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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft: Märkte für Daten, digitale Technologien und Infrastrukturen - Stand der Dinge und Ausblick in einem sich schnell verändernden regulatorischen, kommerziellen und technischen Umfeld

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call NummerHORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-15
TermineÖffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote100%
Budget des Calls € 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Das Potenzial von Digital- und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, der wirtschaftlichen Leistung und der Arbeitsbedingungen ist anerkannt. Die Akzeptanz digitaler Technologien in den Sektoren und die Entwicklung ergänzender daten- und datentechnologischer Lösungen in der EU nehmen zu. Es gibt jedoch kaum umfassende, unabhängig erhobene Daten über die tatsächliche Einführung und Nutzung digitaler Technologien durch Land- und Forstwirte, über den Handel mit sektorbezogenen Daten und digitalen Technologien sowie über den Umfang und die Struktur der Bereitstellung digitaler und datentechnischer Dienste in den land- und forstwirtschaftlichen Versorgungsketten, die eine globale Reichweite haben.

Gleichzeitig entwickeln sich die politischen Maßnahmen und der Rechtsrahmen, die sich direkt oder indirekt auf den Einsatz von Digital- und Datentechnologien in der EU auswirken, in rasantem Tempo und werden dies auch in Zukunft tun. Auch die Handelsregelungen ändern sich ständig. Damit die Akteure in der Land- und Forstwirtschaft und im digitalen Sektor in digitale und Datentechnologien investieren können, müssen sie in der Lage sein, die möglichen Auswirkungen sich ändernder rechtlicher und marktbezogener Bedingungen auf die Entwicklung, den Erwerb und die Nutzung von Daten sowie von digitalen und Datentechnologien zu beurteilen. Dies wird auch durch eine Zunahme der Informationen über Märkte und damit verbundene Akteursnetze sowie Informationen über die Speicherung und den Fluss von Waren und Daten unterstützt, indem die Transparenz erhöht und die Position der Nutzer und Verbraucher gestärkt wird. Solche Informationen sowie Kapazitäten in der Modellierung und in der Durchführung von vorausschauenden Analysen für die Entwicklung der Märkte und der Situation im Agrarsektor sind ebenfalls eine Voraussetzung für eine maßgeschneiderte Politikgestaltung.

Zur Förderung der Bereitstellung von Erkenntnissen über Datenmärkte sowie digitale und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft sollten die Projekte auf Folgendes ausgerichtet sein:

  • Entwicklung innovativer Ansätze zur Bewertung der Akzeptanz digitaler Technologien und digitaler Infrastrukturen (einschließlich Plattformen) in der Land- und Forstwirtschaft weltweit unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der EU und den assoziierten Ländern.
  • Entwicklung innovativer Ansätze zur Vorhersage der Märkte für Daten, digitale Technologien und digitale Infrastruktur (einschließlich Plattformen) sowie der Akzeptanz digitaler Technologien weltweit unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der EU unter Berücksichtigung der sich schnell ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Daten-, Digital- und Maschinentechnologien sowie der Land- und Forstwirtschaftspolitik.
  • Demonstration der qualitativen und quantitativen Auswirkungen von Markt- und Technologietrends in den Bereichen Daten, digitale Technologien und digitale Infrastruktur auf die Nutzung von digitalen und Datentechnologien durch Land- und Forstwirte und andere Akteure entlang der Wertschöpfungsketten in einer Weise, dass die Demonstrationsergebnisse kontinuierlich an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden können. Die Demonstrationen sollten die Reflexion von Szenarien ermöglichen und einen Beitrag zur Politikgestaltung leisten.

Von den Projekten wird erwartet, dass sie Innovationen im Bereich der digitalen Technologien berücksichtigen, die während der Projektlaufzeit auf den Markt gebracht werden. Es wird erwartet, dass das/die Projekt(e) zur Erprobung von Demonstrations- und Kommunikationsinstrumenten mit gezielten Interessengruppen wie Landwirten, Förstern, Agrarunternehmen, landwirtschaftlichen Beratern, politischen Entscheidungsträgern usw. zusammenarbeiten.

Für die Bewertung der Akzeptanz digitaler Technologien durch Land- und Forstwirte sind gegebenenfalls die in der EU entwickelten statistischen Ansätze zu berücksichtigen; die Bewertungsansätze können von Kontinent zu Kontinent unterschiedlich sein.

Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, insbesondere der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher", und dem Leitziel eines digitalen Zeitalters wird ein erfolgreicher Vorschlag die Kapazitäten für das Verständnis und die Vorhersage der Marktentwicklung und die Nutzung von Daten und digitalen Technologien in der Land- und Forstwirtschaft unterstützen, insbesondere durch die Entwicklung innovativer Bewertungs- und Modellierungskonzepte. Er wird daher dazu beitragen, das Risiko von Investitionen in digitale Infrastrukturen zu verringern, und indirekt die Nachhaltigkeitsleistung und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft durch den weiteren Einsatz von digitalen und Datentechnologien als Schlüsselvoraussetzungen und die Entwicklung innovativer Governance-Modelle verbessern.

Erwartete Ergebnisse
  • Analysen der globalen Märkte durch innovative Ansätze, einschließlich Trends, potenzieller Hindernisse und Risiken im Zusammenhang mit Investitionen in Daten, digitale und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Erhöhte Transparenz beim Datenaustausch und auf den Märkten für digitale und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft zur Unterstützung eines gesunden Wettbewerbs.
  • Beitrag zu einer verstärkten Einführung von digitalen und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft, u. a. durch verringerte Investitionsrisiken; dies dürfte indirekt zu einer Steigerung der ökologischen und wirtschaftlichen Leistung der Sektoren durch die verstärkte und verbesserte Nutzung von Daten sowie digitalen und Datentechnologien beitragen.
  • Stärkung der politischen Entscheidungs- und Überwachungskapazitäten und der Vorausschau.

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.

Zusatzinformationen

Themen
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7 (1046kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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