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Call-Eckdaten
Datengesteuerte Lösungen zur Förderung des Beitrags der Industrie zu integrativen und nachhaltigen Lebensmittelsystemen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-17
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Daten sind der Schlüssel zur Förderung der Nachhaltigkeitspraktiken der Bürger. Mehrere Akteure des privaten Lebensmittelsektors haben Zugang zu wertvollen nachhaltigkeitsbezogenen Daten, z. B. der Lebensmitteleinzelhandel, die Lebensmittelverarbeitung und Lieferdienste, die ein enormes Potenzial für die Förderung des Übergangs zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen bieten. Gleichzeitig besteht ein Potenzial in der Kartierung möglicher nützlicher Daten, die noch nicht getestet wurden, und in der Vision eines neuen Spektrums von Daten, das die Verzerrung der Verfügbarkeit überwindet. Daten können genutzt werden, um die Nachhaltigkeitspraktiken der Bürger zu fördern, z. B. als Beitrag zur positiven Beeinflussung und Überwachung von Veränderungen in der Ernährung. Der Beitrag der Industrie zum Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen, indem sie die Bürger in diesen Übergang einbezieht, kann sehr wirkungsvoll sein, wobei die Integrität des privaten geistigen Eigentums der Unternehmen gewahrt bleibt. Durch die Demokratisierung von Daten könnten private Akteure einen Wettbewerbsvorteil erlangen und andere Akteure aktivieren, um den Bedarf an Transparenz und Nachweisen für Nachhaltigkeitsbemühungen für die Bürger zu erfüllen.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie sich mit Folgendem befassen:
- Analyse der derzeitigen Systeme des privaten Datenaustauschs im Lebensmittelsystem (monetäre Anreize, beteiligte Akteure... usw.);
- Initiierung erster Tests einer möglichen gemeinsamen Datennutzung, auch mit KMU und potenziellen Start-ups, um mögliche Auswirkungen und Vorteile zu ermitteln und als Leuchtturm zu dienen;
- Erforschung "neuer" Datentypen und Identifizierung relevanter Daten innerhalb des Lebensmittelsystems auch durch "unkonventionelle Akteure", um ungenutzte Datenquellen anzuzapfen, Aufzeigen des wichtigsten Wertschöpfungspools für die gemeinsame Nutzung von Daten, Skizzieren potenzieller Erfordernisse der Datenerfassung/-harmonisierung und Entwerfen eines verbesserten Datenrahmens und einer Strategie für die Datenerfassung einschließlich der erforderlichen Technologie (KI, Robotik, IoT), um eine nachhaltige Umgestaltung des Lebensmittelsystems voranzutreiben;
- Nutzung von Analysen, Prognosen und KI, um Einflussfaktoren für nachhaltige Entscheidungen zu ermitteln;
- Analyse der Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösungen auf die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme unter Berücksichtigung der gesamten Lebensmittelversorgungskette und der verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit;
- Festlegung von Möglichkeiten zur Nutzung von Daten zur Information und Lenkung der Verbraucherentscheidungen am Einkaufsort im Einklang mit dem EU-Lebensmittelrecht und der EU-Politik;
- Schaffung eines potenziellen Rahmens für die gemeinsame Nutzung nicht wettbewerbsrelevanter Daten, in dem Grundsätze festgelegt und bewährte Verfahren gesammelt werden, um die Ziele eines nachhaltigen Lebensmittelsystems zu fördern, das den Schutz privater Daten und sensibler Geschäftsdaten gewährleistet, und Untersuchung der Frage, wie diese Daten in den "Datenraum für intelligente Gemeinschaften "5 integriert werden können;
- Die Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Einbeziehung der relevanten Akteure auch im Gesundheitsbereich, wie Ärzte und Krankenschwestern sowie KMU und Start-ups, gewährleisten;
- Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses Themas und des Themas 2022-GOVERNANCE-10 "Erprobung von Ansätzen und Instrumenten zur Befähigung der Bürger, ihre "Datenrechte" in Bezug auf Lebensmittel und Ernährung wahrzunehmen" und HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-8 "Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelabfällen zur Verringerung der Umweltauswirkungen und zur Erreichung der Klimaziele für 2030" gefördert werden;
- Einbeziehung der sozialen Innovation, da die Lösung an der sozio-technischen Schnittstelle liegt und einen sozialen Wandel, neue soziale Praktiken und soziales Engagement erfordert;
- Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema wird die Nachhaltigkeitsleistung und die Wettbewerbsfähigkeit in den von Cluster 6 abgedeckten Bereichen durch den weiteren Einsatz von Digital- und Datentechnologien als Schlüsselfaktoren verbessern. Es wird dazu beitragen, besser informierte Entscheidungsprozesse, soziales Engagement, Governance und Innovation zu erreichen. Es wird dazu beitragen, Lösungen zu finden, um die Prioritäten des Europäischen Green Deal, die Klimaziele der EU für 2030 und 2050 und die Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem voranzubringen. Es wird einen Beitrag zu den Prioritäten von food 2030 leisten: Ernährung für eine nachhaltige, gesunde Ernährung, Klima, Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften sowie Verbesserung der Datenwirtschaft für Lebensmittelsysteme und Erhöhung der Transparenz.
Die Privatwirtschaft hat sich bereits verpflichtet, den Wandel zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen voranzutreiben. Ein Beispiel dafür ist der "EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Vermarktungspraktiken im Lebensmittelbereich", der integraler Bestandteil der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" ist. Viele Unternehmen haben diese freiwillige Vereinbarung bereits unterzeichnet. Diese Verpflichtung beinhaltet auch eine F&I-Dimension, die auf das jeweilige Thema ausgeweitet werden kann.
Datengesteuerte Lösungen in Lebensmittelsystemen können auch die europäische Richtlinie über offene Daten unterstützen, um öffentliche Daten und vorgesehene Datenräume gemeinsam zu nutzen, und eine Grundlage für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bieten, um die Ziele des europäischen Green Deal zu verwirklichen.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Einblicke in den potenziellen Nutzen und die Durchführbarkeit von Daten und Technologien, die vom privaten Sektor zusammen mit öffentlichen Akteuren eingesetzt werden, um eine nachhaltige Umgestaltung des Lebensmittelsystems voranzutreiben und dabei den einschlägigen rechtlichen und politischen Rahmen zu beachten;
- Verbesserter Übergang zu einer nachhaltigen, gesunden Ernährung für alle durch den Einsatz datengestützter Lösungen im Lebensmittelsektor.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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