgung von Viehbeständen scheint nicht vollständig erforscht und genutzt zu werden. In den Projekten sollte auf Folgendes eingegangen werden:
Die Projekte sollten bestehende und künftige Datenbanken/Register im Zusammenhang mit der Tierhaltung sowie (künftige) sektorspezifische und horizontale rechtliche Anforderungen in der EU berücksichtigen, auch im Bereich der digitalen und Datentechnologien. Von den Projekten wird erwartet, dass sie eine Bestandsaufnahme der Initiativen zur Verfolgung von Viehbeständen im privaten Bereich, auch in Drittländern, sowie der in anderen Sektoren/Bereichen verwendeten digitalen Verfolgungstechnologien vornehmen und die daraus gezogenen Lehren berücksichtigen. Die Projekte sollten Verbindungen zu anderen innovativen Technologien, wie der Genomik, und zu Anwendungsfällen, wie der Erfassung von Zuchtmerkmalen, untersuchen. Die Projekte sollten den Aspekt der Erschwinglichkeit digitaler Technologien sowie die potenziellen Auswirkungen der Viehverfolgung auf Erzeuger, Lebensmittelverarbeiter und Verbraucher berücksichtigen. Es wird empfohlen, Vertreter der öffentlichen Verwaltung aus allen EU-Mitgliedstaaten und der einschlägigen EU-Institutionen einzubeziehen sowie eine Verbindung zu/einen Austausch mit einschlägigen EU-finanzierten Projekten herzustellen, einschließlich Projekten, die im Rahmen von Horizont Europa und dem Programm Digitales Europa finanziert werden. Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", dem Leitziel "Digitales Zeitalter" - insbesondere der EU-Datenstrategie - und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird ein erfolgreiches Projekt die Kapazitäten für das Verständnis, die Entwicklung und die Demonstration des Potenzials digitaler Technologien und von Datentechnologien für die Verfolgung von Tierbeständen im öffentlichen und privaten Bereich unterstützen. Es wird daher erwartet, dass es indirekt die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung und der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft, die Entwicklung innovativer Governance-Modelle und die Stärkung der Kapazitäten für die Umsetzung, Überwachung und Bewertung gemeinsamer politischer Maßnahmen durch Forschung und Innovation und durch die Vernetzung von Akteuren und relevanten Initiativen unterstützt. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7 (1046kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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